Wenn Sie einen Anruf Ihrer Bank erhalten: Legen Sie auf! Rufen Sie lieber selbst Ihre Bank zurück: Geben Sie am Telefon keine TAN bekannt. Falls ja, sperren Sie sofort Ihre Konten: • Zentraler Sperr-Notruf (Inland): 116 116 (kostenlos)
• Aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 (gebührenpflichtig)
• Zentraler Visa-Sperrruf: 0800 811 8440
• Zentraler Mastercard-Sperrruf: 0800 819 1040
Tipp für den Notruf: Halten Sie Ihre IBAN, Kontonummer oder die Kreditkartennummer bereit.
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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Eine Betriebsvereinbarung ist unterschrieben – doch ist sie damit automatisch wirksam? Nicht unbedingt. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Ohne einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss kann eine Betriebsvereinbarung unwirksam sein. Selbst die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden reicht nicht aus, wenn der Betriebsrat der Vereinbarung zuvor nicht wirksam zugestimmt hat. mehr...
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(Stuttgart) Es hat keinen Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht. mehr...
(Stuttgart) Eine Kündigung ist geschrieben und abgeschickt – doch ist sie dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zugegangen? Genau daran kann ein Kündigungsverfahren scheitern. Das Bundesarbeitsgericht hatte zuletzt Zweifel am Einwurf-Einschreiben geweckt. Die Deutsche Post hat ihren Zustellprozess inzwischen geändert. Doch macht das die Zustellung jetzt wirklich rechtssicher? mehr...
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Michael Henn, Stuttgart
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(Stuttgart) Der Ausschluss von Arbeitnehmern, deren Arbeitseinkommen sich durch Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht hat, von einer zusätzlichen, freiwillig gewährten Leistung des Arbeitgebers ist sachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. mehr...
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(Stuttgart) Der Arbeitgeber ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen. Die sich daraus ergebende Ersatzpflicht des Arbeitgebers ist nicht von vorneherein in ihrem Umfang begrenzt. mehr...
(Stuttgart) Verdient ein Kollege des anderen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr, kann das für einen Equal-Pay-Anspruch eine wichtige Rolle spielen. Doch bedeutet das automatisch, dass Beschäftigte Anspruch auf das Gehalt des bestbezahlten Kollegen haben? mehr...
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(Stuttgart) Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang iSd. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden. mehr...
(Stuttgart) BDA-Präsident Rainer Dulger fordert in einem aktuellen Gastbeitrag im Handelsblatt eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes. mehr...
(Stuttgart) Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wird das Arbeitsverhältnis beendet und sind noch Urlaubstage offen, kann daraus jedoch eine zusätzliche Zahlung entstehen. Dann stellt sich eine wichtige Frage: Gefährdet die Urlaubsabgeltung möglicherweise den Minijob? mehr...
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(Stuttgart) Eine Schwangerschaft bedeutet nicht automatisch, dass eine Mitarbeiterin nicht mehr arbeiten darf. Arbeitgeber müssen jedoch genau prüfen, ob die Tätigkeit für Mutter oder Kind sicher ist.
Ist das nicht gewährleistet, können Schutzmaßnahmen, ein Arbeitsplatzwechsel oder ein Beschäftigungsverbot erforderlich sein.
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