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Michael Zecher
Dres. Zecher & Coll.
König-Wilhelm-Str. 56
74360 Ilsfeld


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Bauträgervertrag: Risiken für den Käufer

Wer einen Bauträgervertrag abschließt, sollte sich über einige Risiken im Klaren sein, die mit dieser Form des Bauens zusammenhängen. Das Bauen mit einem Bauträger als Vertragspartner ein gängiges, aber oftmals schwieriges Unterfangen, um sicher zu den eigenen vier Wänden zu gelangen.



Ein Unterschied zum klassischen Bauvertrag auf dem eigenen Grundstück besteht darin, dass der Verbraucher beim Bauträgervertrag nicht als Bauherr gilt, sondern als Käufer. Das Grundstück gehört erst einmal dem Bauträger, er tritt als Bauherr auf und verkauft das Grundstück mit einer Bauverpflichtung über ein Einfamilienhaus, eine Neubau-Eigentumswohnung oder eine sanierte Altbauwohnung.
Um nicht auf unseriöse Bauträger hereinzufallen ist zu empfehlen, einen Firmencheck durchzuführen. Dabei wird auch die Fachkompetenz und wirtschaftliche Leistungskraft des ins Auge gefassten Vertragspartners eingeschätzt. Der Bauträger sollte vor dem Verkauf sein Eigentum am Baugrundstück nachweisen. Rechte des Erwerbers müssen durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert, Baugenehmigung samt Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vertragsabschluss nachgewiesen werden.

Beim Bauträgervertrag muss darauf geachtet werden, dass Bauverpflichtung, Bau- und Leistungsbeschreibung, Lageplan und Baupläne ausreichend beschrieben sind. In der Regel muss der Erwerber den Kaufpreis nicht erst nach mängelfreier Fertigstellung des Hauses und Eigentumsumschreibung zahlen. Sie sind stattdessen während der Bauphase gehalten, Abschlagszahlungen an den Bauträger zu leisten - ohne zunächst Eigentum am Grundstück und der bereits bezahlten Bauleistungen zu erhalten. Sie gehen also in finanzielle Vorleistung. Dies kann aufgrund gefährlich werden. Bei einer Firmeninsolvenz kann das Geld unwiederbringlich weg sein, ohne dass Eigentum erworben wurde

In Bauträgerverträgen fehlen häufig verbindliche Festlegungen zu Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin, Sonderwünsche sind nicht aufgenommen. Auch das führt zu erheblichen finanziellen Risiken. Deshalb wird dringend empfohlen, dazu konkrete vertragliche Regelungen zu vereinbaren. Für Bauzeitenüberschreitung sollte eine Vertragsstrafe aufgenommen werden. Dabei helfen Rechtsanwälte.

 
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