Keine bloße Rubrumsberichtigung bei Klageumstellung von Nachlasspfleger auf unbekannte Erben Bei Klagen gegen die unbekannte Erben die durch den Nachlasspfleger vertreten werden ist bei Aktivprozessen zwingend auf die richtige Parteibezeichnung zu achten. Die Parteibezeichnung lautet „unbekannte Erben der/des am verstorbenen….“gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger, Rechtsanwalt…..“.
Wann die Erbschaft ausschlagen? Oft stellt sich für einen potenziellen Erben die Frage nach der Höhe der Erbschaft und ob ggf. die Erbschaft ausgeschlagen werden soll, wenn wenige oder gar keine Mittel vorhanden sind. Falls sich ein potenzieller Erbe entschließt, die Erbschaft nicht anzunehmen, muss diese ordnungsgemäß ausgeschlagen werden.
Geboren 1967 in Hamburg, Ausbildung in Hamburg, London und New York
Neben den Schwerpunkten Erbrecht und Vermögensnachfolge, Gesellschafts- u. Immobilienrecht bestehen umfangreiche Erfahrungen in der Abwicklung internationaler Haftpflichtprozesse
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