SGB II-Antragsformulare in der Version 10/2026 im Netz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. SGB II-Antragsformulare in der Version 10/2026 im Netz
Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung versuchen im Zuge ihrer Digitalstrategie zunehmend, den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II zu erschweren. Vielerorts sollen Anträge nur noch über Jobcenter.digital gestellt werden; teilweise werden nicht einmal mehr Papieranträge zum Download angeboten.
Unabhängig von der Frage, dass wir diese Strategie für rechtswidrig halten, weil sie den Zugang zu Sozialleistungen insbesondere für digital weniger versierte Menschen erheblich erschwert, stellt Tacheles als unabhängige Nichtregierungsorganisation (NGO) die aktuellen SGB II-Antragsformulare dauerhaft zum Download bereit. Jetzt steht die Version 10.2026 zur Verfügung.
Die Formulare sind auf der Tacheles-Webseite unter Informationen → SGB II-Anträge abrufbar oder direkt unter: https://t1p.de/rttgs
2. Die Linke will Energiearmut bekämpfen
Die Fraktion Die Linke möchte Energiearmut bekämpfen. In einem entsprechenden Antrag (21/8072) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Energiearmut verbindlich definiert und standardisierte Indikatoren zur Messung benannt werden. Dabei sollen die Empfehlungen der dena, der Europäischen Kommission, des Öko-Instituts und der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring berücksichtigt werden.
Für Menschen im Grundsicherungsbezug sollen die tatsächlichen Stromkosten – entsprechend der jahrelangen Forderung von Tacheles - außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig übernommen und das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete, also inklusive Warmwasser und Heizkosten, in „tatsächlicher, angemessener Höhe“ berechnet werden.
Quelle und mehr: https://t1p.de/fvzi7
3. Bundesregierung: kein Zeugnisverweigungsrecht in der Sozialen Arbeit
Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des in der Strafprozessordnung verankerten Zeugnisverweigerungsrechts auf das Berufsbild der Sozialen Arbeit ab. Sie begründet diese Ablehnung unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe „wegen der Notwendigkeit des Erhalts einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“, heißt es in einer Antwort (21/8337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8070).
Mehr dazu https://t1p.de/cduzg
4. BGH: Mietschuldenzahlung innerhalb der Schonfrist lässt ordentliche Kündigung des Vermieters nach wie vor unberührt
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 21/26) vom 30. September 2026 besagt, dass eine nachträgliche Mietschuldenzahlung innerhalb der Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB zwar eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen unwirksam macht, eine gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedoch grundsätzlich wirksam bleibt.
Die Bundesregierung plant mit der großen Reform „Mietrecht II“ (BT-Drucksache 21/6807) tatsächlich eine gravierende gesetzliche Änderung, die genau diesen rechtlichen Widerspruch auflösen soll. Mit dieser soll die Mietschuldenzahlung innerhalb der Schonfrist auf die ordentliche Kündigung ausgeweitet werden. Der BGH hat erklärt, dass derzeit die aktuelle Rechtslage gilt und die Mietschuldenzahlung innerhalb der Schonfrist sich nicht auf die ordentliche Kündigung ausweitet.
Infos: https://t1p.de/s5gpg
5. Studium: BAföG hält mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt
Studie vom Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk: Mehr als jede dritte studierende Person in Deutschland ist von Armut betroffen. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Studierenden, die allein leben: Von ihnen sind 82,4 Prozent armutsbetroffen, mehr als fünfmal so viele wie in der Gesamtbevölkerung. Zugleich müssen sie im Median fast die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Diese Bilanz zieht die neue Kurzexpertise „Arm im Studium – Einkommen, Wohnkosten und Bedarfssätze im Realitätscheck“ der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk gemeinsam vorstellen.
Mehr und Studie: https://t1p.de/zb85
6. BAG Wohnungslosenhilfe: Verschärfte Zugangshürden statt wirksamer Missbrauchsbekämpfung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) kritisiert den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch scharf, da die Maßnahmen vor allem die Existenzsicherung zugewanderter EU-Bürger beschränken. Im Zentrum der Kritik steht, dass der Sozialleistungsanspruch nach fünf Jahren Aufenthalt künftig an ein lückenloses Aufenthaltsrecht geknüpft und die Notfall-Überbrückungsleistung von einem Monat auf zwei Wochen halbiert werden soll. Laut den Verbänden fehlt den Verschärfungen eine solide Datengrundlage, da organisierter Missbrauch weniger als 0,3 % der Verdachtsfälle ausmacht und das Ministerium selbst keine validen Schadenssummen nennen kann. Zudem warnt die BAG W vor verdeckter Diskriminierung (insbesondere von Rom*nja) und den sozialen Folgen, die Betroffene in die Wohnungslosigkeit drängen, anstatt ausbeuterische Arbeitgeber und Vermieter effektiv zu belangen.
Mehr: https://t1p.de/0ixl3
7. Neue BSG-Rechtsprechung zu Beschäftigungszeiten – relevant für die Beratung von Unionsbürger*innen: Nur ein zusammenhängendes Jahr Beschäftigung zählt
Auf die aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (7.10.2026 – B 7 AS 3/25 R) hat uns Udo Geiger, Sozialrichter a. D., hingewiesen. Sie ist für die Beratung von Unionsbürger*innen mit kurzen, befristeten und häufig wechselnden Beschäftigungen relevant.
Das BSG gibt darin seine bisherige Rechtsprechung zur Addition kurzer, durch Arbeitslosigkeit unterbrochener Beschäftigungszeiten auf. Es folgt damit einem EuGH-Urteil vom 12.3.2026 (C-477/24, Deldwyn). Der EuGH legt den Begriff „mehr als einjährige Beschäftigung“ in Art. 7 Abs. 3 Buchst. b der Unionsbürgerrichtlinie als einen zusammenhängenden Zeitraum aus.
Das bedeutet, den Arbeitnehmerstatus über sechs Monate hinaus erhält nur, wer vor der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr zusammenhängend gearbeitet hat. Unterbrochene Beschäftigungszeiten werden nicht mehr addiert.
Was jetzt gilt
Ein Jahr oder mehr zusammenhängend: Der SGB II-Anspruch bleibt bei bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit bestehen.
Weniger als ein Jahr zusammenhängend: Nur sechs Monate ab Ende der Beschäftigung. Danach gilt der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, außer bei fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt.
Keine Addition: Auch nicht für Familienangehörige.
Was jetzt zu tun ist
Längsten zusammenhängenden Beschäftigungszeitraum feststellen und belegen.
Sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nachweis zum Ende der Beschäftigung sichern (Kündigung, Befristungsende).
SGB II beantragen und gegen Ablehnung Widerspruch einlegen.
Beim Sozialhilfeträger Überbrückungsleistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII) und Härtefallleistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 6 SGB XII) beantragen. Ausdrücklichen Bescheid verlangen.
Sechsmonatsfrist notieren.
Bislang liegt nur der Terminbericht vor, die Urteilsgründe folgen. Ob Überbrückungsleistungen zustehen und ob ein Ausreisewille verlangt werden darf, hat das BSG offengelassen.
(Zusammenstellung von BAG -W)
7a. Funktionierender Link zum Beratungsleitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht
Da der Link wohl nicht funktioniert hat und viele Leserrinnen anscheinend nicht eine Suchmaschine nutzen können, hier nochmal der nun funktionierende Link: https://t1p.de/ots56
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
11./12. Jan. 2027
08./09. Feb. 2027
01./02. März 2027
20./21. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
12. - 16. April 2027
13. - 17. Sept. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.
Termine:
16./17. Dez. 2026
16./17. Feb. 2027
05./06. April 2027
07./08. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
08. Dez. 2026
18. Jan. 2027
18. Feb. 2027
30. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB X
- Aus der und für die Praxis
Soziale Rechte geraten zunehmend unter Druck. Ob Sanktionen, Arbeitspflicht oder vollständiger Wegfall von Leistungsansprüchen: Die Soziale Arbeit muss sich schützend vor Betroffene stellen. Um die Existenzsicherung im Bereich des SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngelds zu garantieren, ist die Kenntnis des Verfahrensrechts unverzichtbar. Das SGB X bildet hier das Fundament.
Dieses zweitägige Praxis-Seminar befähigt Sie, auf der „Klaviatur der Sozialgesetzbücher“ zu spielen und Rechtsansprüche in der Beratung konsequent durchzusetzen.
Termine:
01./02. Feb. 2027
08./09. März 2027
19./20. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/cfho9
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.
Termine:
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
12. März 2027
26. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
15. März 2027
18. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
19. April 2027
14. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
25. Jan. 2027
02. April 2027
15. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
16. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
19. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.
Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
20. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.
Termine:
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl
21. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc
22. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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