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Neue Studie von Lutz Hausstein: "Was der Mensch braucht"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Neue Studie von Lutz Hausstein: "Was der Mensch braucht"

Lutz Hausstein hat auf Grundlage regionalstatistischer Daten eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung erstellt. Er erläutert, was das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum umfasst: Die Grundsicherung muss neben der Existenz auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten.
Lutz Hausstein positioniert sich mit der Studie zur Diskussion von Politikern der Regierungsparteien, insbesondere von CDU und CSU, die das Bürgergeld, die Höhe des Regelsatzes und die Leistungsbeziehenden immer wieder scharf angegriffen haben. Die Politiker forderten, das Bürgergeld abzuschaffen und die Regelleistung einzufrieren oder sogar abzusenken.

Die Studie beziffert das soziokulturelle Existenzminimum auf 999,70 Euro. Dabei differenziert sie zwischen „existenziell unabdingbaren Kosten“ von rund 659 Euro und den Kosten mit „soziokulturellem Existenzminimum“. Der Regelsatz von 563 Euro unterschreitet diesen Gesamtbetrag demnach um rund 437 Euro. Nach Haussteins Berechnung können Leistungsberechtigte diese Lücke nur ausgleichen, indem sie auf soziokulturelle Teilhabe verzichten und darüber hinaus bei grundlegenden Bedürfnissen wie der Ernährung sparen.

Lutz Hausstein stützt seine Studie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das Gericht hat in mehreren Urteilen unterstrichen, dass die soziale Grundsicherung nicht nur die rein physische Existenz sicherstellen, sondern darüber hinaus auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten muss. Damit folgt das BVerfG dem Grundgesetz, das in Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert.

Hier geht es zu der Studie: https://t1p.de/x2bvi

Bemerkung: Die Studie kommt zum richtigen Zeitpunkt. Die Union möchte die Regelleistungen im SGB II, SGB XII und AsylbLG einfrieren oder sogar absenken. Das betrifft das Existenzminimum von rund 7 Millionen Menschen.

Wenn die Regierung sich zudem mit ihrer Wohngeldkürzung durchsetzt, würden nochmals ca. 250.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren. Entsprechend würde die Zahl der Aufstockerinnen und Aufstocker in der Grundsicherung steigen.

Knapp 10 % der Bevölkerung leben von Regelleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Diese Leistungen müssen deutlich erhöht und dürfen nicht eingefroren oder gar gekürzt werden. Das hat das BVerfG in seinen Grundsatzurteilen zu den Regelleistungen im Grundsicherungsrecht klar und deutlich ausgeführt: Der Gesetzgeber hat die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu gewährleisten.

Es ist erforderlich, dass die SPD jetzt nicht wieder umkippt und dieser Kürzungsorgie zustimmt, sondern klar macht, dass sie auch die Interessen des kleinen Mannes und der kleinen Frau vertritt. Sonst ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr arme Menschen rassistischen Parteien zuwenden, weil sie sich in ihren Belangen nicht mehr vertreten fühlen.

2. Weiterbewilligungsanträge nicht mehr in Papier

Das Jobcenter Bremen und andere Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung erklären in Informationsschreiben an Leistungsbeziehende, dass „zukünftig keine Weiterbewilligungsanträge per Post zugeschickt werden“. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass der Weiterbewilligungsantrag „einfach und unkompliziert“ über Jobcenter.digital gestellt werden könne.

Das entsprechende Informationsschreiben gibt es hier: https://t1p.de/wmk4v
Auch andere Jobcenter kündigen dies an, siehe z. B. das Jobcenter Kaiserslautern: https://t1p.de/zacxj

Kommentar: Ich halte diese Verwaltungspraxis für rechtswidrig. § 37 SGB II bestimmt, dass hinsichtlich der Antragstellung Formfreiheit besteht. Das bedeutet: Anträge können auch weiterhin in Papierform gestellt werden. Mit der Einstellung der Übersendung von Antragsformularen wollen die Jobcenter zunächst Portokosten sparen. Gleichzeitig hoffen sie offenbar darauf, dass Leistungsbeziehende vergessen, den Weiterbewilligungsantrag zu stellen, und dadurch aus dem Leistungsbezug herausfallen.

Andererseits sind die Jobcenter verpflichtet, SGB-II-Leistungsbeziehende umfassend zu beraten. Die Beratungspflicht ist eine Amtspflicht. Dazu gehört nach der Rechtsprechung:

„Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt.“ BGH, Urteil vom 02.08.2018 – III ZR 466/16

Diese Hinweispflicht wird als Spontanberatung bezeichnet. Sie ist nach § 14 SGB I verpflichtend. Das bedeutet: Das Jobcenter muss auf eine drohende Nichtzahlung von Leistungen hinweisen, siehe dazu auch: https://t1p.de/4n8k7

Diese Beratungspflicht versuchen die Jobcenter mit dieser Verfahrensweise planmäßig zu unterlaufen.

Gleichzeitig verschwinden von den Webseiten der BA und der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen die papiernen Antragsformulare. Damit werden Menschen faktisch dazu gedrängt, Anträge nur noch über Jobcenter.digital zu stellen. Solange die analoge Antragstellung rechtlich nicht ausgeschlossen ist, ist das rechtswidrig.
Alternativ können bei Tacheles die aktuellen Antragsformulare heruntergeladen werden: https://t1p.de/rttgs

Zudem besteht nach § 17 Abs. 1 SGB I die Rechtspflicht der Jobcenter, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu Sozialleistungen ohne unnötige Zugangshürden organisiert wird. Mit dem faktischen Zwang, Jobcenter.digital verwenden zu müssen, werden jedoch genau solche Zugangshürden aufgebaut.

Mit der Einstellung der Übersendung der Papierunterlagen wollen die Jobcenter die Leistungsberechtigten zur Verwendung von Jobcenter.digital drängen. Wenn Jobcenter.digital faktisch als einziger Kommunikationskanal angeboten wird und die Papieranträge verschwinden, läuft dies auf eine erzwungene Nutzung dieses Kommunikationskanals hinaus.

Die BA muss verstehen, dass es immer Menschen geben wird, die mit dem digitalen Zugang nicht klarkommen, die nicht über entsprechende Geräte oder Datenvolumen verfügen oder die nicht ausreichend lesen und schreiben können. Daher muss es immer auch einen analogen Zugang geben. Notwendig sind außerdem BürgerInnenbüros, zu denen Menschen mit Schwierigkeiten hingehen können, um Unterstützung zu erhalten – und nicht Ablehnung.

3. Kampf gegen Leistungsmissbrauch: Wo die Regierung ihren Aktionsplan noch verändert hat

Im Vergleich zum Entwurf von vergangener Woche unterscheidet sich die am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Variante in mehreren Punkten. Zentrale Ergänzung ist die Einschränkung, wonach der Plan „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und vorbehaltlich bestehender Finanzierungskompetenz des Bundes“ umgesetzt wird. Neu ist auch die Aufnahme einer weiteren Leistung, deren Missbrauch man unterbunden will: Der Datenaustausch zwischen Sozial-, Gesundheits- und Finanzbehörden soll so verbessert werden, dass auch Scheinanstellungen zum unrechtmäßigen Bezug von Krankengeld auffliegen.

Ergänzt wurde außerdem, dass per Haftbefehl gesuchte Personen keine Grundsicherung mehr beziehen dürfen. Welche Arten von Haftbefehlen darunterfallen, ist aber wegen offener rechtlicher Fragen noch nicht abschließend geklärt. Neben dem für rechtskräftig Verurteilte, die sich dem Haftantritt entziehen, gibt es beispielsweise noch solche für Untersuchungshaft. Abgeschwächt wurde wiederum ein Passus zu Änderungen auf EU-Ebene, für die sich der Bund einsetzen möchte. Ursprünglich war konkret von der Höhe des Kindergelds für im Ausland lebende Kinder die Rede, jetzt werden nur noch allgemein „Familienleistungen“ erwähnt. Entnommen aus Berlin.Table

Das Papier: https://t1p.de/cb9tx

Ganz kurze Zusammenfassung:
Die Regierung sagt: Mit dem Aktionsplan bekämpfen wir großangelegten Sozialleistungsmissbrauch wirksam …und reduzieren Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme“.
Sie sagt ferner: „Wir nehmen Anpassungen im Freizügigkeitsrecht vor.“

Es geht um maximale Abschottung von Armutsmigration auch innerhalb von Europa und die Regierung sagt ferner, dass sie das Freizügigkeitsrecht für arme Menschen anpassen bzw. abschaffen will und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollen systematisch aus den sozialen Sicherungssystemen herausgedrängt werden.

Das darf so nicht passieren!

4. Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen  

„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) in einer neuen Fassung verständigt. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) die Einigung ein großer Rückschritt gegenüber dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Die BAG-SB fordert Bundestag und Bundesrat deshalb auf, diesem Ergebnis nicht zuzustimmen. 

Weitere Infos: https://t1p.de/uzevi

5. 3,8 Millionen Menschen leben in Haushalten mit Zahlungsrückständen bei Versorgungsbetrieben / steigende Gaspreise

Rund 3,8 Millionen Menschen lebten 2025 in Haushalten, die Rechnungen für Strom, Gas oder andere Versorgungsleistungen nicht rechtzeitig bezahlen konnten. Das waren 4,6 % der Bevölkerung. Gegenüber 2024 ist der Anteil leicht gesunken, damals waren es 5,0 %.
Besonders betroffen sind Mieterhaushalte: Dort hatten 5,8 % Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben, während es bei Eigentümerhaushalten 3,3 % waren.
Zugleich steigen die Wohnnebenkosten weiter: Im August 2026 lagen sie 3,1 % höher als ein Jahr zuvor und damit etwas über der allgemeinen Teuerung von 2,9 %. Haushaltsenergie war zwar zuletzt um 0,7 % günstiger als im Vorjahr, bleibt aber nach den starken Preissteigerungen der Energiekrise weiterhin auf hohem Niveau.

Quelle: Pressemitteilung Nr. N063 vom 14. September 2026, Link: https://t1p.de/jnnk3

6. Infobroschüre für Geflüchtete aus Syrien

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. hat am 11.09.2026 gemeinsam mit der AWO Schleswig-Holstein, dem Diakonischen Werk SH, der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH, dem PARITÄTISCHEN SH und der Syrischen Gemeinde SH die mehrsprachige Handreichung „Informationen für Geflüchtete aus Syrien“ veröffentlicht.

Die dreisprachige Broschüre (Deutsch, Kurdisch und Arabisch) informiert über Aufenthaltsstatus, Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung sowie Schutz vor möglichen Widerrufsverfahren und verweist auf regionale Beratungsangebote.
Dier Broschüre zum Download: https://t1p.de/hxio0

7. Änderungen beim Kindergeld in 2027: Kindergeld wird künftig ohne Antrag ausgezahlt

Das antragslose Kindergeld kann starten: Der Bundesrat hat grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben. Im Regelfall soll das Kindergeld künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausbezahlt werden – die Eltern müssen also keinen Kindergeldantrag mehr stellen. Die Umstellung soll 2027 beginnen.

Bisher wird Kindergeld ausschließlich auf Antrag gezahlt. Künftig soll die Familienkasse die Leistung im Regelfall auch ohne Antrag auszahlen können. Voraussetzung ist, dass alle nötigen Informationen vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen.

Infos: https://t1p.de/sayev und https://t1p.de/lqtnb

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
 

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
09./10. Nov. 2026
18./19. Nov. 2026
14./15. Dez. 2026
26./27. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
05./06. Okt. 2026
24./25. Nov. 2026
11./12. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
12. - 16. April 2027
13. - 17. Sept. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.

Termine:
16./17. Dez. 2026
16./17. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
01. Okt. 2026
08. Dez. 2026
18. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

Termine:
02. Okt. 2026
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
12. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
17. Nov. 2026
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
30. Sept. 2026
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
25. Jan. 2027
02. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
16. Dez. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

Termine:
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc

20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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