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Zu Preissteigerungen und Inflation anlässlich des Nahostkonflikts und den rechtlichen Folgen für die Regelleistungen im SGB II / SGB XII

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zu Preissteigerungen und Inflation anlässlich des Nahostkonflikts und den rechtlichen Folgen für die Regelleistungen im SGB II / SGB XII

Ich möchte es einfach einmal in den Raum stellen: Sollte der Nahostkonflikt weiter eskalieren und es zu weiteren Lieferkettenstörungen im Welthandel sowie zu zusätzlichen Blockaden der Öltransporte kommen, wäre eine Inflation wie im Jahr 2022 von bis zu 10 % möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu festgestellt, dass bei stark steigender Inflation die Regelsätze außerplanmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Das BVerfG hat zu etwaig zu erwartenden (Energie-)Preissteigerungen geurteilt:
„Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren. So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden […]. Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“
(BVerfG, Urteil vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13, Rn. 144)

Das BVerfG führt weiter aus:
„Auf die Gefahr einer Unterdeckung kann der Gesetzgeber durch zusätzliche Ansprüche auf Zuschüsse zur Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs reagieren. Fehlt es aufgrund der vorliegend zugrunde gelegten Berechnung des Regelbedarfs an einer Deckung der existenzsichernden Bedarfe, haben die Sozialgerichte Regelungen wie § 24 SGB II über gesondert neben dem Regelbedarf zu erbringende einmalige, als Zuschuss gewährte Leistungen verfassungskonform auszulegen.“
(BVerfG, Urteil vom 23.07.2014 – 1 BvL 10/12; 1 BvL 12/12; 1 BvR 1691/13, Rn. 116)

Siehe dazu: https://t1p.de/oova7

Sollten die von mir angedeuteten Preissteigerungen und Inflationsentwicklungen infolge des Nahostkonflikts und der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung eintreten, wird der Gesetzgeber über Erhöhungen der Regelleistungen und/oder zusätzliche Einmalzuschüsse nachdenken müssen.

Ich denke, darüber sollte bereits jetzt nachgedacht werden.

2. Anpassung der Fahrtkostenpauschale bei Kfz-Nutzung im SGB II und SGB XII

a) Zum SGB II
Die Fahrtkostenpauschale für Erwerbstätige im SGB II ist seit Oktober 2005 unverändert. Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Bürgergeld-V werden bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lediglich 20 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Dies entspricht 10 Cent pro tatsächlich gefahrenem Kilometer.

Diese Pauschale ist inzwischen evident realitätsfern und strukturell unzureichend.

Seit ihrer Einführung haben sich die Kraftstoffpreise mehr als verdoppelt. Hinzu kommen erhebliche Kostensteigerungen bei Versicherung, Wartung, Ersatzteilen und Reparaturen. Die Pauschale deckt daher schon rein rechnerisch nicht einmal mehr die reinen Treibstoffkosten, geschweige denn die tatsächlichen Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs.

Damit wird ein grundlegendes Prinzip des Einkommensbereinigungsrechts im SGB II unterlaufen:
Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind notwendige Ausgaben zur Erzielung des Einkommens abzusetzen. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle gehören zu den klassischen und unvermeidbaren Erwerbsaufwendungen. Wenn der Gesetzgeber hierfür eine Pauschale festlegt, muss diese zumindest annähernd realitätsgerecht und bedarfsdeckend sein.

Die derzeitige Regelung führt faktisch dazu, dass Leistungsberechtigte Teile ihres Existenzminimums zur Finanzierung der Erwerbstätigkeit einsetzen müssen. Dies widerspricht sowohl dem System des SGB II als auch der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, offensichtlich realitätswidrige Pauschalen anzupassen, sobald diese die tatsächlichen Kosten evident unterschreiten. Eine über zwei Jahrzehnte unveränderte Pauschale trotz massiver Preissteigerungen erfüllt diese Anforderungen offenkundig nicht mehr.

Es ist daher sachgerecht und überfällig, die Pauschale auf mindestens 40 Cent pro Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzuheben.

Eine solche Anpassung würde die Regelung wieder näher an eine realitätsgerechte Kostenerfassung heranführen und verhindern, dass Erwerbstätige im Leistungsbezug systematisch auf Teile ihres Existenzminimums zugreifen müssen, um ihre Erwerbstätigkeit überhaupt ausüben zu können.

Folgerichtig sollte § 6 Abs. 1 Nr. 5 Bürgergeld-V dahingehend geändert werden, dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs 0,40 Euro pro Entfernungskilometer abzusetzen sind, soweit keine höheren notwendigen Kosten nachgewiesen werden.

b) Zum SGB XII
Die Situation im SGB XII ist noch problematischer.

Nach § 3 Abs. 6 der Vo zu § 82 SGB XII werden derzeit 5,20 Euro monatlich pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt.

Diese Regelung stammt noch aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und ist damit über ein Vierteljahrhundert alt. Eine systematische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung hat seitdem nicht stattgefunden.

Damit existiert im Sozialhilferecht eine offensichtlich vollkommen veraltete und sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Pauschalregelung, deren Höhe mit der realen Kostenentwicklung im Straßenverkehr längst nicht mehr in Einklang steht.

Auch hier gilt:
Erwerbsbedingte notwendige Aufwendungen dürfen nicht faktisch aus dem existenzsichernden Bedarf finanziert werden müssen.
Die Regelung ist daher dringend zu modernisieren und an die tatsächlichen Kostenstrukturen anzupassen. Naheliegend wäre, diese an die SGB II-Regelungen anzupassen.

Zusammenfassung
Sowohl im SGB II als auch im SGB XII beruhen die derzeitigen Fahrtkostenregelungen auf jahrzehntealten Pauschalen, die seit ihrer Einführung nicht an die Preisentwicklung angepasst wurden.

Allein die Kraftstoffpreise haben sich von 2005 bis 2026 um etwa 50 % erhöht. In der aktuellen geopolitischen Situation – insbesondere durch den Nahostkonflikt und mögliche Störungen der Energieversorgung – sind sogar Preissteigerungen von rund 77 % gegenüber den ursprünglichen Annahmen zu beobachten.

Die bestehenden Regelungen unterschreiten daher inzwischen offensichtlich die realen Kosten notwendiger Erwerbsaufwendungen.

Dies führt dazu, dass Leistungsberechtigte faktisch Teile ihres verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums zur Finanzierung ihrer Erwerbstätigkeit einsetzen müssen.

Ein solcher Zustand ist sozialpolitisch widersinnig und verfassungsrechtlich hoch problematisch.

Der Gesetzgeber ist daher gehalten, die Fahrtkostenregelungen in beiden Rechtskreisen zeitnah anzupassen und wieder an eine realitätsgerechte Kostenstruktur heranzuführen.

3. Ideologische Politik mit der Abrissbirne

Erst die Integrationskurse, jetzt die Asylverfahrensberatung: Das Bundesinnenministerium reißt eine migrations- und integrationspolitische Infrastruktur nach der anderen ein. Beide Angebote sind rechtlich geregelt und (auch) vom Koalitionspartner SPD aus guten Gründen im Gesetz verankert worden. Das BMI schleift diese nun ohne gesetzliche Grundlage. Ziel des BMI ist offenbar, auf kaltem Wege möglichst viele Teilhabe- und Unterstützungsstrukturen zu zerstören und so eine radikale Agenda der Teilhabeverhinderung und Isolation von Geflüchteten und Migrant*innen umzusetzen. Damit schafft das Innenministerium Verhandlungsmasse für die Durchsetzung rechtlicher Rückschritte. Die Bundesländer, der Koalitionspartner SPD und die nicht radikalisierten Konservativen dürfen diese ideologische Politik mit der Abrissbirne nicht hinnehmen.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/sm63l

4. Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)

Die VwGO soll geändert werden. Der RAV läuft dagegen berechtigterweise Sturm: Eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung ist erforderlich. Eine solche Reform sollte jedoch keinen „Rechtsschutz light“ einführen, sondern zu effektiven Rechtsschutzverfahren und einer wirksamen Kontrolle der Exekutive führen. Recht dient der Begrenzung und Kontrolle staatlicher Macht- und Herrschaftsansprüche. Das Verfahrensrecht soll und muss Verfahrensrechte sichern, die Verfassungsrang haben.

Besonders beunruhigend ist, dass eine Verkürzung von Verfahrensrechten in einer Zeit erfolgen soll, in der im Raum steht, dass eine politische Partei, die offen von „millionenfacher Remigration“ spricht, künftig Landesregierungen stellen könnte. Gerade dies wäre der Zeitpunkt gewesen, eine besondere Stärkung verfassungsmäßiger Rechte im Sinne vorbeugender Resilienz zu etablieren.

Die RAV-Stellungnahme:
https://t1p.de/ig9ij
Zur geplanten Änderung der VwGO im Gesetzgebungsverfahren:
https://t1p.de/xps8m

5. Info: Wie ein Minijob die Rente erhöhen kann – Rechtsänderung ab 1.7.2026

Rund 1,5 Mio. Rentnerinnen und Rentner sind erwerbstätig, gut drei Viertel davon in einem Minijob.

Ab dem 1.7.2026 gibt es eine Neuregelung: Wer sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht (RV-Pflicht) hat befreien lassen, kann diese Befreiung einmalig für die Zukunft rückgängig machen.

Darüber informiert diese sopoaktuell und erklärt, wie sich durch einen Minijob die Rente erhöhen lässt.

Mehr Infos bei Verdi:
https://t1p.de/f4ks1

6. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier:

https://t1p.de/ixqj

Die Richtlinien müssen regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft werden. Ich möchte euch daher bitten: Schaut in der Liste nach. Wenn ihr aktuelle Zahlen zu KdU-Richtlinien bzw. MOG-Werten habt, übersendet diese bitte im PDF-Format.

7. Mal was anderes: Ein schnarchender Richter ist ein Verfahrens­mangel

Ein ehrenamtlicher Richter am FG hat während eines Rechtsgesprächs geschnarcht. Für den BFH ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass er nicht nur kurz unaufmerksam, sondern fest entschlummert war. Das FG muss jetzt neu entscheiden.

Mehr dazu: https://t1p.de/o7922

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
11./12. Mai 2026
01./02. Juni 2026
08./09. Juni 2026
20./21. Juli 2026
05./06. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
25./26. März 2026
21./22. April 2026
27./28. Mai 2026
22./23. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

Termine:
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
30. März 2026
05. Mai 2026
16. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
23. März 2026
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

Termine:
24. März 2026
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
04. Mai 2026
27. Juli 2026
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
16. April 2026
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
29. Juli 2026
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

Termine:
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84

21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9

22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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