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BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. BSG Urteil zur Angemessenheitsfiktion nach § 67 Abs. 3 SGB II
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Im meinem letzten Newsletter habe ich das Urteil des BSG vom 14. Dez. 2023 – B4 AS 4/23 R anhand des vom BSG veröffentlichten Terminsbericht aufgegriffen. Das BSG hatte klargestellt, dass die Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten des § 67 Abs. 1 und Abs. 3 SGB II im gesamten Zeitraum aller Bewilligungsabschnitte, die zwischen 03/2020 bis 12/2022 begonnen haben, anzuwenden ist. Im NL habe ich die Anwendungsfälle skizziert, hier nachzulesen: https://t1p.de/myis2
Dazu veröffentliche ich jetzt auch das BSG Urteil im Volltext, das gibt es hier: https://t1p.de/n4ruz

2. Bezahlkarte für bzw. gegen Geflüchtete, Ideen für Argumente dagegen und die Position einzelner Rechtsaußen MdB’s der CDU
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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine meiner Meinung nach sehr gute Argumentation gegen Bezahlkarten für Geflüchtete entworfen.
„Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleichbehandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“
Mit der Bezahlkarte droht jedoch genau das Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.“ Hier nachzulesen: https://t1p.de/4l3ba
Vergleichbare Erklärungen über „sichere Häfen“ bis hin zu Geflüchteten vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen sind in einer Vielzahl von Kommunen/Kreisen ergangen. Jetzt haben die Kommunen und Kreise die Entscheidung, ob sie Bezahlkarten für Geflüchtete einsetzen. Wenn vergangene kommunale Beschlüsse auch nur noch einen Wert besitzen, muss die Entscheidung heißen, wir führen keine Bezahlkarten, da diese nur auf Diskriminierung, Ausgrenzung und Abschreckung abstellen.

Nichts anderes war zu erwarten. Einzelne Angeordnete der CDU, besonders MdB Maximilian Mörseburg, wünschen sich auch schon Bezahlkarten gegen Bürgergeldbeziehende. MdB Mörseburg fordert immer wieder die Einführung von Bezahlkarten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld - mit dem Ziel, Druck insbesondere auf "Totalverweigerer" auszuüben. Denn „das Sozialsystem ist nicht dafür gedacht, es sich dort gemütlich zu machen“, so Mörseburg.

Bemerkung dazu: Bezahlkarten sind immer Diskriminierung und Schikane für deren Adressaten. Sie führen nur zur Ausgrenzung aus der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt, eine nachhaltige Integration lässt sich damit nicht erreichen und sie dürften rechts- und verfassungswidrig sein. Diese Diskussion ist auch Ausdruck davon wie in der Union rechtspopulistische Politik praktisch wird.
Hier ein Beispiel für die Ergüsse des CDU Rechtsaußen Mörseburg: https://t1p.de/7xu9h
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3. Positionen zur „neuen Grundsicherung“ der CDU und dem „Zwölf-Punkt-Plan“ der FDP / Verfassungswidrige Vorschläge und Abriss des Sozialstaats
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Zu den CDU- Plänern mit der „neuen Grundsicherung“ positioniert sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sehr klar: „Was die CDU vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig“. Hier nachzulesen: https://t1p.de/w3p49

Der Chef des DIW Marcel Fratzscher nimmt auch kein Blatt vor den Mund im Bezug auf den Zwölf-Punkte-Plan der FDP: „um Wirtschaftspolitik geht es im Grunde nicht, sondern eher um den Abriss des Sozialstaats“, vielmehr sollen damit „soziale Leistungen gekürzt und die Beziehenden stigmatisiert werden“.

Die Stellungnahme von Marcel Fratzscher ist hier nachzulesen: https://t1p.de/z1u4g

4. Stefan Sell untersucht die Folgen der Erhöhung des Mindestlohns
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Prof. Stefan Sell hat die Folgen der Erhöhung des Mindestlohn untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sich spürbar verringert hat und das dadurch der Niedriglohnsektor geschrumpft ist.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/isbjp
Gleichzeitig fordern Grüne und Verdi den Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben und eine Reform der Kommission durchzuführen, dazu ein Überblick: https://t1p.de/dm237

5. SG Leipzig: Menschenwürdiges Leben ist nicht in Obdachlosenunterkunft sicherzustellen, daher hat JC Hostelkosten zu übernehmen
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Das SG Leipzig verurteil das JC Leipzig mit Beschluss vom 07.03.2024- S 9 AS 1774/23 ER zur Übernahme von Kosten für Hostelunterbringung für ein wohnungsloses Pärchen. Das SG führt aus, es ist nicht von vorneherein auf die Möglichkeit in einer Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkunft zu verweisen. Aus diesem Grunde sind auch höhere Unterkunftskosten als die Mietobergrenze zu übernehmen.
Die Entscheidung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/zkt0i

Bemerkung: Es handelt sich zwar „nur“ um eine Entscheidung in erster Instanz, sie macht aber klar, dass die regelmäßige Ablehnung von Hostel- oder Hotelkosten rechtswidrig ist und dass obdachlose Menschen sich nicht ausschließlich auf Obdachlosen- oder Gemeinschaftsunterkünfte verweisen lassen müssen.

6. Neue Anwendungshinweise für Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht / April 2024
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Das BMI hat neue Anwendungshinweise zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts herausgegeben. Dieses Recht richtet sich an Menschen, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und Teil der Gesellschaft geworden sind.
Die Verantwortung, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen, liegt bei den Betroffenen. Dennoch sollen Anreize gesetzt und Unterstützung gewährt werden, um ein Bleiberecht nach einem 18-monatigen Aufenthalt zu erreichen.
Die Ausländerbehörden sind angehalten, die Betroffenen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen. Konkret sollen sie Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Erlangung der deutschen Sprachkenntnisse aufzeigen.

Eine Übersicht und der Anwendungshinweis hier: https://t1p.de/w3t5d

7. Der Paritätische für Verbot der AfD
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Mit einem Appell, die Bedrohung durch die “Alternative für Deutschland” (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. …
Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen (“Own Voices”) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten “Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen - insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung”, heißt es in dem Appell.

Mehr hier: https://t1p.de/31luy

Bemerkung dazu: die Entscheidung des Pari ist richtig und notwendig. Die Gefahr ist real! Die Gesellschaft ist am autoritären Kipppunkt. Die AfD gehört verboten, damit sie genau nicht die Gesellschaft und Demokratie zerstören kann.

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 12./13. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 26./27. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 23./24. Sept. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 19./20. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 02./03. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2024 als Online-Seminar

- 28./29. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 13./14. Mai 2024 als Online-Seminar (noch 1 Platz)
- 05./06. Aug. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 21. Mai 2024 als Online-Seminar
- 16. Juli 2024 als Online-Seminar
- 30. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 07. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 06. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 07. Mai 2024 als Online-Seminar
- 24. Mai 2024 als Online-Seminar
- 15. Juli 2024 als Online-Seminar
- 08. Aug. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2024 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetzt und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 12./13. Juni 2024 als Präsenzseminar in Wuppertal
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/v2vnr

- 08./09. Juli 2024 als Präsenzseminar in München
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/zoo8l

- 27./28. August als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/yo3ka

Hinweis: die Webseite frank-jaeger-seminare.de ist wegen Wartungsarbeiten voraussichtlich bis einschließlich 8. Mai offline.

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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