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Zum Heizkostenzuschuss im Wohngeld und den fehlenden Hilfen für SGB II- /SGB XII- und AsylbLG-Leistungsbeziehende

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Zum Heizkostenzuschuss im Wohngeld und den fehlenden Hilfen für SGB II- /SGB XII- und AsylbLG-Leistungsbeziehende
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Die neue Bundesregierung hat jetzt ihren Gesetzesentwurf zum Heizkostenzuschlag im WoGG veröffentlicht. Danach plant die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 135 € für eine Person, 175 € für zwei und weitere 35 € für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, insofern diese für mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31.März 2022 Wohngeld bezogen haben. Immerhin wurde geregelt, dass dieser einmalige Heizkostenzuschuss bei anderen Sozialleistungen anrechnungsfrei zu bleiben hat (§ 8 HeizkostenzuschussG 2022 – E). Davon sollen laut Gesetzesbegründung 710.000 Haushalte profitieren.
Den Gesetzesentwurf gibt es hier: https://t1p.de/cb60

Es stellt sich dabei die Frage, was passiert mit den SGB II/SGB XII und AsylbLG-Leistungsbeziehenden?

a. Gefahr der Unterdeckung im Bereich der Heizkosten für SGB II/SGB XII – Leistungsbeziehende
Hier müssen Heizkosten aufgrund der Regelungen über die jeweiligen Heizkostenregelungen nach § 22, 1 SGB II und §35,1 SGB XII und erst recht aufgrund des Sozialschutzpakets nach § 67 Abs. 3 SGB II und § 141 Abs. 3 SGB XII zwar im Regelfall in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
Ausnahmen gibt es aber, und zwar bei den Haushalten, bei denen die Heizkosten schon zuvor wegen vorheriger Unangemessenheit gekürzt wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). Diese Regelung muss dringend korrigiert werden!

b. Gestiegene Energie und Lebenshaltungskosten
Überhaupt nicht berücksichtigt sind die massiv gestiegenen Kosten für Haushaltsenergie und Lebenshaltung. Diese Kosten explodieren schier und das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf solch eine Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.

Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor: die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit für einen Sofortzuschlag von 100 € monatlich!

Das bedeutet, die Bundesregierung hat jetzt eine kurzfristige Lösung für diesen Personenkreis zu schaffen. Die eine Möglichkeit ist ein regelsatzerhöhender Sofortzuschlag für die SGB II/SGB XII und AsylbLG-Leistungsbeziehenden von 100 EUR zumindest für die erste Person. Die Alternative ist, die Höhe der Mehrkosten für Energie und Lebenshaltungskosten kurzfristig zu ermitteln und es gibt einen Zuschlag nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. als Regelsatzerhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII und nach § 6 Abs.1 AsylbLG. Diese Regelung könnte durch Dienstanweisung aus dem Arbeitsministerium getroffen werden.

Die Verpflichtung zu handeln besteht aufgrund der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, Vorschläge liegen auf dem Tisch, nun sind die Bundesregierung oder Herr Heil gefragt.

2. Kindergrundsicherung für alle - Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben!
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Das fordert Claudius Voigt von der GGUA. Die Kindergrundsicherung ist eines der sozial- und familienpolitischen Prestigeprojekte der neuen Bundesregierung. In ihr sollen verschiedene Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfeleistungen für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag gebündelt und einfach und automatisiert berechnet und ausgezahlt werden. Dabei soll ein „Garantiebetrag“ einkommensunabhängig und ein „Zusatzbetrag“ abhängig vom Elterneinkommen geleistet werden. „Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“, heißt es einigermaßen ambitioniert im Koalitionsvertrag.
Mehr dazu: https://t1p.de/u02k

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3. Tabellarische Übersicht: Die Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts im Aufenthaltsgesetz / Tabelle für 2022
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Aus der Beschreibung der GGUA: Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stellt sich spätestens nach einigen Jahren in Deutschland die Frage nach den Möglichkeiten eines unbefristeten, sicher(er)en Aufenthaltsrechts. Dies gilt sowohl für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland ihr Studium abgeschlossen haben oder als Fachkräfte hier leben, als auch für Menschen, die einen Aufenthalt aus familiären oder aus humanitären Gründen haben. Nur ein unbefristetes Aufenthaltsrecht gibt eine recht hohe rechtliche Sicherheit, die auch dann nicht mehr gefährdet ist, wenn zum Beispiel der Arbeitsplatz verloren geht oder man sich trennt. Für Drittstaatsangehörige sieht das Aufenthaltsgesetz zwei unbefristete Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Aber – wen würde es überraschen – so einfach ist die Sache nicht: Es gibt nämlich nicht die eine Niederlassungserlaubnis, sondern 18 verschiedene. Welches die richtige ist, hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zweck und mit welchem Aufenthaltstitel man sich zuvor schon in Deutschland aufgehalten hat.

Hier gibt es die Übersicht: https://t1p.de/glc2

4. Verschiedene neue Weisungen zum WoGG, UVG und SGB II
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Dann möchte ich auf im Rahmen der Kampagne für mehr Behördentransparenz auf verschiedene neue Weisungen hinweisen, sie sind jetzt neu veröffentlicht:

Richtlinien Unterhaltsvorschuss
UVG: Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG-RL) 2022

Richtlinien Wohngeld
MHKBG NRW Bearbeitungshinweise zum WoGG: Bearbeitungshinweise 04.11.2021
MHKBG NRW Bearbeitungshinweise zum Einkommen im WoGG: Einkommenshinweise 20.09.2021

SGB II
Weisung zu § 33, 1 + 5, SGB II, Übergang von Ansprüchen

5. Menschrechtsinstitut legt Bericht zur Menschenrechtslage in Deutschland vor
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Aus dem Vorwort zum Bericht: „Die Pandemie hatte und hat bis heute eine menschenrechtliche Dimension. Sie hat neue Gefährdungen der Grund- und Menschenrechte hervorgebracht und bestehende Gefährdungen sichtbarer gemacht oder sogar verstärkt – genannt seien bespielhaft die Lebensbedingungen in Unterkünften für obdachlose oder geflüchtete Menschen und häusliche Gewalt.

Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit wurden in der Corona-Pandemie ebenfalls sichtbarer und teilweise auch stärker. Menschen, die asiatisch gelesen wurden, waren vermehrt verbalen und körperlichen Übergriffen im öffentlichen Raum ausgesetzt. Nach lokalen Pandemie-Ausbrüchen gab es Äußerungen von Politikerinnen, die migrantischen Personen die Schuld an diesen Ausbrüchen zuwiesen. Doch gerade politische Verantwortungsträgerinnen müssen Rassismus entgegentreten und dürfen ihn keinesfalls befeuern. Denn es geht um die Grundlagen unseres Zusammenlebens: die Anerkennung, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet sind.
Corona war nicht alles. 2020 haben wir viele andere Themen mit menschenrechtlicher Dimension in den Blick genommen und weiterverfolgt. So machte das Institut öffentlich immer wieder auf den Zusammenhang von Klimawandel und Menschenrechten aufmerksam und suchte engagiert mit europäischen und internationalen Partnern nach Lösungen“.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000270.pdf

6. SOZIALRECHT-JUSTAMENT 1-2022
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Im neuen SOZIALRECHT-JUSTAMENT 1-2022 hat der Kollege Bernd Eckardt die Probleme der Bedarfsdeckung im Falle »temporärer Bedarfsgemeinschaften« im SGB II. Tatsächlich wurde die besondere Lebenslage von Kindern getrenntlebender Eltern bei der Konzeption des SGB II schlicht übersehen. Das Bundessozialgericht hat zwar schon im Jahr 2006 die Konstruktion der »zeitweisen Bedarfsgemeinschaft« erfunden, ohne sich aber näher mit der besonderen Bedarfssituation von Kindern auseinandersetzen, die im Rahmen des Umgangsrechts einer weiteren Bedarfsgemeinschaft angehören. Dabei ist es weitgehend geblieben. Im Jahr 2015 wurde den Kindern allenfalls in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit eines besonderen Bedarfs zugestanden. Ende letzten Jahres hat das Bundesozialgericht (B 14 AS 73/20 R vom 14.12.2021) wiederum bestätigt, dass solche Bedarfe nur in Einzelfallentscheidungen berücksichtigt werden können. Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch für die Bedarfe der Unterkunft. Im SOZIALRECHT-JUSTAMENT gehe ich ausführlich auf die aktuelle Rechtsprechung ein.

Hier das neue SJ zum Download: https://t1p.de/ufah

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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

- 28./29. März 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / Tages-Online-Seminar
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hierzu
finden: https://t1p.de/kdiq

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 24. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 01. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. April 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am an:

- 04. März 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. Feb. 2022 als Online-Seminar (2 Plätze)
- 17. März 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 27. Juni 2022 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Februar 2022 als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

18.- Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 30./31. März 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 21. Februar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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