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Informationen zur Beratung von britischen Staatsangehörigen zum BREXIT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Informationen zur Beratung von britischen Staatsangehörigen zum BREXIT

Also nochmal ein paar Hinweise zu sozialrechtlichen – und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen bezüglich des Brexit und britischer Staatsbürger. Nach jetzigem Stand wird Großbritannien die EU frühestens am 12. April 2019 verlassen. Sollte sich Großbritannien auf den Abschluss des Austrittsabkommens mit der EU einigen, ist ein Austritt bis zum 22. Mai 2019 möglich.
Bis zu dem Datum haben EU Bürgerinnen auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen als EU – Bürger. SGB II-Leistungen sind im April derzeit vorläufig bis zum 12. April zu gewähren, die KdU wird bis zum 3. Werktag eines Monats fällig, diese ist daher für den gesamten April zu gewähren.

Ansonsten verweise ich auf diverse Infos des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-brexit.html

Und des BMI mit ausführlichen Informationen für britische Staatsangehörige für den Fall eines ungeregelten Brexit veröffentlicht:https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/brexit/faqs-brexit.html#f11900200

Außerdem gibt es ein Informationsschreiben an die Bundesländer: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/brexit-rundschreiben.html

2. Bertelsmann-Studie: Armut ist vor allem ein Problem in der Großstadt

In deutschen Großstädten leben prozentual mehr Sozialleistungsempfänger als in Deutschland insgesamt. Das geht aus einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung hervor. Demnach betrug der Anteil der Sozialleistungsempfänger 2016 bundesweit 10,1 Prozent der Gesamtbevölkerung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag er dagegen bei 14,0 Prozent – also knapp vier Prozentpunkte höher.

Der Spiegel dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/armut-in-deutschland-diese-staedte-sind-besonders-betroffen-a-1260796.html

Hier geht es zu Ergebnissen und Armutsquoten der Studie: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Monitor_Nachhaltige_Kommune/Tabelle_Monitor-Nachhaltige-Kommune-2018_Armutsquoten-nach-Grossstaedten-mit-Bundeslaendern_20190402.pdf und http://tinyurl.com/y4zacser

Wuppertal steht an 9. Stelle mit einer 19 %-igen Armutsquote. Spitzenreiter ist Bremerhaven, gefolgt von Halle, Berlin und Gelsenkirchen.

3.Kampagne: Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Mit der Kampagne“ Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen“ positionieren sich verschiedene Organisationen, so auch Tacheles, gegen die Kriminalisierung und den Ausschluss von EU-Bürgern. Diese führt zu immer größerer Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse dieser Bevölkerungsgruppe. Im Rahmen dieser Kampagne wir die bisher geheime Arbeitshilfe der BA zur „Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“ veröffentlicht.
Diese ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y64gby38

Die BA stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen mit dieser Arbeitshilfe unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs und weißt eine
Sonderbehandlung von EU-Bürger*innen an. Sie zielt dabei explizit insbesondere auf Menschen aus Bulgarien und Rumänien und bedient antiziganistische Stereotype. Verdächtigte Unionsbürger*innen sollen ihren Anspruch mit besonders vielen Nachweisen belegen – jeder Nachweis wird aber gleichzeitig auch verdächtig gemacht. Zudem sollen sie besonders eng kontrolliert und für besonders viele Maßnahmen verpflichtet werden.

Die Unterzeichner stellen sich gegen diesen Generalverdacht und benutzten und bedienten Rassismus der BA. Näheres dazu hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2495/

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FH Verlag: 113 Schaubilder zum SGB II

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)

Ausblick für Arbeitslose

113 Schaubilder zum SGB II
14. Aufl. Stand: 15.2.2019

11 € (+ Porto)

Die Schaubilder – inzwischen 113 – erleichtern den Einblick in den immer undurchschaubarer werdenden Dschungel SGB II. Sie können auch helfen, Ratsuchenden die Rechtslage zu erläutern.
Das „10. SGB II-ÄndG“ und das „Starke-Familie-Gesetz“ sind bereits berücksichtigt.

Fachhochschulverlag

https://www.fhverlag.de/produkt/ausblick-fuer-arbeitslose/

bestellung@fhverlag.de

4. Eckpunkte des "Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz"

Darin sind wesentliche Verbesserungen beim Zugang zur Ausbildungsförderung (insbesondere für Unionsbürger*innen und z. B. Personen mit § 17 oder § 38a, aber auch für Menschen mit Duldung und zum Teil mit Gestattung) und zum Zugang zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung enthalten.

Zusammenfassung in einer Mail von Claudius Voigt vom 3.4.2019:

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_3.4.2019.pdf

5.Stellungnahme des DPWV zum Referentenentwurf eines Gesetzes "gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch"

Der Regierungsentwurf sieht u.a. vor, freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts und mit dem Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche von Kindergeldleistungen auszuschließen, wenn sie keine Einkünfte in Deutschland erzielen.

Weitere Infos unter: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und-positionen/stellungnahme-des-paritaetischen-gesamtverbandes-zum-regierungsentwurf-eines-gesetzes-gegen-illegale/

6. Her mit wichtigen Gerichtsentscheidungen!

Für die die es noch nicht wissen, Tacheles veröffentlicht seit Jahren einen wöchentlichen Rechtsprechungsticker. Hier zu finden: Startseite (https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/ ) > rechte Spalte Newsticker > Tacheles Rechtsprechungsticker

Dieser Tacheles Rechtsprechungsticker erscheint jeden Montag, dort werden relevante und auch mal nicht relevante Entscheidungen veröffentlicht. Hier ein Link zum Archiv: http://tinyurl.com/y65ge8ez

Mein Aufruf jetzt, wer wichtige Entscheidungen hat, möge uns diese zur Veröffentlichung übersenden. Schön wäre, wenn uns direkt Leitsätze der jeweiligen Entscheidung geschrieben werden könnten! Also her mit den Gerichtsentscheidungen!

7. Infos für den Newsletter bitte übersenden

Wer wichtige Infos für den Newsletter hat, die hier reingehören und eurer Meinung nach hier veröffentlicht werden könnten, möge mir diese gerne übersenden. Wenn es relevante Verteiler gibt, wo vergleichbare Infos drinstehen, stellt die gerne mal vor, damit ich entscheiden kann ob ich Lust habe, da mitaufgenommen zu werden. Infos bitte an info@harald-thome.de

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 65.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Preise:

eine kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €
eine große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €,
jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

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Vorab hier sind noch ne Reihe von Plätzen frei:
++++ 15./16. April in Hamburg +++++

Anmeldungen noch möglich und gewünscht !!!
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- 15./16. April in Hamburg
- 06./07. Mai in Wuppertal (1 Platz noch frei)
- 27./28. Mai in Frankfurt
- 17./18. Juni in Wuppertal
- 15./16. Juli in München
- 04./05. Aug. in Berlin
- 12./13. Aug. in Bremen
- 28./29. Aug. in Dresden
- 18. /19. Sept. in Stuttgart



In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 20. - 24. Mai in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 22./23. Aug. in Augsburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 11. Juni in Wuppertal
- 21. Aug. in Frankfurt

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 29. Mai in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 19. Juni in Wuppertal
- 22. Aug. in Frankfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- am 07. Aug. 2019 in Berlin

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 08. Aug. in Berlin

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 27./28.05. in Stuttgart - 15./16.05. in Hamburg-Harburg - 07./08.10. in Frankfurt/M- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- 10.09. in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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