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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart


I.
Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde
BGH, Urteil vom 16. März 2018, Az. V ZR 306/16

a) Bei der in einem Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel, dass der Käufer verpflichtet ist, den durch ihn erzielten Mehrerlös abzüglich der getätigten Investitionen an die Gemeinde abzuführen, wenn er das Grundstück in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert, handelt es sich um eine der AGB - rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.
b) Eine solche Klausel benachteiligt den Käufer nicht unangemessen, wenn die Gemeinde hieran ein anerkennenswertes, über die reine Abschöpfung eines Veräußerungsgewinns hinausgehendes Interesse hat.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=8&nr=84997&pos=241&anz=544

II.
Formbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2017, Az.: 2-07 O 280/17

Reservierungsvereinbarungen über ein Grundstück sind formbedürftig, wenn sie einem Vorkaufsrecht nahekommen oder wegen der Höhe des Bindungsentgelts auf den Interessenten einen Druck zum Erwerb des Grundstücks ausüben, wobei die "kritische Grenze" (für einen indirekten Erwerbszwang) von der Rechtsprechung regelmäßig bei 10 % der üblichen Maklerprovision angesetzt wird.

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8050356

III.
Pflichtverletzung des Fluggastes bei fehlenden Einreisedokumenten
BGH, Urteil vom 15.05.2018, Az: X ZR 79/17

a) Den Fluggast trifft gegenüber dem Luftverkehrsunternehmen die vertragliche Nebenpflicht, einen Auslandsflug nicht ohne die für die Einreise in den Zielstaat nach dessen Recht notwendigen Dokumente einschließlich eines etwa erforderlichen Visums anzutreten. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Fluggast dem Luftverkehrsunternehmen zum Ersatz eines diesem dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
b) Das Luftverkehrsunternehmen kann allerdings ein Mitverschulden treffen, das seinen Ersatzanspruch mindert oder ausschließt. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Schaden in einer dem Luftverkehrsunternehmen wegen der fehlenden Einreisedokumente des Fluggastes auferlegten Geldbuße besteht und das Luftverkehrsunternehmen vor dem Abflug keine geeignete Dokumentenkontrolle durchgeführt hat.

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/XZR79.html;jsessionid=14CDDA8FBD8E5512786C46D521A9C963.1_cid286

IV.
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei nicht zweckgerechter Verwendung von Baugeld
OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2018, Az. 9 U 61/17 

1. Der Empfänger von Baugeld muss dessen zweckgerechte Verwendung darlegen und erforderlichenfalls beweisen (Anschluss an BGH, Urteil vom 19. August 2010, VII ZR 169/09).
2. Der Geschäftsführer einer GmbH ist gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 BauFordSiG persönlich schadensersatzpflichtig, wenn und soweit die GmbH eine einem ausführenden Bauunternehmer zustehende Werklohnforderung vor ihrer masselosen Insolvenz nicht mehr erfüllt und der Geschäftsführer die zweckgerechte Verwendung des Baugeldes, das die von ihm geführte Gesellschaft in die offene Forderung übersteigender Höhe erhalten hat, nicht darlegen und beweisen kann.

V.
Rahmenvertrag mit umfassender Schiedsklausel
OLG München, Beschluss vom 18. Juni 2018, Az. 34 SchH 7/17

1. Enthält ein Rahmenvertrag eine umfassende Schiedsklausel, so unterliegen die Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den einzelnen Ausführungsverträgen ebenfalls der Schiedsbindung.
2. Zur Auslegung eines zwischen einem österreichischen und einem ungarischen Unternehmen in englischer Sprache abgefassten und als "purchase agreement for goods" bezeichneten Vertrags als Rahmenvertrag (Hauptteil) mit Sukzessivlieferungvertrag.

VI.
Klausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2018, Az. 17 U 131/17 

Die in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten enthaltene Klausel
"Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich. Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen. Die Bausparkasse wird dem Bausparer hierbei ein Angebot unterbreiten, den Bausparvertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln."
ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren und schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

VII.
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit von Klauseln über einen variablen Zinssatz mit "Zinssicherunggebühr" bzw. "Zinscap-Prämie"
BGH, Urteil vom 05. Juni 2018, Az. XI ZR 790/16 

Die von einer Bank in Darlehensverträgen mit einem variablen Zinssatz verwendeten vorformulierten Klauseln "Zinscap-Prämie: ...% Zinssatz p.a. …% variabel0* *) Bis zum … beträgt der Zinssatz mindestens …p.a. und höchstens …p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." Und "Zinssicherungsgebühr: ...% Zinssatz p.a. …% variabel* *) Bis zum … beträgt der Zinssatz mindestens …p.a. und höchstens …p.a. Die oben angeführte Zinscap-Prämie ist sofort fällig." sind im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam.

VIII.
Trennung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch des das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus alleine weiternutzenden Partners
BGH, Urteil vom 11. Juli 2018, Az. XII ZR 108/17 

Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Duldung des anderen das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus nach der Trennung weiterhin und trägt wie bisher die Lasten, ohne zu erkennen zu geben, einen hälftigen Ausgleich geltend machen zu wollen, und ohne dass der andere Partner ihm ein Nutzungsentgelt abverlangt, so ist sein Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Nutzungswerts des Anwesens beschränkt.


IX.
Vertretungsmacht eines Elternteiles für die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen des Kindes
OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2018, Az. 17 UF 64/18

§ 1628 BGB ermöglicht es grundsätzlich nicht, die Vertretungsmacht eines ansonsten gemeinsam sorgeberechtigten Elternteiles zur Durchsetzung einer zivilrechtlichen Forderung des Kindes gegen den anderen Elternteil zu begründen. Insofern bedarf es vielmehr stets der Bestellung eines Ergänzungspflegers.

X.
Halten eines Mobiltelefons
OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018, Az. 2 Ss (OWi) 201/18 

Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
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