Justizia
 
 

Michael Henn, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Erbrecht Stuttgart

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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-711-305893-0
Telefax: +49-711-305893-11

Qualifikation

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht

Sprachen

  • Deutsch

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1958

Artikel

Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga - Arbeitsgerichte unzuständig für Entschädigungsklage (Stuttgart) Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH. Für eine auf Entschädigung und Schadensersatz wegen Diskriminierung gerichtete Klage ist daher der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht eröffnet.

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Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern ist wirksam (Stuttgart) Die Verletzung von Überwachungs- und Kontrollpflichten des ressortfremden Mitgeschäftsführers betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern kann die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags rechtfertigen.

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (Stuttgart) Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Vulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine vulgäre Kritik an der Schichtführung eine Kündigung nicht rechtfertigt, wenn die Äußerungen nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigungen gemeint und zu verstehen waren.

Rufbereitschaft - kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim (Stuttgart) Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar.

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote (Stuttgart) Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

Täuschung beim Hauskauf: Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen (Kiel) Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen. Denn in praktisch allen Hauskaufverträgen findet sich ein Ausschluss der Haftung für Mängel jeglicher Art. Der Käufer muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung selbst tragen.

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Selbstdarstellung / Profil

Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:

Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht

Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 25 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.

Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.

Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.

Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.

Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.

Anbieterkennzeichnung

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
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T +49 (0) 711/305893-0
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Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Kanzlei Dr. Gaupp & Coll.
RAe Dr. Rolf Gaupp, Alexander Rilling, Michael Henn


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Umsatzsteueridentifikationsnummern:
DE249274641 (Stuttgart)

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de

Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
D-10179 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle(at)brak.de
www.brak.de
Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
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