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Michael Henn, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Erbrecht Stuttgart

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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-711-305893-0
Telefax: +49-711-305893-11

Qualifikation

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht

Sprachen

  • Deutsch

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1958

Artikel

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum (Stuttgart) Im Jahre 2023 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitnehmerinnen für ihre Arbeit in einem Yoga-Ashram ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zusteht (BAG, Urt. v. 25.04.2023 – 9 AZR 253/22).

Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden (Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben entschieden, dass der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden kann.

Arbeitsgericht Siegburg: Verschimmeltes Obst in der Frischetheke – eklig, aber auch ein Kündigungsgrund? (Stuttgart) Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters.

EuGH: Rechte einer schwangeren Arbeitnehmerin bei Kündigung (Stuttgart) Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint zu kurz zu sein.

Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter (Stuttgart) Das Arbeitsgericht Berlin hat soeben die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.

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Sozialversicherung: Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt (Stuttgart) Ein Reitverein muss für von ihm angebotenen Reitunterricht Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Unterricht im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung erbracht wird. Hierfür spricht, wenn die Reitlehrerin die vereinseigenen Pferde sowie die Reithalle unentgeltlich nutzen kann und sie kein unternehmerisches Risiko trägt.

Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis - Medizinischer Dienst – Schadenersatz (Stuttgart) Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.

Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung - Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises (Stuttgart) Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.

Selbstdarstellung / Profil

Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:

Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, insbesondere Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht

Vorsorgerecht, insbesondere Vorsorgevollmachten.

Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 25 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.

Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.

Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.

Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.

Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.

Anbieterkennzeichnung

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
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Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Kanzlei Dr. Gaupp & Coll.
RAe Dr. Rolf Gaupp, Alexander Rilling, Michael Henn


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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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D-70173 Stuttgart
T +49 (0) 711/222155-0
F +49 (0) 711/222155-11
info(at)rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de

Zu den berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte gehören insbesondere:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik "Berufsrecht" unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die bei Dr. Gaupp & Coll. tätigen Rechtsanwälte unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung mindestens in der angegebenen Höhe bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem (einschließlich türkischem) Recht, nicht aber Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, ebensowenig Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht sowie ferner nicht Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro ist die Anrufung der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin möglich (§ 191f BRAO):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
D-10179 Berlin
T +49 (0) 30/284939-0
F +49 (0) 30/284939-11
schlichtungsstelle(at)brak.de
www.brak.de
Alternativ kann auch die jeweilige Schlichtungsstelle der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten vermitteln (§ 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO). Die Kontaktdaten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lauten wie folgt:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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