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Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.

Dieser zu folgenden Themen:


1. Sanktionen im SGB II und wie das BVerfG weiterhin untätig ist

Das zweite Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen ist seit dem 02.August 2016 beim BVerfG anhängig. Eigentlich wollte das BVerfG darüber schon letztes Jahr entscheiden, hat aber dann wegen anderer Verfahren dafür keine Zeit gefunden. Zuletzt mit Datum vom 24.05.2018 teilte das BVerfG mit:

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.

Getan hat sich bisher nichts, das Verfahren ist weiterhin an 22. Stelle anhängig: https://tinyurl.com/y9668383

Was aber passiert ist, dass sich bei der Politik etwas bewegt hat. Der deutsche Landkreistag will die Sanktionen “vereinfachen” also die “Angleichung der Regelungen für Ältere und Jüngere”. Das bedeutet, das Sondersanktionsregime gegen U25’er aufzugeben, auch Frau Nahles will nun Sanktionen für jüngere Hartz-IV-Empfänger abschaffen.

Im Kontext des BVerfG-Verfahrens läuft in der Politik die Einsicht, dass sich was bewegen muss. Jetzt muss sich nur das BVerfG mal konkret bewegen und sich positionieren.

Vorlagebeschluss SG Gotha: https://tinyurl.com/z8vk5mb

Stellungnahme von Tacheles als sachverständiger Dritter im Verfahren: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf

Stellungnahme des Landkreistages: https://tinyurl.com/y7eqsmnj

Zeitartikel zur Nahles Position: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-08/spd-andrea-nahles-hartz-iv

2. LSG Niedersachsen-Bremen: Private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers kein sozialwidriges Verhalten im Sinne des SGB II

Die Privatfahrt eines Berufskraftfahrers unter Alkoholeinfluss mit der Folge des Verlusts von Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz hat keinen spezifischen Bezug zur Herbeiführung einer Hilfebedürftigkeit und löst deshalb keinen Kostenersatzanspruch des Jobcenters wegen sozialwidrigen Verhaltens aus. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 05.07.2018 - L 6 AS 80/17.

Da die Jobcenter sehr gern und vermehrt Kostenersatzansprüche wegen völlig nichtigen Anlässen geltend machen, ist dieses Urteil ein wichtiger Gegenpol: Hier zum Angucken: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201652

3. OLG Köln bejaht wirksame Zustellung von Gerichtspost an Obdachlosen in Wärmestube

Was so manches Jobcenter nicht hinbekommt oder rechtswidrig verweigert, ist für das OLG Köln kein Problem: Gerichtspost kann einem Obdachlosen in der Wärmestube wirksam zugestellt werden, selbst wenn diese keine Übernachtungsmöglichkeit bietet. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln in dem Revisionsverfahren eines 38-jährigen Aacheners entschieden. In dem Beschluss vom 12.06.2018 weisen die Richter darauf hin, dass nach den Zustellungsvorschriften der räumliche Lebensmittelpunkt entscheidend sei, der sich auch in einer Wärmestube ohne Übernachtungsmöglichkeit befinden könne OLG Köln, Beschl. v. 12.06.2018 - 1 RVs 107/18

Mehr dazu: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/16_07_2018_/index.php

4. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung

Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden

Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

5. Abfrage zur Überprüfung des Verzeichnisses zu KdU - und Erstausstattungsrichtlinien

Tacheles veröffentlicht seit über einem Jahrzehnt die Richtlinien zu KdU, der Erstausstattung und BuT. Ich möchte alle NewsletterleserInnen bitten diese auf Aktualität zu prüfen. Wenn ihr aktuellere habt oder auf der Webseite des JC’s diese zum Download angeboten werden, übersendet uns diese bitte. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit, weil wir das nicht bundesweit zwei, drei Mal jährlich abfragen können.

Die Richtlinien gibt es hier: https://tinyurl.com/y7t2c9vh

Bitte prüft die Daten auf Aktualität und wenn ihr aktuellere Werte habt, übersendet die bitte!

6. Arbeitshilfe "Die Ausbildungsduldung - Praxistipps und Hintergründe" aktualisiert

Die vorliegende aktualisierte Arbeitshilfe erläutert die einzelnen Voraussetzungen genauer und berücksichtigt neben den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums auch die Ländererlasse sowie die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung. Zwar richten sich unsere Arbeitshilfen in erste Linie an die Beratungspraxis selbst, aber die Erfahrung zeigt, dass sie weite Kreise ziehen und immer noch viel Unwissenheit darüber herrscht, wer bei Rückfragen helfen kann. So sind z.B. den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern die Jugendmigrationsdienste, die sog. Bleiberechtsnetzwerke oder aber Patenschafts- und Ehrenamtsprogramme nicht unbedingt bekannt. Daher haben wir die 2. Auflage der Arbeitshilfe um eine entsprechende Rubrik „Ansprechpartner/-innen“ ergänzt. Diese ist keineswegs als abschließend zu verstehen, sondern lediglich der Versuch, die Kenntnis über die verschiedenen engagierten Akteure zu erweitern

Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://tinyurl.com/ycnph4m4

7.Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal

Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.

Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.

Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.

Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtliche) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.

Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 10./11. Sept. in Berlin
- 25./26. Sept. in Hamburg
- 01./02. Okt. in Stuttgart
- 22./23. Okt. in Wuppertal
- 25./26. Okt. in Augsburg
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 16./17. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 03./04. Dez. in Frankfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im diesem Jahr biete noch ein SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es

- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 12./13. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:

Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Ich wurde extra von den Dresdnern darum gebeten, dass da zu veranstalten, dann mal los!

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:

- 08. Oktober in Frankfurt
- 30. Oktober in Wuppertal

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 27. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 02. Nov. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 09. Okt. in Frankfurt
- 22. Nov. in Hamburg

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 05. Okt. in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:

- am 11. Oktober in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
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