McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Deutschland
 
 
 
Sebastian Windisch
Rechtsanwälte Vollmer Bock Windisch Renz Göbel
Rheinstraße 105
55116 Mainz


» zum Anwaltsprofil

Schöner Trennen durch Mediation

Mittlerweile wird in Deutschland mehr als jede dritte Ehe geschieden. Die finanziellen und emotionalen Kosten sind dabei in der Regel enorm hoch. Dass am Ende alle Beteiligten in irgendeiner Form Verlierer sind, kann die Mediation verhindern:


Statt gerichtliche Entscheidungen hinnehmen zu müssen, können Paare und Familien Konflikte (Scheidung, Streit um Unterhalt / Umgang, Vermögen etc.) mit Hilfe eines Mediators außergerichtlich klären. Der Mediator – der eine bestimmte Ausbildung durchlaufen muss – agiert dabei als neutrale Person und hilft den Parteien, eine einverständli-che Lösung eines Konfliktes zu finden, wobei die Lösung dann vertraglich fixiert werden kann, so dass sie rechtliche Verbindlichkeit entfaltet. Eine Mediation – deren Erfolgsquote bei über 70 % liegt – kann verhindern, dass sich Parteien jahrelang mit Gerichtsverfahren überziehen, die dazu führen, dass jede Partei erheblich viel Geld in Anwalts- und Gerichtskosten investiert und bewirkt, dass die Parteien nicht mehr miteinander sprechen. Letzterer Umstand ist aber gerade fatal, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, da diese bei zerstrittenen Elternteilen oft langwierige psychische Folgen davontragen. Bei einer Mediation erfährt jede Partei die wirklichen Hintergründe der anderen Partei für eine bestimmte Forderung und sieht, welche konkreten Interessen und Bedürfnisse hinter den jeweiligen Standpunkten stehen. Der Mediator führt die unterschiedlichen Perspektiven der Streitparteien zusammen und macht der jeweils anderen Seite die konträre Sicht des anderen zugänglich, so dass im Erfolgsfall einvernehmliche Lösungen erzielt werden können. Wichtig ist, dass keine der beiden Parteien vorher ein Einzelgespräch mit dem Mediator führen konnte, so dass die Neutralität des Mediators in jedem Einzelfall gewahrt bleibt. Daher sollten zu einem ersten Besprechungstermin immer beide Parteien erscheinen und an dem Gespräch teilnehmen.

RA Sebastian Windisch
Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
www.vbwr.de

 
«  zurück