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Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms


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Verwaltungsgericht Aachen: Sexualstraftäter darf auch nach seiner Haftentlassung rund um die Uhr polizeilich überwacht werden

(Worms) Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 24. Januar 2011 entschieden, dass ein Sexualstraftäter auch nach seiner Haftentlassung ständig polizeilich überwacht werden darf.

Damit, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, lehnte das Gericht den Antrag des Bruders des ehemaligen Strafgefangenen aus Heinsberg ab, bei dem der ehemalige Strafgefangenen heute lebt, der sich durch die ständige Überwachung schikaniert fühlte und vorgetragen hatte, dass auch „mildere Maßnahmen“ wie elektronische Fußfesseln zur Überwachung ausreichten und eine polizeiliche Observierung „rund um die Uhr“ vor seinem Haus nicht notwendig sei.
Damit, so Möthrath, ließen ihn die Aachener Verwaltungsrichter jedoch abblitzen.
Ein Gutachten habe ergeben, dass von dem Sexualstraftäter Karl D. auch weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, sodass die Anordnung des Landrates des Kreises Heinsberg, der die ständige Observation im März 2009 verfügt hatte, rechtens sei.
Karl D. hatte in den achtziger Jahren drei Schülerinnen teils brutal vergewaltigt und war dafür zu fast 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall sorgt auch deswegen seit rd. 2 Jahren für bundesweites Aufsehen, weil der Landrat des Kreises Heinsberg im Jahre 2009 nicht nur seine ständige Überwachung angeordnet, sondern auch die einheimische Bevölkerung über den „Neuzugang“ in der Gemeinde informiert hatte. Hieraufhin kam es monatelang zu Protestaktionen vor dem Haus des Bruders in Heinsberg, wo sich der ehemalige Strafgefangene nun aufhält. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, so Möthrath, ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
Möthrath empfahl, den weiteren Ausgang zu beachten und in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
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