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Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms


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Trendwende im Fall des Wetterfrosches Jörg Kachelmann?

Laut LKA-Sachverständigen keine DNA-Spuren am Küchenmesser

(Worms) Am 20.12.2010 und 21. Verhandlungstag gab es im Fall Kachelmann einen Rückschlag für die Anklage. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge seien nachweisbare DNA-Spuren zu finden, weder von Kachelmann noch des mutmaßlichen Opfers, so ein LKA-Sachverständiger.


Damit, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, ist Kachelmann und seinem Verteidiger Johann Schwenn möglicherweise ein wichtiger Etappensieg gelungen.
Es sei schon verwunderlich, dass das Gericht nach der Einlassung Kachelmanns und der Aussage der Nebenklägerin nicht zuerst einmal die objektiven Spuren in das Verfahren eingeführt habe, um zu sehen, inwieweit die jeweiligen Aussagen mit diesen Spuren tatsächlich in Einklang stehen, so Möthrath.
Eine Vernehmung eines Sachverständigen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hatte die Beweisaufnahme am 21. Verhandlungstag ergeben, dass sich auf dem Küchenmesser, das Kachelmann seiner Ex-Partnerin bei der Vergewaltigung an den Hals gehalten haben soll, weder verwertbare DNA-Spuren Kachelmanns noch seiner Geliebten befinden. Auch würden die Untersuchungsergebnisse nicht zu dem geschilderten Tatablauf passen. Nach den Angaben seiner Ex-Freundin soll Kachelmann sie mit dem Messer bedroht und von der Küche ins Schlafzimmer geschleift haben. Dabei habe er ihr das Küchenmesser an den Hals gehalten und die Ex-Freundin will dadurch Schürfverletzungen am Hals erhalten haben.
„Es gebe jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze des Küchenmessers Verletzungen bei der Ex-Freundin herbeigeführt worden sind“, hatte der LKA-Sachverständige Gerhard Bäßler ausgesagt. Zwar könnten derartige Spuren auch beim Einpacken des Messers verloren gegangen sein. Hierzu hatte Staatsanwalt Oltrogge jedoch darauf hingewiesen, dass das Küchenmesser von der Spurensicherung speziell verpackt und mit sterilem Kabelbinder fixiert worden sei. Daraufhin kam der LKA-Sachverständige zu dem Ergebnis, dass das Thema Spurenverlust zu vernachlässigen sei. Am Griff des Küchenmessers seien zwar Spuren nachweisbar, es seien jedoch „Mischspuren“, die sich nicht eindeutig zuordnen ließen.
Die Chancen auf Freispruch sind damit in der Tat gestiegen, betont Möthrath. Es bleibe nun abzuwarten, wie die weiteren objektiven Spuren zu den jeweiligen Aussagen passen. Darüberhinaus komme es möglicherweise auch noch auf das Gutachten von Prof. Rand an. Dieser soll über die Verteilung der DNA-Spuren berichten, die aber dem Vernehmen nach auch eher zu der Einlassung Kachelmann passen sollen, als zur Aussage der Nebenklägerin. So zumindest nach dem Antrag des früheren Kachelmann-Verteidigers Birkenstock.

Eins sei jedoch sicher, betont Möthrath: Es bleibe hier nach wie vor spannend.
Möthrath empfahl, unabhängig von diesem Fall, in allen strafrechtlich relevanten Fällen so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de
 
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