Justizia
 
 
Christian Sehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Augartenstr. 15
(Schwetzingerstadt/Oststadt - Nähe Wasserturm)
68165 Mannheim


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Prozesskostenhilfe

ohne Rechtschutzversicherung zu seinem Recht kommen

Die Prozesskostenhilfe ist vor Gericht auch als *PKH* bekannt. Diese hat 1981 das ehemalige Armenrecht abgelöst und ist nunmehr in der Zivilprozessordnung (=ZPO) geregelt. Die PKH gewährleistet, dass der Einzelne - wenn er verklagt wird oder klagen muss und sich einen Rechtsanwalt nicht leisten kann - nicht schutzlos gestellt bleibt. In der Regel geht einem PKH-Antrag schon ein Antrag auf Beratungshilfe voraus. Die Prozesskostenhilfe wird vom Anwalt direkt bei dem Prozessgericht (Zivilgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Verwaltungsgericht) beantragt. In Strafprozessen gibt es keine PKH, sondern die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Strafdrohung > ein Jahr). PKH wird gewährt, wenn der Antragsteller aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Prozesses (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren)nicht oder nur zum Teil aufbringen kann. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig sein.

Bitte beachten: Von der Prozesskostenhilfe werden niemals die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes umfasst. Wenn man vor Gericht unterliegt, müssen diese Kosten also trotz gewährter PKH selbst getragen werden.
 
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