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Höhe der Krankenkassenbeiträge

Fiktive Schätzung der Einnahmen unzulässig

Ist die Höhe des Einkommens eines pflichtversicherten Mitglieds der Krankenkasse zweifelhaft, so darf die Krankenkasse keine fiktive Beitragsbemessung vornehmen (etwa auf der Grundlage der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder geteilt durch die Anzahl der Mitglieder insgesamt). Dies ist nicht mit dem Grundsatz vereinbar, daß in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes auszurichten ist.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,
Beschluss vom 19.05.2008, Az.: L 9 B 24/08 KR ER
 
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