Doch kein Beratungsschein für alle?
Hallo,
in einer Arbeitsrechtsangelegenheit habe ich mir einen Anwalt gesucht. Die bisherige Kommunikation verlief fast ausschliesslich per Mail.
Es wurde vereinbart, das ich zunächst meine Unterlagen zur Verfügung stelle
und sie mir dann einige Fragen beantwortet (Erstberatung). Anwältin: "Ich
nehme Bezug auf Ihre Nachricht vom XXX und bestaetige dankend die
uebernahme des Mandates."
Daraufhin (also nach obiger Vereinbarung) sprach ich sie per Mail auf einen
"Beratungsschein" an.[1] Insbesondere wollte ich zunächst wissen, ob das im
Vornherein geklärt werden muss und ob ich überhaupt berechtigt bin.[2]
Hätten wir direkt ein persönliches Gespräch geführt (die "zuerst Dokumente
zur Verfügung stellen"-Varante war Ihre Idee) wäre das die erste Frage
gewesen.
Die Unterlagen liegen der Anwältin seit fast einer Woche vor, heute erhalte
ich folgende Info: Diese Prüfung/Beantwortung von Fragen sei keine
Tätigkeit die auf einen Beratungsschein hin durchgeführt werden könne.
Mal abgesehen davon, das ich kein Interesse mehr habe von dieser Anwältin
vertreten zu werden, ist diese Vorgehensweise korrekt? Beziehungsweise wie
finde ich einen guten Anwalt (siehe [1])?
Gruss
rM
[1] Es ist mein erster Kontakt zu einem Anwalt. Meine Vorkenntnisse
beschränken sich darauf, das man meist schon abgelehnt wird wenn man das
Wort "Beratungsschein" nur ausspricht. Wie wahr diese Aussage ist und mit
welchen finanziellen Nachteilen das für den Anwalt verbunden ist, bin ich
nicht vertraut.
[2] Bevor jetzt die Diskutiererei los geht "dann bist Du ja gar nicht
bedürftig", ich könnte die 200 EUR natürlich an meinen Anwalt zahlen,
lieber wäre es mir aber, meine Schulden, meine Wohnung und was zu essen zu
bezahlen.
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