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Zu heiße Wohnung rechtfertigt Minderung

(dpa/sh) Wird die Wohnung in den Sommermonaten zu heiß, kann das eine Mietminderung rechtfertigen, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichtes Hamburg (Az.: 46 C 108/04). Voraussetzung sei aber, dass der Vermieter versäumt hat, für einen der aktuellen Technik entsprechenden Wärmeschutz zu sorgen.

In dem konkreten Fall betrug die Temperatur in der Wohnung im Sommer tagsüber 30 Grad und nachts mehr als 25 Grad. Auch stundenlanges Lüften brachte nach Aussage des Mieters keinen Erfolg. Das Amtsgericht ging von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Mietern eine Zahlungsminderung von 20 Prozent zu.
 
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