Justizia
 
 
Norbert Gieseler
Meinhardt, Gieseler & Partner mbB Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathen­auplatz 4-8
90489 Nürnberg

» zum Anwaltsprofil

Testamente von Zeit zu Zeit überprüfen - Bei Nichtbeachtung können steuerliche Nachteile drohen

(Nürnberg) Testamente werden von Ehegatten häufig vor Urlaubsreisen, Operationen und Krankenhausaufenthalten u. ä. errichtet. Ist dies dann heil überstanden, gerät das Testament oft in Vergessenheit, bis häufig erst nach vielen Jahren der Erbfall eintritt.

Hieraus, so warnt der Nürnberger Erb- und Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, könne sich je nach weiterer Vermögensentwicklung für den Überlebenden ein gravierender steuerlicher Nachteil ergeben. Dies gelte insbesondere dann, wenn das Vermögen des Erblassers im Laufe der Zeit die erbschaftsteuerlichen Freibeträge überschritten habe. Dazu macht der Experte folgendes Beispiel auf: Ein Ehepaar setzt sich im Jahre 1995 vor einem Krankenhausaufenthalt des Ehemannes vorsorglich per Testament zu gegenseitigen alleinigen Erben ein. Nach Rückkehr aus dem Krankenhaus gerät das Testament in Vergessenheit, bis der Ehemann im Jahre 2007 tatsächlich verstirbt. Da dieser Eigentümer von zwei Immobilien und einigen Wertpapieren war, hinterlässt er am Todestag rd. € 800.000,00. Nach Abzug ihres Ehegattenfreibetrages von € 307.000,00 sowie einem noch verbleibenden besonderen Versorgungsfreibetrag von € 93.000,00 hat die Ehefrau, der aus Vereinfachungsgründen wegen gleicher Vermögensentwicklung ein steuerfreier Zugewinnausgleich nicht zustehen soll, noch eine Erbschaft von € 400.000,00 mit 15 % zu versteuern, mithin € 60.000,00. Diese Steuerlast, so betont Gieseler, hätte sich vermeiden lassen, wenn der Erblasser vor seinem Tode noch seine beiden Kinder mit je einem Vermächtnis von € 200.000,00, steuerfrei wegen der Kinderfreibeträge, bedacht hätte.

Aber auch in diesem Fall, so ergänzt Gieseler Vorstandskollege, der Kieler Steuerberater Jörg Passau, besteht noch Gestaltungsspielraum, wenn sich der Erbe nur schnellstmöglich, spätestens innerhalb von einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntsein des Erbanfalls, steuerlich beraten lässt. So bestehe im oben angeführten Fall z. B. noch die Möglichkeit, die Steuerbelastung durch Erbausschlagung, die innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod bzw. Bekanntgabe des Erbanfalls (Testamentseröffnung) günstig zu beeinflussen.

Schlägt die Ehefrau daher hier die Testamentserbschaft innerhalb dieser Frist aus, nimmt diese aber nach dem Gesetz an, so tritt nach dem Tode des Ehegatten die gesetzliche Erbfolge mit der Maßgabe ein, dass dieser von seiner Ehefrau zur Hälfte (= € 400.000,00) und seinen beiden Kindern zu je ein Viertel (= € 200.000,00) beerbt wird. In diesem Fall, so betont Passau, bliebe die Erbschaft für alle Beteiligten aufgrund der erbschaftsteuerlichen Freibeträge steuerfrei. Vor diesem Hintergrund mahnen dann auch beide Experten, insbesondere ältere Testamente von Zeit zu Zeit auf ihre tatsächlichen Folgen sowie die steuerlichen Auswirkungen zu überprüfen. Ist dies versäumt worden, sollte der Überlebende vor der Erbschaftsannahme schnellstmöglich noch um steuerlichen und rechtlichen Rat nachsuchen.

Mehr zum Thema enthalten auch die Ratgeber „Sterben macht Erben“ sowie „Sterben und Steuern“, je € 8,00 zzgl. € 1,10 Versand, c/o DANSEF, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/2443770, Telefax: 0911/2443799, E-Mail: info@dansef.de

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Rechtsanwalt/FachanwaltSteuerberater
für Erbrecht und SteuerrechtJörg Passau
Dr. Norbert GieselerVizepräsident
VizepräsidentWalkerdamm 1
Königstorgraben 324103 Kiel
90402 NürnbergTelefon: 0431/974300
Telefon: 0911/2443770Telefax: 0431/974399
Telefax: 0911/2443799E-Mail: Steuerberater@PaNi-C.de
E-Mail: kanzlei@scho-wei.de
 
«  zurück