Das ist leider ein allzu bekanntes Problem im deutschen Bildungssystem. Wenn eine Lehrkraft durch die Schulleitung und andere Lehrer gemobbt wird, gibt es mehrere Schritte, die sie unternehmen kann, um sich zu schützen und die Situation zu verbessern.
Zunächst einmal sollte die Lehrkraft versuchen, die Situation zu dokumentieren. Dazu gehören Aufzeichnungen über die Vorfälle, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort und einer Beschreibung des Geschehens. Es ist auch hilfreich, Zeugen zu benennen, die bereit sind, die Vorfälle zu bestätigen.
Die Lehrkraft sollte dann Kontakt mit der Personalabteilung der Schule oder dem Schulamt aufnehmen, um die Situation zu melden und um Unterstützung zu bitten. Es ist wichtig, dass die Lehrkraft sich nicht allein fühlt und dass sie weiß, dass sie Ansprechpartner hat, die ihr helfen können.
Wenn die Situation nicht verbessert wird, kann die Lehrkraft auch Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen, der sie angehört. Die Gewerkschaft kann dann unterstützend tätig werden und die Interessen der Lehrkraft vertreten.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen. Die Schulaufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Situation zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass Mobbing am Arbeitsplatz eine Form der Diskriminierung ist, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten ist. Wenn die Lehrkraft Opfer von Mobbing wird, kann sie auch eine Klage nach dem AGG einreichen.
Ein Beispiel für ein Urteil, das sich mit Mobbing am Arbeitsplatz befasst, ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 28. Oktober 2010 (Az. 8 AZR 546/09). In diesem Urteil hat das BAG festgestellt, dass Mobbing am Arbeitsplatz eine Form der Diskriminierung ist, die nach dem AGG verboten ist.