Justizia
 
 

Dr. Stephan Schmelzer, LL.M, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Informationstechnologierecht Ahlen

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Dr. Stephan Schmelzer, LL.M
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-2382-6646
Telefax: +49-2382-768523

Qualifikation

  • Dozent/in
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht
  • LL.M.
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Domainrecht
  • eBay Recht
  • Forderungseinzug und Inkassorecht
  • Insolvenzrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht und Urheberrecht
  • Medienrecht und Presserecht
  • Strafrecht
  • Unternehmensnachfolge und Betriebsnachfolge
  • Verkehrsrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)

  • Deutscher Anwalt Verein e.V.; Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des DAV; Kreisverkehrswacht Warendorf e.V.
  • Mitglied Deutsche Strafverteidiger e.V. Mitglied Arbeitsgemeinschaft Strafverteidiger des DAV e.V. Mitglied des Deutschen Arbeit

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1971

Artikel

Geldentschädigung bei unzulässiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Zur Reichweite des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Lichte des LAG Hamm Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt führt zu einer zunehmenden Verbreitung technischer Kontrollinstrumente im Betrieb. Insbesondere die Videoüberwachung stellt Arbeitgeber vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Mit Urteil vom 28.05.2025 (18 SLa 959/24) hat das LAG Hamm die Grenzen zulässiger Überwachung erneut präzisiert und einem Arbeitnehmer wegen dauerhafter, unzulässiger Videoüberwachung eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 € zugesprochen. Die Entscheidung verdeutlicht die hohe Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis und konkretisiert zugleich die Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung.

Unterlassungsanspruch und immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO – Neue Leitlinien zur Reichweite des Art. 82 DSGVO Einleitung Die Durchsetzung von Betroffenenrechten nach der DSGVO bleibt ein dynamisches Feld unionsrechtlicher Rechtsfortbildung. Insbesondere die Voraussetzungen und Reichweite des immateriellen Schadensersatzes sowie die Existenz präventiver Rechtsbehelfe beschäftigen zunehmend die Rechtsprechung. Die jüngere Klärung dieser Fragen führt zu einer weiteren Konturierung der Haftungssystematik der DSGVO und hat erhebliche Auswirkungen auf die nationale Rechtsanwendung.

Urlaubsabgeltungsanspruch nach Mutterschutz und Elternzeit – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen Urlaubsansprüche während Mutterschutz und Elternzeit werfen in der arbeitsrechtlichen Praxis regelmäßig Fragen auf. Insbesondere beim Ende des Arbeitsverhältnisses zeigt sich, ob Ansprüche fortbestehen oder wirksam gekürzt wurden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, dass Versäumnisse des Arbeitgebers erhebliche finanzielle Folgen haben können. Der folgende Beitrag stellt die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung dar und zeigt praxisrelevante Konsequenzen auf.

Urlaubsabgeltungsanspruch nach Mutterschutz und Elternzeit – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen Urlaubsansprüche während Mutterschutz und Elternzeit werfen in der arbeitsrechtlichen Praxis regelmäßig Fragen auf. Insbesondere beim Ende des Arbeitsverhältnisses zeigt sich, ob Ansprüche fortbestehen oder wirksam gekürzt wurden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verdeutlicht, dass Versäumnisse des Arbeitgebers erhebliche finanzielle Folgen haben können. Der folgende Beitrag stellt die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung dar und zeigt praxisrelevante Konsequenzen auf.

Kündigung in der Probezeit – Rechtliche Grundlagen, typische Fehler und Gestaltungsempfehlungen Die Probezeit ist ein zentrales Instrument der Personalauswahl. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, die fachliche und persönliche Eignung neuer Beschäftigter unter realen Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Gleichwohl bestehen auch in dieser Phase arbeitsrechtliche Bindungen und Schutzmechanismen. Fehlvorstellungen über Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Formanforderungen führen in der Praxis regelmäßig zu unwirksamen Kündigungen oder unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Der Beitrag stellt die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen dar und zeigt praxisnah, wie Kündigungen in der Probezeit rechtssicher gestaltet werden.

Die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber – hohe Hürden, häufige Fehler, gute Verteidigungschancen Die außerordentliche (fristlose) Kündigung stellt die schärfste arbeitsrechtliche Sanktion dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und trifft Arbeitnehmer regelmäßig unerwartet – häufig mit gravierenden wirtschaftlichen und persönlichen Folgen. Umso strenger sind die rechtlichen Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte an eine solche Kündigung stellen. Die Praxis zeigt: Ein erheblicher Teil fristloser Kündigungen hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Der EU AI Act und Online-Shops – neue Transparenz- und Organisationspflichten ab 2026 I. Einleitung Mit der Verordnung (EU) 2024/… über künstliche Intelligenz („AI Act“) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden, unmittelbar geltenden Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen geschaffen. Ziel der Verordnung ist es, Innovationen im Bereich künstlicher Intelligenz zu ermöglichen, zugleich aber Risiken wie Diskriminierung, Manipulation, Intransparenz oder Kontrollverlust wirksam zu begrenzen. Der AI Act richtet sich zwar in erster Linie an Anbieter und Entwickler von KI-Systemen. Gleichwohl entfaltet er mittelbare, aber rechtlich relevante Pflichten auch für Betreiber von Online-Shops, sobald diese KI-gestützte Anwendungen einsetzen. Spätestens ab August 2026 müssen sich Shopbetreiber daher mit den neuen Vorgaben befassen.

DSGVO-Schadensersatz: Gerichte sprechen bis zu 10.000 € für Datenschutzverstöße zu Zur aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung zu Art. 82 DSGVO und den Voraussetzungen immaterieller Schadensersatzansprüche

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – Rechte, Pflichten und aktuelle Rechtsprechung Zur Systematik des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) und den arbeitsgerichtlichen Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Widerruf der Dienstwagennutzung bei Freistellung – Neue Klarstellung des BAG Mit Urteil vom 12. Februar 2025 – 5 AZR 171/24 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut Gelegenheit, die Rechtslage zur Widerrufbarkeit der Privatnutzung eines Dienstwagens zu konkretisieren. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob der Arbeitgeber die private Nutzung eines Dienstwagens während einer Freistellung nach Kündigung wirksam untersagen darf. Das BAG knüpft hier an seine bisherige Linie an, entwickelt sie aber im Detail weiter.

Selbstdarstellung / Profil

Bei der Vertretung meiner Mandanten habe ich in den vergangenen Jahren die Erfahrung gewonnen, dass diese eine ganzheitliche anwaltliche Dienstleistung mit Lösungen komplexer rechtlicher und wirtschaftlicher Problemstellungen aus einer Hand erwarten. Dem habe ich dadurch Rechnung getragen, dass meinen Mandanten eine umfassende regionale und auch überregionale Betreuung mit Schwerpunkten in den Bereichen des Zivil- und Strafrechts geboten wird. Die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten, unabhängig ob Privatperson oder Geschäftsführer eines Wirtschaftsunternehmens, hat absolute Priorität. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit geschäftsübergreifenden Netzwerken biete ich Ihnen eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Interessen. In einer prozessualen Auseinandersetzung vertrete ich Sie - auf Wunsch bundesweit - vor allen Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, des weiteren vor den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Praktische und theoretische Kenntnisse vermittele ich auch im Rahmen von Vortrags- und Dozententätigkeiten stets weiter.

Anbieterkennzeichnung

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für IT-Recht

Adresse Kanzlei:
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen

Telefon: 0 23 82 / 6646
Telefax: 0 23 82 / 76 85 23

Internet: www.ra-schmelzer.de

E-Mail: kanzlei@ra-schmelzer.de

Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Berufshaftpflichtversicherung Dr. Schmelzer: Ergo Versicherung Aktiengesellschaft, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf; weitere Informationen: Ergo Versicherung AG.
Die Haftpflichtversicherung gilt im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Diese Haftpflichtversicherung besteht für Tätigkeiten nicht (a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros (b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht (c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Berufsrechtliche Regelungen:
-die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, die BRAGO -für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft". - für ausländische Kolleginnen und Kollegen das Gesetz über Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Berufsrechtliche Vorschriften finden sich unter: www.rak-hamm.de (Rechtsanwaltskammer Hamm) www.brak.de (Bundesrechtsanwaltskammer) . Rechtsanwalt in der BRD.
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
(EuRAG) Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulation the legal profession.