Justizia
 
 

Jens Klarmann, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Arbeitsrecht Kronshagen

Adresse [Auf Karte anzeigen]

Jens Klarmann
KPG Klarmann & Passau GmbH
Eckernförder Straße 315
24119 Kronshagen

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-431-9799161-0

Qualifikation

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht und Architektenrecht
  • Verkehrsrecht

Sprachen

  • Deutsch

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1964

Artikel

Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit (Stuttgart) Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt.

Kein Kontrahierungszwang für Privatschule bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten (Kiel) Grundsätzlich kann das Interesse einer privaten Schule es rechtfertigen, sich von einem Schüler zu trennen. Ein Kontrahierungszwang ist nur anzunehmen, wenn die Verweigerung des Abschlusses eines neuen Schulvertrages willkürlich wäre. Erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten des Schülers und das bewusste Verstreichenlassen der Fristen für die verbindliche Anmeldung für das kommende Schuljahr können die Trennung von einem Schüler jedoch rechtfertigen.

Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus (Kiel) Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht. Bleiben Zweifel, was im Einzelnen gekauft wurde und ist zudem der genaue Preis nicht festgelegt, ist der Vertrag trotz Unterschrift nicht wirksam zustande gekommen.

Arbeitsgericht Berlin: AGG-Klage einer nicht-binären Person – Entschädigungsklage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen (Stuttgart) Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen.

Hund frisst heruntergefallenen Fleischspieß und verletzt sich - Kein Schadensersatz bei ungenügender Aufsicht über den Hund (Kiel) Hundehalter müssen Vorkehrungen treffen, um das Tier vor Verletzungen, die durch dessen typisches, natürliches Verhalten entstehen können, zu schützen. Tun sie dies nicht, haben sie keinen Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn die Verletzung des Tieres durch das Verhalten einer anderen Person verursacht wird.

Nachbarrecht: Zufahrt zur Garage abgeschnitten – Notwegerecht hilft nicht weiter (Kiel) Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn kommt das Grundstück in andere Hände, bindet eine schlichte Vereinbarung den neuen Eigentümer nicht.

Medikamentenabgabe ohne Rezept: Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen (Kiel) Eine Frau hatte in einer Apotheke über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilte den Apotheker deswegen nun zu einem Schmerzensgeld von 8.000.— € zugunsten der Frau.

Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem schwerem Verkehrsunfall gerechtfertigt (Stuttgart) Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen.

Verwaltungsgericht Münster: Anlieger muss Heckenrückschnitt entlang der Landesstraße bezahlen (Kiel) Der Landesbetrieb Straßenbau hat einen Grundstückseigentümer aus dem Kreis Coesfeld zu Recht zur Zahlung der Kosten für den Rückschnitt einer an seiner Grundstücksgrenze verlaufenden Hecke in Höhe von 2.762,66 Euro herangezogen.

Urlaub ohne Koffer trübt die Erholung: Minderung bei Pauschalreise berechtigt (Kiel) Das Landgericht Frankenthal hat soeben einer Familie eine Entschädigung von knapp 5.000 Euro zugesprochen, nachdem bei einer gebuchten Pauschalreise der mitgeführte Kinderwagen samt Babywanne auf dem Hinflug einen erheblichen Transportschaden erlitten hatte und zusätzlich ein Koffer mit Reiseutensilien vor allem für die Kinder am Reiseziel gar nicht erst angekommen war.