Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem schwerem Verkehrsunfall gerechtfertigt (Stuttgart) Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen.
Verwaltungsgericht Münster: Anlieger muss Heckenrückschnitt entlang der Landesstraße bezahlen (Kiel) Der Landesbetrieb Straßenbau hat einen Grundstückseigentümer aus dem Kreis Coesfeld zu Recht zur Zahlung der Kosten für den Rückschnitt einer an seiner Grundstücksgrenze verlaufenden Hecke in Höhe von 2.762,66 Euro herangezogen.
Urlaub ohne Koffer trübt die Erholung: Minderung bei Pauschalreise berechtigt (Kiel) Das Landgericht Frankenthal hat soeben einer Familie eine Entschädigung von knapp 5.000 Euro zugesprochen, nachdem bei einer gebuchten Pauschalreise der mitgeführte Kinderwagen samt Babywanne auf dem Hinflug einen erheblichen Transportschaden erlitten hatte und zusätzlich ein Koffer mit Reiseutensilien vor allem für die Kinder am Reiseziel gar nicht erst angekommen war.
Abmahnungen und Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten wegen „Nicht Genderns“ unwirksam (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) hat soeben festgestellt, dass zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam sind.
Kein sozialversicherungsrechtliches „Out-Sourcing“ von Piloten bei Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair (Stuttgart) Den Möglichkeiten, Piloten als selbständige Auftragnehmer zu beschäftigen, sind Grenzen gesetzt. Die zur Begründung einer Selbständigkeit gewählte Vertragsgestaltung, über die das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren zu entscheiden hatte, lässt tatsächlich nur den Schluss auf eine abhängige Beschäftigung bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zu.
Haftung einer Fluglinie für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin (Kiel) Eine Mitarbeiterin im Callcenter der beklagten Fluglinie informierte die Kläger, dass sie sich selbst um Ersatzflüge für einen annullierten Flug kümmern müssten. Dem klägerischen Anspruch auf Erstattung dieser Ersatzflüge hielt die Airline entgegen, dass Ersatzflüge von ihr organisiert worden seien.
Bundesarbeitsgericht: Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch? (Stuttgart) Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Abberufung und Einsatz einer Gleichstellungsbeauftragten auf einer geringwertigeren Stelle rechtswidrig (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Abberufung und der Einsatz einer Gleichstellungsbeauftragten auf einer geringwertigeren Stelle rechtswidrig ist.
Rechtsstreit um Zugang einer gekündigten Betriebsrätin zum Betrieb (Stuttgart) Das Arbeitsgericht Nürnberg hat soeben dem Eilantrag einer gekündigten Betriebsrätin teilweise stattgegeben, zeitweise wieder Zugang zum Betrieb zu erhalten, um Wahlwerbung für die anstehende Betriebsratswahl betreiben zu können.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht (Stuttgart) Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts richtet.
Mit dem angegriffenen Urteil – dem eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vorausgegangen war – hatte das Bundesarbeitsgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei.