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Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland / massive Verstöße gegen sozialstaatliche und europäische Vorgaben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland / massive Verstöße gegen sozialstaatliche und europäische Vorgaben

Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung bereits 2017 schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung sozialer Not in Deutschland vorgeworfen. In ihrem damaligen Länderbericht hieß es unmissverständlich: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“

Kritisiert wurde insbesondere, dass bedarfsabhängige Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind. Gemeint waren unter anderem die damaligen Hartz-IV-Leistungen, das Wohngeld und das BAföG. Trotz angeblich positiver Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt habe sich das Armutsrisiko nicht entsprechend verringert. Verantwortlich dafür waren nicht nur spätere Bundesregierungen, sondern auch die sozialpolitischen Weichenstellungen der rot-grünen Bundesregierung: die Abschaffung der Vermögensteuer, die Absenkung der Besteuerung hoher Einkommen von 53 auf 42 Prozent und die gleichzeitige Erhöhung sozialer Belastungen.

Einen umfassenden Beitrag von Stefan Sell dazu gibt es hier: https://t1p.de/brzru

Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission nun ein umfassendes Sozialpaket vorgelegt. Ziel ist es, Armut und soziale Ungleichheit in der EU und in den Mitgliedstaaten gezielt zu bekämpfen.

Kerndaten und Ziele der EU-Strategie
Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 EU-weit um mindestens 15 Millionen sinken. Langfristig soll Armut bis 2050 überwunden werden.

EU-weit ist etwa jeder fünfte Mensch von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, bei Kindern betrifft es jedes vierte Kind. Rund eine Million Menschen gelten als wohnungslos. Als zentrale Problemfelder benennt die EU-Kommission steigende Lebenshaltungskosten, fehlenden bezahlbaren Wohnraum, Kinderarmut, Wohnungsausgrenzung und die besondere Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen.

Für Deutschland ist die Lage besonders brisant: Die Armutsgefährdungsquote liegt bei rund 16,1 Prozent, das betrifft etwa 13,3 Millionen Menschen. Rund 11,2 Prozent der Bevölkerung sind durch Wohnkosten übermäßig belastet. Deutschland hat zudem die höchste Mieterquote in der EU. Viele Haushalte können unerwartete finanzielle Ausgaben kaum oder gar nicht stemmen.

Die Mitteilung der EU-Kommission zur Armutsbekämpfungsstrategie gibt es hier: https://t1p.de/ynd69

Was tut die Bundesregierung?
Statt Armut wirksam zu bekämpfen, bereitet die Bundesregierung im Haushaltsbegleitgesetz 2027 weitere Verschärfungen vor. Geplant sind insbesondere die Rückkehr zur einstufigen Regelbedarfsfortschreibung im SGB II und SGB XII sowie die Streichung des Sofortzuschlags von 25 EUR für U-25-jährige Kinder in Elternhäusern. Damit werden die Rahmenbedingungen für die künftigen Regelleistungen von rund sieben Millionen Menschen verändert.

Das ist keine technische Korrektur, sondern faktisch eine Kürzungslogik bei existenzsichernden Leistungen. Die Bundesregierung verpackt dies haushaltstechnisch als Änderung des „Fortschreibungsmechanismus“. In der Sache bedeutet es: Die Regelleistungen werden eingefroren oder real gekürzt, obwohl Lebenshaltungskosten, Mieten, Energiepreise und Gesundheitskosten weiter steigen.

Hinzu kommen geplante Einschnitte beim Wohngeld, bei der Krankenversicherung und bei der Rentenversicherung. Während die EU-Kommission mehr Armutsbekämpfung fordert, betreibt die Bundesregierung eine Politik der Armutsvergrößerung und Armutsverschärfung.

Begleitet wird dies durch mediale Hetzkampagnen, etwa durch die Bild-Zeitung mit Schlagzeilen wie „Die dreiste Miet-Masche mit der Stütze“ und weitere Beiträge aus dem Springer-Umfeld. Damit wird gesellschaftlich Stimmung gegen Leistungsberechtigte gemacht, während gleichzeitig gesetzliche Kürzungen vorbereitet werden.

Bemerkung dazu:
Der zentrale sozialrechtliche Angriffspunkt des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 ist die geplante Rückkehr zur einstufigen Regelbedarfsfortschreibung sowie die Streichung des Sofortzuschlags. Beides trifft Menschen, die ohnehin am unteren Rand des Existenzminimums leben, und führt dazu, dass existenzsichernde Leistungen real entwertet werden.

Damit steht das Vorgehen der Bundesregierung in deutlichem Widerspruch zu den sozialpolitischen Vorgaben der Europäischen Union. Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits in der Vergangenheit schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung sozialer Not vorgehalten. Statt diese Defizite zu beheben, werden sie nun erheblich verschärft: Während die EU eine wirksame Armutsbekämpfung, die Verringerung sozialer Ausgrenzung und einen besseren Schutz besonders betroffener Gruppen verlangt, setzt die Bundesregierung auf Einsparungen bei genau den Leistungen, die Armut verhindern oder abmildern sollen.

Zugleich stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, ob die kommenden Regelleistungen noch mit dem grundrechtlich geschützten Existenzminimum vereinbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsicherung nicht nur das physische Überleben sichern, sondern auch ein Mindestmaß an soziokultureller Teilhabe gewährleisten. Genau dies wird durch die geplanten Kürzungsmechanismen zunehmend infrage gestellt.

Die geplanten Änderungen sind daher nicht bloß haushaltstechnische Korrekturen, sondern ein sozialpolitischer Rückschritt. Sie bedeuten eine reale Schwächung existenzsichernder Leistungen und verschärfen Armut in einer Situation, in der Lebenshaltungskosten, Wohnkosten und Energiepreise ohnehin viele Haushalte massiv belasten.
Siehe dazu die Untersuchung von Lutz Hausstein, Was der Mensch zum Leben braucht: https://t1p.de/qbtjf

2. Fachinfo des Pari: Regelbedarfe in der Grundsicherung: erneute Nullrunde droht. Hintergrundpapier dokumentiert Unterdeckung

Zum dritten Mal in Folge droht bei der Grundsicherung eine Nullrunde für die Leistungsberechtigten. Eine Neuermittlung der Regelbedarfe steht unverändert aus. Ein Hintergrundpapier des Paritätischen führt aus, warum die Regelbedarfe nicht ausreichend sind und unter welchen finanziell erzwungenen Entbehrungen die SGB-II-Leistungsberechtigten bereits jetzt leiden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Regelbedarfe neu zu ermitteln, wenn die Daten der sog. Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) vom Statistischen Bundesamt vorliegen (§ 28 SGB XII). Die Daten der EVS 2023 liegen nunmehr vor. Ein Referentenentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe steht aber weiterhin aus. Die Zeit für eine fristgerechte Umsetzung des Auftrags durch den Gesetzgeber wird knapp. Insbesondere bleibt auch kaum Zeit für eine Debatte über die Inhalte und Konsequenzen der Neuermitllung.

Hier geht es zum Hintergrundpapier: https://t1p.de/toczs

3. Unbeantworteter Brief an die Bundesagentur für Arbeit nunmehr als offener Brief / Sicherstellung der persönlichen Vorsprache nach Feststellung der Nichterreichbarkeit

Mit Datum vom 17. August 2026 hat Tacheles einen Brief an die Bundesagentur für Arbeit geschrieben und darauf hingewiesen, dass bei einer Feststellung der Nichterreichbarkeit nach § 7b Abs. 4 SGB II („Nichterreichbarkeitsfiktion“) der Leistungsanspruch nur noch durch eine persönliche Vorsprache wiederhergestellt werden kann.

Dabei wurde das Problem aufgeworfen, dass damit zu rechnen ist, dass es in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten geben wird, diese persönliche Vorsprache tatsächlich sicherzustellen. Es ist zu befürchten, dass Leistungsberechtigte bereits an den Sicherheitsdiensten der Jobcenter abgewiesen werden und dadurch die Wiederherstellung ihres Leistungsanspruchs faktisch verhindert wird. Die BA wurde daher aufgefordert, hierzu klare Regelungen zu schaffen.

Da die Bundesagentur für Arbeit es bislang noch nicht einmal für nötig gehalten hat, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, geschweige denn inhaltlich zu antworten, wird dieses Schreiben nunmehr als offener Brief veröffentlicht. Die BA wird damit öffentlich aufgefordert, die aufgeworfenen Probleme zu beantworten und bei der Umsetzung des § 7b Abs. 4 SGB II verbindlich zu berücksichtigen.

Zum Schreiben vom 17.08.2026: https://t1p.de/mi54k

4. Beratungsleitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht

Da sozialrechtliche Leistungen für ausländische Staatsangehörige mit einer Behinderung an der Schnittstelle des Aufenthalts- und des Rehabilitationsrechts geregelt werden, sind hierfür Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten notwendig. Mithilfe des Leitfadens können Beratende prüfen, welche Zugänge zu behinderungsspezifischen Sozialleistungen aus den Bereichen Gesundheitsversorgung, Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben sowie Pflege bestehen, welche Sozialleistungsträger bei welchem Aufenthaltspapier zuständig sind und welche Möglichkeiten bei einer Schwerbehinderung vorliegen.

Der Leitfaden zum Download: https://t1p.de/lfxowv

5. Pflegeneuordnungsgesetz: „Millionen Menschen unter Generalverdacht“: Verbände kritisieren Neuerungen im Pflege-Gesetz scharf

In dem Artikel wird die Situation sehr gut auf den Punkt gebracht. Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause – oft unter hoher zeitlicher und körperlicher Belastung, ohne geregelte Pausen oder Schichtdienste. Genau diese Menschen sehen sich laut Interessenverbänden durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt.
Mehr: https://t1p.de/w4nba

6. Digitalisierung der Sozialverwaltung: Roadmap und nächste Schritte

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat eine Roadmap erarbeitet, die zeigt, wohin sich die digitale Sozialverwaltung entwickeln soll – und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Von den insgesamt 26 Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform gehören neun zum Handlungsfeld "Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung". Acht dieser neun Empfehlungen beschreiben konkrete fachliche Veränderungen. Die neunte sieht ein Expertengremium vor, das die Umsetzung vorbereitet und begleitet. Im Mai 2026 wurde dieses einberufen und hat seine Arbeit aufgenommen.
Infos hier: https://t1p.de/e86ce
Drei MdBs, die für die CDU/CSU Mitglied des politischen Begleitgremiums zur Sozialstaatskommission waren drängt darauf, das die Digitalisierung mit der Neuordnung des Leistungssystems zu verzahnen. Deren Standpunkt hier: https://t1p.de/oyaaf

7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
 

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
09./10. Nov. 2026
18./19. Nov. 2026
14./15. Dez. 2026
26./27. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
11./12. Jan. 2027
08./09. Feb. 2027
01./02. März 2027
20./21. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
12. - 16. April 2027
13. - 17. Sept. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.

Termine:
16./17. Dez. 2026
16./17. Feb. 2027
05./06. April 2027
07./08. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
08. Dez. 2026
18. Jan. 2027
18. Feb. 2027
30. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB X
- Aus der und für die Praxis

Soziale Rechte geraten zunehmend unter Druck. Ob Sanktionen, Arbeitspflicht oder vollständiger Wegfall von Leistungsansprüchen: Die Soziale Arbeit muss sich schützend vor Betroffene stellen. Um die Existenzsicherung im Bereich des SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngelds zu garantieren, ist die Kenntnis des Verfahrensrechts unverzichtbar. Das SGB X bildet hier das Fundament.

Dieses zweitägige Praxis-Seminar befähigt Sie, auf der „Klaviatur der Sozialgesetzbücher“ zu spielen und Rechtsansprüche in der Beratung konsequent durchzusetzen.

Termine:
01./02. Feb. 2027
08./09. März 2027
19./20. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/cfho9

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

Termine:
23. Nov. 2026
19. Jan. 2027
12. März 2027
26. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
15. März 2027
18. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
19. April 2027
14. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
25. Jan. 2027
02. April 2027
15. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

18. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
16. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

19. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

20. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

Termine:
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl

21. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc

22. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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