Geplante Kürzungen der Bundesregierung: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Geplante Kürzungen der Bundesregierung: Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung
Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe.
Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.
Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind.
Mehr dazu auf der Seite des Paritätischen: https://t1p.de/a7fg9
Kommentar dazu: Die Bundesregierung führt auf allen Ebenen einen Rollback durch: massive Kürzungen bei Sozialleistungen, Merz kündigt schon eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes an, massive Kürzungen in der Demokratieförderung, bei der Flüchtlingsberatung und den Krankenkassenleistungen – um nur ein paar Punkte zu nennen. Zudem erfolgt eine Rückkehr in die fossile Steinzeit.
Anstatt der Bevölkerung in der derzeitigen Energiekrise konkret zu helfen – zum Beispiel durch vergünstigten oder kostenfreien Nahverkehr, Energiekostenzuschüsse an Haushalte, Einmalzahlungen an SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Beziehende oder gar eine Regelleistungserhöhung –, passiert wenig. Ebenso könnten ein Spritpreisdeckel oder ein Tempolimit eingeführt und die Situation genutzt werden, um den Umbau der Gesellschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien massiv zu starten.
Hier ist einfach nur ein Komplettversagen der Bundesregierung festzustellen. Sie können und wollen es nicht. Es ist notwendig, dass die Bevölkerung sagt: ‚Es reicht, das ist nicht unsere Politik!‘ – auf der Straße, überall. Eine solche Bewegung ist notwendig, weil diese Regierung sonst zur Wegbereiterin auf den Weg hin zum Faschismus wird.
2. Update: Auszahlung der Sozialleistungen (Einstellung der SocialCard)
Im letzten Newsletter habe ich über die Einstellung der Zahlungen per SocialCard berichtet. Heute folgen konkrete Informationen dazu, wie Sie ein eigenes Konto eröffnen können.
Trotz des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto stehen viele Menschen – ob wohnungslos oder Geflüchtete mit einer Fiktionsbescheinigung – bei der Kontoeröffnung oft vor bürokratischen Hürden oder stoßen auf Ablehnung durch die Banken.
Auf der Webseite von Tacheles finden Sie nun konkrete Hilfestellungen und Informationen dazu, wie Sie Ihr Recht auf ein Konto durchsetzen können:
Infos auf der Webseite von Tacheles: https://t1p.de/dzghr
3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT April 2026 zu den Änderungen durch das 13. SGB II-ÄndG / 1. Teil
Der Kollege Bernd Eckardt arbeitet im SJ 4/2026 folgende Themen intensiv durch:
àLeistungen zur Eingliederung in Arbeit à Zugangsvoraussetzung (Berücksichtigung von Vermögen) à Anerkennung von Aufwendungen für die Unterkunft.
SJ zum Download: https://t1p.de/iv2ow
4. Zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden
Das LSG Baden-Württemberg hat jüngst entschieden, dass Teilzeitstudierende keinen SGB II-Anspruch haben. Die Position des LSG war, dass beim Teilzeitstudium die abstrakte BAföG-Förderungsfähigkeit bestehen bleibe (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.2024 – L 13 AS 161/23 ER-B). Diese Entscheidung sorgt in der Beratung Studierender für erhebliche Verunsicherung.
Für die Beratungspraxis gilt: Diese Entscheidung stellt eine Einzelmeinung eines Gerichts dar. Eine Vielzahl anderer Landessozialgerichte (LSG) vertritt diese Auffassung nicht. Genau das sollte in der Beratung vermittelt werden: Es handelt sich um eine rechtlich nicht bindende Einzelmeinung.
In der Argumentation übersieht das LSG Baden-Württemberg, dass nach § 2 Abs. 5 S. 1 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Wer z. B. aufgrund von Kinderbetreuung, Behinderung, Erkrankung oder Erwerbstätigkeit offiziell ein Teilzeitstudium absolviert, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Ausbildung, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist.
Diese Rechtsauffassung wird durch die ständige Rechtsprechung gestützt (vgl. u. a. LSG Thüringen vom 15.01.2007 – L 7 AS 1130/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 06.08.2014 – L 18 AS 1672/13; BSG vom 08.12.2020 – B 4 AS 30/20 R für ein berufsbegleitendes Masterstudium; LSG NRW vom 14.08.2014 – L 2 AS 1229/14 B ER).
Da bei Teilzeitstudierenden keine Förderungsfähigkeit dem Grunde nach besteht, geht die Argumentation des LSG Baden-Württemberg ins Leere.
Beschluss des LSG Baden-Württemberg: https://t1p.de/fkhci
5. RAV: Fahren ohne Fahrschein darf nicht ins Gefängnis führen! Paragraf 265a StGB gehört ersatzlos gestrichen
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) unterstützt den aktuellen Vorstoß von Bundesjustizministerin Hubig und fordert den Gesetzgeber auf, § 265a StGB – den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen – endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm ist rechtspolitisch verfehlt, sozial diskriminierend und verursacht einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Strafjustiz. Die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder aus dem Projekt »Schnellgericht« am Amtsgericht Tiergarten in Berlin belegen: Dieser Paragraph ist ein Instrument zur Kriminalisierung von Armut – und kein Mittel zur Wahrung des Rechtsfriedens.
Mehr: https://t1p.de/m5tx3
6. Flüchtlingsrat: Dobrindt muss Asylverfahrensberatung rechtskonform umsetzen!
Die von Bundesinnenminister Dobrindt zum Ende des Jahres 2026 geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen rechtswidrig. Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats erläutert:
„Eine solche Praxis widerspricht bereits dem Wortlaut des Asylgesetzes. Insbesondere bricht der Bundesinnenminister das dort gegebene Finanzierungsversprechen des Bundes für Beratungsstellen. Darüber hinaus verstößt eine solche Praxis gegen die Vorgaben des Europarechts. Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an Recht und Gesetz zu halten!“
Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte Beratungshilfe. Wörtlich heißt es in §12 a AsylG:
„Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.“
Die Einstellung der Finanzierung ist unzulässig, solange §12 a AsylG fortbesteht. Dobrindt hat nicht das Recht, sich über das Gesetz zu stellen.
Mehr Infos: https://t1p.de/4ve4l
7. Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem SGB II und SGB III durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld
Mit der Rechtsverordnung wird ermöglicht, dass die Träger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die für die Prüfung eines Kindergeldanspruchs notwendigen Daten im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens bereitstellen dürfen.
Dies betrifft vor allem Fälle von volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den Trägern nach dem SGB II zählen die Bundesagentur für Arbeit, die Kommunen sowie zugelassene kommunale Träger.
Die VO bedeutet:
Automatisierter Datenabruf statt Einzelfallabfragen
Die Familienkasse kann relevante Daten (z. B. zu Leistungsbezug, Status des Kindes) direkt elektronisch abrufen, ohne jede Information manuell anfordern zu müssen.
Schnellere und effizientere Verfahren
Der Datenaustausch wird standardisiert und digitalisiert
dh. weniger Bürokratie, schnellere Bearbeitung von Kindergeldfällen.
Bessere Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen
Besonders wichtig bei volljährigen Kindern (bis 25 Jahre), bei denen z. B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leistungsbezug relevant sind.
Vermeidung von Fehlern und Doppelzahlungen
Durch den Datenabgleich können widersprüchliche oder fehlende Angaben schneller erkannt werden.
Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/ogh51
Verkündete VO: https://t1p.de/rboo9
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
08./09. Juni 2026
20./21. Juli 2026
05./06. Aug. 2026
24./25. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
21./22. April 2026
27./28. Mai 2026
22./23. Juli 2026
10./11. Aug. 2026
07./09. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
13./14./15. Juli 2026
21./22./23. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
05. Mai 2026
16. Juli 2026
18. Aug. 2026
01. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
01. Sept. 2026
23. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
27. Juli 2026
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
30. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
29. Juli 2026
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9
22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm
14. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/c8o9w
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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