Zahlung mit Sozialcard eingestellt – wie damit umgehen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zahlung mit Sozialcard eingestellt – wie damit umgehen?
Die Info geht derzeit jobcenterintern rum:
„Deutschlandweit werden die Jobcenter ab dem 01.04.2026 keine weiteren Leistungen über die bislang ausgehändigten Debitkarten auszahlen. Das Verfahren wird vorerst eingestellt und muss neu vergeben werden.
In den kommenden Wochen werden alle Inhaberinnen einer Debitkarte angeschrieben und zu einem persönlichen Termin im Jobcenter eingeladen. Bei dem Termin werden sie über den Wegfall der Debitkarte informiert. Die auf der Karte vorhandenen Gelder können noch von allen Inhaberinnen verausgabt werden. Anschließend wird eine Rückgabe der Debitkarte an das jeweilige Jobcenter wahrscheinlich nicht notwendig sein.
Zur Überbrückung werden die Leistungen vorerst über die Ausgabe von Barcodes ausgezahlt. Nach Wiedereinführung wird das Verfahren zur Ausgabe der Debitkarten seitens des Jobcenters durch eine Checkliste mit den folgenden (grob zusammengefassten) Punkten geprüft.
• Liegen zwei Bescheinigungen von Banken vor, dass kein Konto eröffnet werden kann?
• Hat die Person ein (für die Kontoeröffnung) gültiges Ausweisdokument oder nicht und liegt bei Wohnungslosigkeit eine Bescheinigung über den Postempfang vor?
• Gibt es sonstige Gründe, die gegen eine Kontoeröffnung der jeweiligen Kund*innen sprechen (z.B. Erkrankung o.ä.)?
Welche der Punkte wie beantwortet werden müssen, damit eine Debitkarte ausgegeben wird, kann aktuell noch nicht gesagt werden.“
Zusammengefasst: Die Bundesagentur für Arbeit hat für ihre 300 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung offensichtlich einen Fehler bei der Verfahrensvergabe der „Sozialcard“ gemacht, daher müssen alle Zahlungen mit der „Sozialcard“ eingestellt werden.
Die Betroffenen bekommen jetzt folgende Schreiben: https://t1p.de/ltszk
Die BA klärt in dem Schreiben die kontolosen Betroffenen zutreffend auf. Sie verweist zutreffend in Anlehnung an § 47 Abs. 1 S. 1 SGB I auf die Zahlung „auf das Konto eines Dritten, z. B. eines Familienangehörigen oder eines sozialen Vereins“.
Wo die Jobcenter dann etwas kleinlauter wird, ist die Frage, was passiert, wenn das nicht möglich ist. Hier muss auf andere Weise das Geld an die Betroffenen „übermittelt werden“ (§ 47 Abs. 1 S. 2 SGB I). Die Rechtslage bedeutet für die Jobcenter verpflichtend: Barcodeauszahlung, Barscheck oder Einrichtung einer Auszahlstelle im Amt.
Ganz grundsätzlich dazu: Okay, die BA hat anscheinend das Ausschreibungsverfahren mit der Sozialcard verbaselt. Die Sparkassen sind zwar selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft, sie sind aber dem Gemeinwohl verpflichtet und haben den öffentlichen Auftrag, die angemessene und ausreichende Versorgung insbesondere der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise und des Mittelstandes, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht Druck auf diese Sparkassen ausgeübt wird hier gemeinwohlorientiert einzuspringen. .
Sie sind verpflichtet, auch bei schlechteren Erfahrungen mit Kunden Konten einzurichten und auch kurzfristig über Barschecks bei der Auszahlung der Geldleistungen einzuspringen.
Das Jobcenter Wuppertal hat das in richtungsweisender Art sichergestellt und damit eine geeignete Lösung für kontolose Leistungsbeziehende geschaffen (siehe: https://t1p.de/9b7g2 ).
Das können und müssen andere Jobcenter und andere Leistungsträger auch hinkriegen!
2. Bundesregierung lehnt Anpassung der Fahrtkostenpauschale bei Kfz-Nutzung im SGB II und SGB XII ab
Seit über 21 Jahren wurden die Fahrtkostenpauschalen im SGB II und SGB XII nicht angepasst. Der Gesetzgeber ist eigentlich verpflichtet, offensichtlich realitätswidrige Pauschalen anzupassen, sobald diese die tatsächlichen Kosten evident unterschreiten. Seit ihrer Einführung haben sich die Kraftstoffpreise mehr als verdoppelt. Hinzu kommen erhebliche Kostensteigerungen bei Versicherung, Wartung, Ersatzteilen und Reparaturen.
Die Pauschale deckt daher schon rein rechnerisch nicht einmal mehr die reinen Treibstoffkosten – geschweige denn die tatsächlichen Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs. Siehe hierzu den Artikel auf der Webseite von Tacheles: https://t1p.de/cinwe
Die Grünen haben dazu eine Kleine Anfrage gestellt. In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung:
„Dieses Zusammenspiel ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Interesse des Einzelnen an bedarfsdeckenden Leistungen unter Berücksichtigung der Zielrichtung des jeweiligen Sozialleistungssystems und dem Schutz der Allgemeinheit durch die Nachrangigkeit dieser steuerfinanzierten Leistungen.“
Der Erkenntnisgewinn aus dieser Antwort ist gleich null – oder anders gesagt: Eure Probleme interessieren uns nicht.
Das ist bitter und fatal. Die Antwort der Bundesregierung bedeutet, dass arbeitende Menschen im Leistungsbezug weiterhin nur 0,20 € pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte vom Einkommen absetzen können. Für nicht transferleistungsbeziehende Personen beträgt die Pendlerpauschale seit Januar dieses Jahres immerhin 0,38 € pro Kilometer.
Aktuell diskutiert die Bundesregierung sogar eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,45 € (https://t1p.de/rerga). Da höhere Fahrtkosten selbstverständlich auch – und zum Teil sogar stärker – arme Menschen betreffen, ist es nur folgerichtig, die Fahrtkostenpauschale insbesondere für diesen Personenkreis anzuheben. Eine Anpassung auf mindestens 40 Cent pro Kilometer wäre dringend geboten.
Antwort der BReg vom 7. April 2026: https://t1p.de/3vw0y
3. Sozialstaatsreform: BA-Digitalchef fordert mehr Engagement
Sozialstaatsreform: BA-Digitalchef fordert mehr Engagement. Bei der Umsetzung der Kommissionsvorschläge braucht es aus Sicht von Stefan Latuski größere Ambitionen im Digitalbereich. Der „vielleicht größte blinde Fleck“ sei die bisher mangelnde Verbindlichkeit bei IT-Standards, schreibt der Chief Information Officer (CIO) der Bundesagentur für Arbeit in einem Gastbeitrag für Table.Briefings. Heute gebe es vielerorts parallel ähnliche Lösungen, die aber unterschiedliche Schnittstellen und Datenformate haben. In ihrem Bericht hat die Kommission verbindliche Vorgaben empfohlen, eine Umsetzung steht bisher jedoch aus. Noch im ersten Halbjahr soll ein Expertengremium starten und innerhalb von sechs Monaten eine Roadmap dafür entwickeln.
Das Interview: https://t1p.de/ehbtc
Bemerkung dazu:
Grundsätzlich richtig, aber es ist darauf zu achten, dass die zunehmende Digitalisierung nicht am Menschen vorbeigeht. Schaut euch allein die Abbruchquote bei der Anmeldung von Jobcenter Digital an – daran wird ersichtlich, dass das System nicht sauber funktioniert und nicht verständlich ist.
Vielen Menschen fehlt es an digitalen Kompetenzen, an geeigneten Geräten oder manchmal sogar am Datenvolumen. Daher muss immer eine analoge Schnittstelle erhalten bleiben, also z. B. zentrale Bürgerzentren, in denen sich Bürgerinnen und Bürger auch analog an die Behörden wenden können.
3. Jobcenter Stuttgart macht rechtswidrige Vorgaben zur Verweigerung von Leistungen an Unionsbürger*innen
EU-Recht und Gerichtsentscheidungen zum Arbeitnehmer*innenstatus sollen ignoriert werden
Das Jobcenter Stuttgart hat ein Papier veröffentlicht, in dem es Kriterien für die Verweigerung von SGB-II-Leistungen an EU-Bürger*innen aufstellt. Es definiert darin, wann der Arbeitnehmer*innenstatus erfüllt sei – bzw. vor allem, wann dieser nicht erfüllt sein soll. Dieses Papier dient offenbar als eine Art Verwaltungsanweisung, an den sich die Jobcenter-Mitarbeiter*innen halten sollen, um Leistungen an EU-Bürger*innen zu verweigern.
Mehr auf der Webseite der GGUA: https://t1p.de/ln584
5. Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit
Sozialarbeiter*innen haben bei unserer Arbeit eine zentrale Rolle. Sie weisen uns auf strukturelle Missstände hin, helfen dabei, geeignete Fälle für ein strategisches Gerichtsverfahren zu identifizieren und begleiten sowie unterstützen die Kläger*innen. In Kooperation mit dem Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain ist die Broschüre „Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit“ entstanden. Die Broschüre nimmt die Methode der strategischen Prozessführung in den Blick und zeigt Möglichkeiten für die Zusammenarbeit auf.
Download der Broschüre „Strategische Prozessführung in der Sozialen Arbeit“ entstanden: https://t1p.de/rgas0
6. SGB III: Ba führt „Entscheidungsnavigator“ ein, dieser entscheidet über Weiterbildung
Bei Entscheidungen über eine Weiterbildung handelt es sich in aller Regel um Ermessensentscheidungen. Das bedeutet, dass Ihr Berater viele Kriterien im Blick haben muss um die richtige Entscheidung zu treffen und diese auch in Ihren Unterlagen zu dokumentieren. Die Agentur für Arbeit hat jetzt Ihren Beratern und Arbeitsvermittlern einen „Entscheidungsnavigator“ an die Hand gegeben, der diese Überlegungen kanalisieren und zum richtigen Ergebnis führen soll. Gleichzeitig werden diese Schritte in Ihren Unterlagen dokumentiert.
Link zur Weisung: https://t1p.de/7eaan
7. Ankündigung des neuen Leitfadens SGB II / SGB XII
Geplant ist, dass die 33. Auflage des Leitfadens im Juli 2026 mit Inkrafttreten der SGB-II-Änderungen erscheint. Das mittlerweile 19-köpfige Autor:innen-Team arbeitet intensiv an der Fertigstellung.
Der Leitfaden SGB II / SGB XII setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe in der Sozialberatung und gilt laut Beck-Verlag als „Standardwerk“. Er bündelt das Wissen zu beiden Rechtsbereichen in einem Band. Unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé fließt die langjährige Praxiserfahrung der Autor:innen aus Beratung, Rechtsvertretung und Schulung ein. Leistungsbeziehende erhalten einen schnellen Überblick über ihre Rechte, während Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen eine fundierte Grundlage für die Durchsetzung der Ansprüche Ratsuchender finden.
Die Autor:innen möchten praxisrelevante Informationen für die Beratung sowie für das Leben mit Leistungen nach dem SGB II und SGB XII bereitstellen und zugleich Impulse für Rechtsgestaltung und Rechtsauslegung geben.
Als Autor:innen und Herausgeber:innen leisten wir unseren Beitrag zu einem solidarischen Miteinander und wirken gesellschaftlicher Spaltung entgegen. Unser Anliegen ist es, von Armut betroffene Menschen zu stärken, sie zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen und sich – wo erforderlich – zur Wehr zu setzen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Vorbestellung finden Sie auf der Seite des Nomos-Verlags: https://t1p.de/hth3v
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
01./02. Juni 2026
08./09. Juni 2026
20./21. Juli 2026
05./06. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
21./22. April 2026
27./28. Mai 2026
22./23. Juli 2026
10./11. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
05. Mai 2026
16. Juli 2026
18. Aug. 2026
01. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
01. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
27. Juli 2026
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
16. April 2026
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
29. Juli 2026
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9
22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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