IAB: Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. IAB: Bei rund einem Drittel der Neuzugänge in die Grundsicherung liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs über dem ortsüblichen Richtwert
Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs im SGB II – der sogenannten Karenzzeit – werden die „kalten“ Wohnkosten in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten geprüft. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung sieht vor, die Wohnkosten während der Karenzzeit im Regelfall nur noch bis zum 1 1/2-fachen des ortsüblichen Richtwerts für Unterkunftskosten zu erstatten. Etwa jede fünfzehnte Bedarfsgemeinschaft, die unter die Karenzzeitregelung fällt, wäre von dieser Änderung betroffen.
Kommentar: Für diese Personengruppen – das IAB benennt in seiner Untersuchung insbesondere Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften – hätte die geplante Deckelung der Unterkunftskosten auf das Eineinhalbfache der örtlichen Mietobergrenze gravierende Folgen. Dieser Punkt war bereits Bestandteil des Alarmpapiers von Tacheles nach Bekanntwerden der ersten Gesetzentwürfe.
Zum IAB-Papier: https://t1p.de/m26ps
Zum Alarmpapier von Tacheles: https://t1p.de/84ec4
Zusammenfassung des IAB-Papiers in der FR: https://t1p.de/piolq
2. SOZIALRECHT JUSTAMENT - Februar 2026
Mit einem historischen Abriss seit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes zeichnet die Ausgabe die Entwicklung des „Sanktionsdiskurses“ im modernen Sozialrecht nach.
Ein weiteres Thema ist eine Fragestellung zur Berechnung des Kinderzuschlags. Vom Regelfall der Berechnung für eine Familie gibt es Abweichungen, wenn für einzelne im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren kein Kindergeld bezogen wird. Bei der Berechnung des Kinderzuschlags wird in diesen Fällen danach unterschieden, ob das Einkommen dieser Kinder (Durchschnitt der sechs Monate vor Antragstellung) im Sinne des SGB II bedarfsdeckend ist oder nicht.
Auch für Kinder, für die zwar Kindergeld bezogen wird, die aber nicht hilfebedürftig sind, gelten besondere Regelungen.
Zum Download des SJ 2/2026: https://t1p.de/o19ub
Anzeige
Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal
Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant, ist hier richtig.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen. Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. In Reihenbestuhlung bis zu 50 Personen.
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht.
Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de
Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?
Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Stefan Sell: Vom „Florida-Rolf“ zum „Totalverweigerer-Rolf“ – und der Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung
Zu Beginn des Jahres 2026 befassen sich die parlamentarischen Gremien mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025). Mit diesem Gesetzentwurf soll das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden.
Vorausgegangen waren Monate einer teilweise hysterisch geführten Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. In der hochgradig emotionalisierten Diskussion wurden viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes „auf die Bäume getrieben“, angesichts immer wieder behaupteter und häufig mithilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle eines krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.
Zusätzlich angeheizt wurde die Empörungswelle durch den permanent wiederholten Vorwurf, Erwerbsarbeit – insbesondere zu niedrigen Löhnen – lohne sich nicht (mehr). Stattdessen, so das Narrativ, sei es rationaler, auf der angeblich komfortablen „sozialen Hängematte“ Platz zu nehmen, um sich nicht selbst zu benachteiligen.
Mehr dazu: https://t1p.de/ex1zw
Dazu auch ein Artikel aus dem Jahr 2004 von Albrecht Brühl: „Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Yacht-Hans“ auf der Tacheles-Webseite: https://t1p.de/r9ze5
4. Praxiseinordnung: Entscheidung des BVerfG zu Durchsuchungen in Unterkünften zwecks Abschiebung
Am 30. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in einem von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und PRO ASYL unterstützten Verfahren den Grundrechtsschutz für Zimmer in Geflüchtetenunterkünften konkretisiert.
Die vorliegende Praxiseinordnung erläutert die Auswirkungen der Entscheidung auf die praktische Arbeit. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die in entsprechenden Unterkünften tätig sind, und fasst zusammen, unter welchen Voraussetzungen Polizei, Sicherheitsdienste oder Mitarbeitende der Einrichtung Schlafzimmer betreten dürfen.
Die Praxiseinordnung zum Download: https://t1p.de/7chlr
5. GGUA: VG Berlin – Anspruch auf Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung
In der Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass Ausländerbehörden keine Fiktionsbescheinigung ausstellen, obwohl hierauf ein Anspruch besteht. Dies hat gravierende Folgen: Arbeitsverhältnisse drohen zu enden, Sozialleistungen oder Kindergeld werden verweigert, und bei polizeilichen Kontrollen kann kein gültiges Aufenthaltspapier vorgelegt werden.
Dabei hat die Fiktionsbescheinigung lediglich deklaratorische Wirkung. Das bedeutet: Der Aufenthalt gilt auch ohne die Bescheinigung rechtlich als erlaubt, sofern die Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Erlaubnisfiktion) oder des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (Fortgeltungsfiktion) erfüllt sind.
Die Ausländerbehörde ist gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG gesetzlich verpflichtet, hierüber eine Bescheinigung auszustellen. Es handelt sich um einen rein formalen Akt, der nicht mit einer inhaltlichen Prüfung oder einer Erfolgsprognose verbunden ist.
Zum GGUA-Newsletter vom 3.2.2026: https://t1p.de/v9psb
6. GGUA: Integrationskurse auf der Kippe – Volkshochschulen schlagen Alarm und beklagen Antragsstopp beim Bund
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet offenbar derzeit keine neuen Anträge für Integrationskurse. Nach Angaben der Träger wurden diese über den Antragsstopp nicht informiert und befürchten nun erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Kursstruktur.
Die Volkshochschulen (VHS) kritisieren, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lasse die Integrationskurse faktisch „austrocknen“ – ohne transparente Kommunikation gegenüber den beteiligten Einrichtungen.
Bemerkung: Aus Sicht der VHS steht der Antragsstopp im Zusammenhang mit der migrationspolitischen Agenda des Innenministers. Kritisiert wird insbesondere, dass gewachsene Strukturen durch ausbleibende Bewilligungen schrittweise geschwächt oder zerschlagen werden. Ein späterer Wiederaufbau entsprechender Angebote wäre nur mit erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand möglich. Das soll und muss beendet werden und Dobrindt seine Agenda zur Remigration auch!
Mehr Infos: https://t1p.de/fr7em
7. Bundesrat macht den Weg frei für mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt: Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das zugrunde liegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt. Mit dem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Künftig können im Internet geschlossene Verträge einfacher widerrufen werden. Anbieter müssen hierfür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit ebenso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden.
Mehr Infos: https://t1p.de/9xz9x
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
Anzeige
Hier könnte Ihre Anzeige stehen ...
Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen – an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Anzeige schalten: Bewerben Sie Ihr Buch, Ihre Kanzlei, Ihre Veranstaltung oder Fortbildung – oder nutzen Sie die Möglichkeit, gezielt nach einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter zu suchen.
Der Newsletter erreicht über 54.000 Empfänger*innen. Zu den Zielgruppen zählen bundesweite Beratungsstellen in den Bereichen Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht, Migrations- und Schuldnerberatung, Familienhilfen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwält*innen mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatungsstellen, Frauenhäuser, Angebote der Wohnungslosenhilfe und viele weitere.
Preise:
Kleine Anzeige bis 500 Zeichen - 150 €
Große Anzeige bis 1.000 Zeichen - 300 €
zzgl. Umsatzsteuer.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen fließen zu 100 % in die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de). Der Werbeplatz eignet sich für alle, die fachbezogene Informationen schnell und gezielt verbreiten möchten.
Details zu Anzeigen finden Sie hier.
Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
Kleine Info für Menschen aus NRW:
Das Land NRW fördert berufliche Weiterbildung: Mit dem neuen Bildungsscheck 2.0 setzt Nordrhein-Westfalen eine Erfolgsgeschichte fort: Ab sofort fördert die Landesregierung die berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kosten für die Weiterbildung. Damit können meine und die Fortbildungen vom Kollegen zu 50 % gefördert werden.
Nähere Infos hier: https://t1p.de/us2t9
8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
19./20. März 2026
11./12. Mai 2026
01./02. Juni 2026
08./09. Juni 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
17./18. Feb. 2026
25./26. März 2026
21./22. April 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Diese Fortbildung ab sofort nur noch dreitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.
Termine:
13./14./15. April 2026 (drei Tage)
13./14./15. Juli 2026 (drei Tage)
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)
Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Termine:
30. März 2026
05. Mai 2026
16. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz
12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
23. März 2026
12. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
24. März 2026
20. April 2026
26. Mai 2026
28. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
19. Feb. 2026
07. April 2026
04. Mai 2026
27. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
25. Feb. 2026
16. April 2026
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
26. Feb. 2026
10. April 2026
29. Juli 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.
Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
16./17. Feb. 2026 ???? https://t1p.de/9pewp
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84
21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
09. März 2026 ???? https://t1p.de/78887
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9
22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.
Termine:
01. Juni 2026 ???? https://t1p.de/6iegb
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/auhnc
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
« zurück