Darf die Polizei Finger unter Zwang aufs Handy legen?
Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Aufsehen: Ermittlungsbehörden dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen den Finger eines Beschuldigten mit Zwang auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren (Beschl. v. 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24).
Erstmalig hat der BGH entschieden: Polizei darf Finger zwangsweise aufs Handy legen
Was bedeutet das konkret?
Nach Ansicht des BGH ist es zulässig, den Fingerabdruck eines Beschuldigten zwangsweise zu nutzen, wenn eine richterlich angeordnete Durchsuchung nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Das betrifft zum Beispiel Fälle, in denen auf dem Handy Beweismittel zu schweren Straftaten vermutet werden.
Hintergrund des Falls:
Ein Erzieher hatte kinderpornografisches Material auf seinem Smartphone gespeichert. Um an diese Beweise zu gelangen, legte die Polizei seinen Finger gewaltsam auf den Sensor. Die Verteidigung versuchte, die so gewonnenen Beweise als unrechtmäßig zu beanstanden – ohne Erfolg.
Warum ist das erlaubt?
Das Gericht stellte klar: Das zwangsweise Auflegen des Fingers verletzt nicht das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Dieses schützt nur vor aktiver Mitwirkung – nicht vor dem Dulden polizeilicher Maßnahmen. Auch europäische Datenschutzregeln stehen dem nicht entgegen.
Beschuldigte müssen künftig damit rechnen, dass die Polizei unter Zwang biometrische Sperren (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) umgehen darf – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Um solchen Zwangsmaßnahmen vorzubeugen, sichern Sie Ihr Smartphone lieber mit einem starken PIN oder Passwort statt mit Fingerabdruck oder Face ID.
Im Ernstfall: Wurde Ihr Handy auf diese Weise entsperrt, informieren Sie sofort Ihren Anwalt. Er prüft, ob die Maßnahme rechtmäßig war oder Beweise möglicherweise doch nicht verwertet werden dürfen.
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