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Sanktionen und das Bundesverfassungsgericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Sanktionen und das Bundesverfassungsgericht

Auf unsere Sachstandsanfrage vom 5. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht unfreundlicherweise bisher nicht regiert, hier das damalige Schreiben: https://tinyurl.com/y6uhznzj. Allerdings wurde auf andere Schreiben wohl reagiert, daher möchte ich daraus die Kernaussage veröffentlichen:

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt an, das vorgenannte Verfahren noch in diesem Jahr zu entscheiden. Ein genauer Entscheidungstermin steht derzeit noch nicht fest“.
Diese Antwort gibt es hier zum Anschauen: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_zu_Sanktionen_24.05.2018.pdf

2. Sanktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 4.6.2018 im Bundestag

Auf Antrag der Linken werden die Sanktionen im SGB II im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung thematisiert. Dazu gibt es umfangreiche Stellungnahmen, diese können hier nachgelesen werden: https://tinyurl.com/yb9ngett

Hintergrund der Anhörung sind zwei Anträge aus den Reihen der Opposition: BT-Drs. 19/103 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900103.pdf ) - Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie BT-Drs. 19/1711 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901711.pdf ) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dann noch Stefan Sell zu den Sanktionen: Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System und die (nicht nur verfassungsrechtlich) eigentlich offene, in der Praxis allerdings gegebene Antwort auf die Frage: Wie weit darf man gehen? Den Beitrag gibt es hier: https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.com/2018/06/das-kreuz-mit-den-sanktionen-im-hartz4-system.html

3. „Wuppertaler Zustände: wie das Jobcenter in Wuppertal mit Erwerbslosen umgeht“

Am 1. Juni gab es dazu in Wuppertal eine mit rd. 60 Teilnehmer*innen gut besuchte Veranstaltung. Diese hatte drei inhaltliche Schwerpunkte:

1. Punkt: Nicht zeitnahe Bearbeitung von Leistungsanträgen in Wuppertal
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Hier wurde ausgeführt, dass die Antragsbearbeitung von eigentlich unverfügbaren Existenzsicherungsleistungen bis zu drei Monate dauert und das Wuppertaler JC mit perfiden Strategien versucht, die Antragsbearbeitung zu erschweren oder sogar zu vereiteln. So werden z.B. immer wieder Dokumente nachgefordert, die aber längst eingereicht wurden.

Auch wurde aus der Sozialberatung berichtet, dass immer mehr Menschen davon erzählen, dass sie vom Jobcenter Wuppertal obdachlos gemacht wurden.

Es wurde die Folge von überlangen Bearbeitungszeiten aufgezeigt: Wohnungsverlust, Stromverlust, Verlust der Krankenversicherung, Verwahrlosung und Verelendung der Menschen, drängen in Schwarzarbeit und Kriminalität bis zur Prostitution.

Im Gegensatz dazu wurde von der Weisungslage der BA berichtet: diese besagt, dass die Leistungsgewährung binnen zwei Wochen zur erfolgen hat. Laut Sozialdezernent Kühn ist diese Weisungslage ist auch für Wuppertal verbindlich.

Der Verein Tacheles stellt die Forderung auf, dass ein Leistungsantrag spätestens nach zwei Wochen bearbeitet und Leistungen zur Auszahlung gebracht werden müssen!

2. Punkt: Zu Geringe Zahlungen an Unterkunftskosten beim Jobcenter Wuppertal
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Hier wurde im ersten Teil darüber berichtet, wie das Jobcenter Wuppertal unter Missachtung und Ignoranz von höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtswidrig in dem Zeitraum von Januar 2013 bis März 2017 insgesamt rd. 17,34 Mio. EUR nicht an die Wuppertaler Sozialleistungsbezieher gezahlt hat.

Im zweiten Teil ging es um den Zeitraum ab April 2017 bis zur Gegenwart, dort wurde dargelegt, dass sich die Summe der nichtgezahlten Unterkunftskosten im SGB II, trotz höherer Mietwerte, noch gesteigert hat. Dafür gab es allseits keine Erklärung.

Zu den Unterkunftskostenbetrügereien des Jobcenters gibt es eine große Anfrage im Stadtrat, wo baldigst die Stadtverwaltung einige Dinge zu erklären haben wird.

3. Punkt: die Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Firma bit gGmbH kritisch betrachtet
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Hier ging es um die sehr merkwürdige Zusammenarbeit der Firma bit gGmbH und dem Jobcenter. Diese privatrechtlich organisierte Firma führt für das JC arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen durch. Dabei wurde insbesondere thematisiert, dass die bit gGmbH Meldeaufforderungen verschickt, die Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrungen enthalten und diese Firma damit den Anschein erweckt, als sei sie eine Behörde und bei Nichterscheinen zu von ihr angeordneten Terminen mit erheblichen Übeln bis zum Leistungsentzug drohen würde. Hier wurden deutliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Arbeitsweise geäußert. Dies wurde passend ins „Wuppertaler Landrecht“ einsortiert, also ein Verwaltungshandeln, das immer wieder fern oder unter extremster negativer Auslegung der rechtlichen Vorschriften perfektioniert wird.

Zu der Veranstaltung gibt es umfangreiches Hintergrundmaterial, dieses wird auf der Tacheleswebseite angeboten: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2366/

4. Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und XII und weitere Vorschläge

Die BAGFW nimmt die aktuellen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK zum Anlass, die wesentlichen Ziele bei der Neuregelung des Rechts der Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII zu benennen. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie der Begriff der Angemessenheit in § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII konkretisiert werden kann. Auch wendet sich die BAG-W gegen Beschränkung der Kosten der Unterkunft bei nicht erforderlichem Umzug und gegen Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen.

Die Stellungnahme gibt es hier:
https://tinyurl.com/ydajf2og

5. Teilhabe am Arbeitsmarkt / Empfehlungen und Stellungnahmen

Die regierungsbildenden Parteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, 150.000 langzeitarbeitslose Menschen mit geringen Eingliederungschancen wieder dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Dazu soll ein neues Regelinstrument entwickelt werden.

Der Deutsche Verein empfiehlt, dieses neue Regelinstrument gezielt an langzeitleistungsbeziehende Erwerbslose im SGB II zu richten, die sich seit mindestens vier Jahren ohne nennenswerte Unterbrechungen im Leistungsbezug des SGB II oder eines anderen Fürsorgesystems befinden. Die Empfehlung des DV gibt es hier zu lesen: https://tinyurl.com/yd52euw3

Hier die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) https://tinyurl.com/ybj9ahgh

Der DGB dazu: https://tinyurl.com/y9nysvlz

Dazu noch das ND: "Sozialer" Arbeitskräftemarkt kommt?

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1089905.sozialer-arbeitsmarkt-kommt.html?sstr=heil

Hier die Arbeitskräfteoberverwaltung persönlich dazu: https://tinyurl.com/yaogsqo3

6. Mobilisierung gegen das geplante Polizeigesetz in NRW

Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese ohne große Diskussion verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus. Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie WhatsApp mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.

Gegen das Polizeigesetz gibt es nun ein wirklich breit aufgestelltes Bündnis, dazu möchte ich erstmal auf deren Webseite aufmerksam machen: https://www.no-polizeigesetz-nrw.de/aufruf/

Am 7.7. wird es in Düsseldorf eine große Demo, sowie diverse Veranstaltungen und kleine Demos vorher geben. Habt das im Blick, sagt mit: Nein zum neuen Polizeigesetz NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!

Weitere Infos: grundrechteverteidigen.de www.no-polizeigesetz-nrw.de

7. Aufruf zur antirassistischen Parade in Hamburg, 29. September 2018

Der 29. September 2018 ist schon jetzt der schönste Tag des Jahres. Er wird unser Tag. Wir sind viele, wir sind verschieden und wir kämpfen jeden Tag vor unserer Haustür. Im September kommen wir alle zusammen. Wir kommen nach Hamburg, mit Autos, Zügen und Bussen. Aus Dörfern und Städten, aus Lagern und Camps, von Willkommensinitiativen und Hilfsorganisationen, von Baustellen, Schulen und Unis. Mit Lautsprecherwägen, Performances, Texten, Musik und Karneval verjagen wir die Kälte, den Rassismus, die Herzlosigkeit aus den Straßen der Stadt. Gemeinsam zeichnen wir ein Bild auf der Straße: das Bild unserer Freundschaft, das Bild eines solidarischen, vielfältigen und angstfreien Lebens. Wenn wir uns bewegen, bewegt sich die Welt!

Mehr dazu: https://www.welcome-united.org/de/aufruf/

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 02./03. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
- am 03./04. Sept. in Wuppertal
- am 10./11. Sept. in Berlin
- am 25./26. Sept. in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im diesem Jahr biete noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 08./09. August in Koblenz
- 20./21. August in Dresden
- 12./13. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es:

Teil 1: Fortbildung zum SGB I

- am 07. Sept. in Wuppertal
- am 24. Sept. in Hamburg

Teil 2: Fortbildungen zum SGB X

- am 31. Okt. in Wuppertal
- am 23. Nov. in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

- 08. Oktober in Frankfurt

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 07. Sept. in Wuppertal
- 27. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 02. Nov. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 09. Okt. in Frankfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 05. Okt. in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

- am 10./11. September in Frankfurt/M,

- am 9./10. Oktober in Stuttgart

- am 13./14. November in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:

- am 11. Oktober in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
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