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DPWV fordert menschenwürdige Neuausrichtung von der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Regelsatzanhebung auf 571 Euro

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Zum Newsletter selber und Ein- und Austragen von Mailadressen

Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kolleg*Innen in den Newsletter aufzunehmen. Daher mal grundsätzlich: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist man ausgetragen.
Eintragen kann sich jede/r hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/

Daher bitte ich diese Möglichkeiten entsprechend zu nutzen!

2. DPWV fordert menschenwürdige Neuausrichtung von der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Regelsatzanhebung auf 571 Euro

Der Verband legt ein Konzept mit 11 Punkten zur Neuausrichtung des ALG II vor und fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Die Punkte sind:

Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld 1 verlängern + Maximale Bezugszeit des Arbeitslosengeldes 1 verlängern + Mindestarbeitslosengeld einführen + Regelsätze erhöhen und neu berechnen + Kindergrundsicherung einführen + Zumutbarkeitsregelungen anpassen + Sanktionen abschaffen + Qualifizierung erweitern + Arbeitsförderung ausbauen + Sozialen Arbeitsmarkt schaffen + Zuverdienstgrenzen öffnen

Details und das Konzept gibt es hier: http://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/
Auf die gesamte Diskussion zu notwendigen Reformen bei ALG II reagieren Wirtschaftspolitiker der CDU. Diese wollen arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfängern unter 50 die jegliche staatliche Unterstützung streichen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Berliner Union (MIT) hält die jetzige Regelung des Bezugs von Arbeitslosengeld II für falsch. Sie fordern das Streichen von ALG II für unter 50-Jährige.

Details dazu hier: https://www.morgenpost.de/berlin/article214123799/CDU-Politiker-wollen-Hartz-IV-ersatzlos-streichen.html

Erst einmal zum Umfang dieses Vorschlags der CDU-Politiker:
Im Jan. 18 gab es 6.204.487 ALG II-Empfänger*innen. Davon sind 5.490.253 unter 55 Jahre und 714.234 über 55 Jahre alt (eine Zahl bis 50 und über 50 gibt es in der BA-Statistik nicht).
Also wollen die CDU-Politiker ca. 5 Millionen Menschen das Geld streichen, ca. 1 Mio. Menschen halten Sie für berechtigt, das Geld zu bekommen. (Quelle: https://tinyurl.com/y9z6dvuo )

Dieser Vorschlag ist verfassungswidrig, das BVerfG hat hinlänglich klargestellt, dass es einen nach Art. 20 Abs. 1 GG garantiertes Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gibt (BVerfG v. 18. Juli 2012 - - 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11). Daran können auch ein paar irre CDU Politiker nichts ändern, zum Glück!

3. Wichtiges BSG Urteil zu den KdU

Das BSG hat mit Urteil vom 25. April 2018 nochmals festgeklopft, dass bei der Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nicht auf die Zahl der Familienmitglieder, die eine Wohnung gemeinsam nutzen, sondern allein auf die Zahl der Mitglieder der BG abzustellen ist. Daher richten sich die angemessenen KdU nicht nach der Zahl der Bewohner, sondern allein nach der Zahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, auch wenn alle Bewohner einer Familie angehören (25. April 2018 - B 14 AS 14/17 R, BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R).

In der Praxis bedeutet das: fallen in Haushalten, in denen die Unterkunftskosten nach einer wirksam gewordenen Kostensenkungsaufforderungen wegen Unangemessenheit reduziert wurden, Kinder aus der BG raus (nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II), sind die tatsächlichen hälftigen Unterkunftskosten bei der Ermittlung des Bedarfes des Kindes und des Elternteiles zugrunde zu legen.

Solange die tatsächlichen hälftigen Unterkunftskosten des Elternteils die jeweilige örtliche Angemessenheitsgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt nicht überschreiten, sind diese als angemessene KdU zu berücksichtigen. Eine Reduktion auf ½ der KdU für einen Zwei-Personen-Haushalt ist dann rechtswidrig.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2018&nr=15172

4. Sozialrecht Justament: Bernd Eckardt zur vorläufigen Leistungsgewährung

Der Kollege setzt sich in seiner ihm eigenen gründlichen Art mit vorläufigen Bescheiden im SGB II – aktuellen sozialgerichtlichen Entscheidungen auseinander.

Das Sozialrecht Justament 4/2018 gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/4-2018-Sozialrecht-Justament.pdf

5.Die BA startet erste Pilotprojekte zur Barauszahlung in Supermärkten

Dazu ist schon genug gesagt worden, zur Erprobung des neuen Barzahlungsverfahrens finden vom 28.05. bis 31.08.18 in Pilotprojekten in ganz Deutschland und SGB II-/SGB III-übergreifend statt. Die Pilotprojekte sind vorgesehen in:

Jobcenter Neuwied + Jobcenter Oberhausen + Jobcenter Dortmund + Jobcenter Salzgitter + Jobcenter Wolfsburg + Jobcenter Börde + Arbeitsagentur Dortmund + Arbeitsagentur Schwandorf und Arbeitsagentur München

Erstaunlicherweise will die Bundesagentur für Arbeit diese Barauszahlung in Supermärkten auch für das Rechtssystem des SGB III durchführen. Bisher wurden im SGB III Vorschüsse immer abgelehnt und die Antragsteller*innen wurden konsequent auf die Jobcenter verwiesen.

Details können nachfolgender Weisung entnommen werden: https://tinyurl.com/yahfx5lv

6.Neue Broschüre zur Familienzusammenführung nach der Dublin III Verordnung

Die Diakonie Deutschland hat eine neue Broschüre Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III Verordnung nach Deutschland - Anspruch – Verfahren – Praxistipps erstellt.

Diese gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/yc5ox9po

7.Bündnis Mindestrente / Aktivitäten für den 1. Mai und später

Der Reichtum in Deutschland steigt. Die Armut ebenfalls. Besonders stark wächst sie im Alter. 2016 betrug die durchschnittliche Altersrente für Neuzugänge in Deutschland 837 Euro. Für Frauen betrug sie gerade mal 681 Euro. Das bedeutet: Viele Millionen Rentnerinnen und Rentner beziehen bereits heute Armutsrenten.

Dazu gibt es verschiedene Infos:
1. Flugblatt: Mindestrente jetzt: https://tinyurl.com/y76nwz49
2. Broschüre: Mindestrente – Jetzt! https://tinyurl.com/y9c8p8v6
3. Info Rundbrief 19.04.18 des Bündnisses: https://tinyurl.com/yavm7plf

8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- am 16./17. Juli in Stuttgart
- am 23./24. Juli in Bremen
- am 30./31. Juli in Berlin
- am 02./03. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
- am 13./14. Aug. in Hannover
- am 15./16. Aug. in Erfurt
- am 03./04. Sept. in Wuppertal

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im Jahr 2018 biete ich folgende SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es

- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- am 15. Mai in Augsburg

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

am 08./09. Aug. in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt
- am 14. Mai in Augsburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 19. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 24. Mai in Stuttgart

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

- am 02./03. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. Sept. in Frankfurt/M,
- am 09./10. Okt. in Stuttgart
- am 13./14. Nov. in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Diese finden statt:

- am 11. Oktober in Stuttgart

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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