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GroKo Ergebnisse etwas aufgeschlüsselt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1.GroKo Ergebnisse etwas aufgeschlüsselt

Die GroKo konstituiert ihr Programm, ich verweise mal auf verschiedenste Forderungen und Zusammenfassungen, was es dazu aus sozialpolitischer Sicht zu sagen gibt.

+ Der DPWV fordert deutliche Korrekturen im Bereich der Steuer- und Finanzpolitik.
Die bisherigen Vorschläge seien im Detail unterfinanziert und in der Summe nicht geeignet, um der wachsenden sozialen Unsicherheit in Deutschland entschlossen entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Notwendig seien eine echte sozialpolitische Offensive und ein finanz- und steuerpolitischer Kurswechsel, um dringende Reformen und Investitionen solidarisch zu finanzieren.
Besonders dringlichen Handlungs- und Nachbesserungsbedarf sieht der Paritätische inhaltlich darüber hinaus u.a. bei Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, bei der Pflege, in der Wohnungs- und Arbeitsmarktpolitik sowie insbesondere der Asyl- und Integrationspolitik.
DPWV PM dazu: https://tinyurl.com/ydfa6cgf

+ Bewertung der GroKo: Sondierung zu Arbeit, Armut, Rente, aus dem Bereich der Diakonie: https://tinyurl.com/yaphmuuh

+ Zusammenfassung der Einigungspunkte in der Faz: tinyurl.com/ybl4dsy9

+ Eine erste Einschätzung des Rentenexperten der Linksfraktion Matthias W. Birkwald, zum Kapitel Rente in den Koalitionsverhandlungsergebnissen: tinyurl.com/ych87nqq

+ Dann möchte ich noch auf ein Anschreiben des Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum hinweisen, in dem Anforderungen an die Politik in der nächsten Legislaturperiode an Politik und Verwaltung formuliert wurden, Tacheles gehört auch zu dem Bündnis. Das Anschreiben von Anfang Jan. 2018 ist hier zu finden: tinyurl.com/y8gyyru4

2. ASMK-Arbeitsgruppe zu Änderungen bei den KdU im SGB II/SGB XII

Im Rahmen einer im Geheimen tagenden Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe werden derzeit Änderungen bei den Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII abgestimmt und geplant. Nach eigenem Bekunden wirkt daran „intensiv“ der Deutsche Landkreistag und viele mehr mit. Das geht es aus einem Schreiben des Landkreistag Sachsen-Anhalt vom 18.01.2018 hervor: https://tinyurl.com/yagnjxpq

Das Präsidiums des Deutschen Landkreistages hat dazu jetzt vom 9./10.1.2018 ein „Überlegungspapier“ formuliert, aus welchem die Grundzüge der Forderungen der Kommunen ersichtlich sind. Das gibt es hier: https://tinyurl.com/ya5y2b7j

Die ganze Diskussion findet statt aufgrund eines seit 2016 vorliegende Forschungsbericht des Darmstädter IWU Instituts zu den KdU, diesen gibt es hier zum Nachlesen: https://tinyurl.com/ybohmb4u

Aufforderung zur Weiterleitung der ASMK-Protokolle
Da in der ASMK Arbeitsgruppe die wesentlichen Punkte der zukünftigen Änderungen besprochen und geplant werden, möchte ich die Newsletterleser*innen, denen die Protokolle dazu vorliegen, bitten, mir diese zu übersenden. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Debatte grundsätzlich nicht im Geheimen zu erfolgen hat und wenigstens durch Bekanntwerden der Protokolle die Möglichkeit besteht, dass die Wohlfahrts- und Sozialverbände, Betroffenenorganisationen dazu Position beziehen können.

3. Sozialticketkonferenz in Wuppertal / der Protest geht weiter und ist notwendig

Bei der Sozialticketkonferenz am 27.1. waren über 40 Personen anwesend und es wurde das "Bündnis Sozialticket NRW" gegründet, von dem in der nächsten Zeit verschiedene Initiativen ausgehen werden.

Zur Bündnisgründung gibt es eine Stellungnahme: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2308/

Es ist die Fortsetzung von Protesten und weiteren Aktionen geplant.

Brisant ist, dass entgegen den Verlautbarungen der NRW Landesregierung die Sozialticketfinanzierung doch nur für das Jahr 2018 sichergestellt ist.
Nach den Protesten im Nov. 2017 hieß es noch, die diese laufe unbegrenzt weiter. Jetzt wird offensichtlich, dass die Verlautbarungen der Landesregierung nur darauf abgestellt haben, den Protest zu beenden.
Es ist zu vermuten, dass die Sozialticketfinanzierung im nächsten Jahr, je nach "Protestlage" eingestellt wird oder langsam abgesenkt werden soll.
Daher sollten sich die Proteste gegen die doch geplante Streichung des Sozialtickets wenden und natürlich für ein echtes, richtiges Sozialticket, das diesen Namen auch verdient.

Hier geht es zum Hintergrundpapier, aus dem der Ausstieg aus der Sozialticketfinanzierung ersichtlich wird: https://tinyurl.com/y9o5yjgd

4. Hartz IV in Finnland – dort aber massive Proteste

Hartz IV wird zum Exportmodell: Lohndumping, prekäre Beschäftigung, niedriger Mindestlohn, Massenverelendung sind offensichtlich bei Regierungen und natürlich den Arbeitgebern beliebt.

Der Unterschied ist, dass es in diesen Ländern viel mehr Gegenwehr und Proteste gibt.
Mehr dazu auf Labournet: https://tinyurl.com/y8wssh42

5. Sozialrecht Justament zu: Die Neuregelungen bei der Anrechnung von Altersvorsorgeeinkünften im SGB XII

Der Kollege Bernd Eckardt hat in seinem Praxistipp die Änderungen des § 82 SGB XII, die am 1.1.2018 in Kraft getreten sind bearbeitet.
Diese sind hier zu finden: tinyurl.com/y7hqneze

6. BGH bejaht unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines JC’s gegen Vermieter wegen Mietzahlung

Inhaltlich ging es in dem Urteil darum, ob das JC, welches Mietzahlungen gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt an einen Vermieter überwiesen hat, im Falle einer Fehlzahlung einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.
Das hat der BGH bejaht und auch klargestellt, dass irrtümlich gezahltes Geld vermieterseitig nicht mit Forderungen gegen den Mieter verrechnet werden könne (BGH v. 31.01.2018 - Az.: VIII ZR 39/17).
Dazu: https://tinyurl.com/ycddostx

Das BGH Urteil ist für die Sozialberatungspraxis relevant, da JC bei einem Wohnungswechsel des Öfteren noch an den „alten“ Vermieter zahlt und dann dem Leistungsberechtigten aufträgt, dieses Geld zurückzuholen. Im Gegenzug, wird dann die neue Miete nicht bezahlt bis das nicht geklärt ist (dies kommt z.B. in Wuppertal regelmäßig vor).
Zunächst gibt es für einen solchen „Geldzurückforder“Auftrag des JC an den Leistungsberechtigten keine Rechtsgrundlage, da dies nicht zu den Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff SGB I gehört, auch nicht zu der Pflicht vorrangigen Leistungen nach § 12a SGB II zu beantragen. Das perfide bei dieser Verwaltungspraxis ist, dass die neue Miete dann auch nicht bis zur abschließenden Klärung gezahlt wird und dort dann massive Probleme und Mahnkosten mit dem neuen Vermieter aufkommen.
Durch das Urteil ist klargestellt, dass das JC einen eigenständigen Herausgabeanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlung nach Vertragsende hat. Dass in der Folge der Leistungsberechtigte damit nicht belastet werden darf, auch deswegen nicht, weil er gar nicht mehr Anspruchsinhaber ist. Indirekt wurde damit auch klargestellt, dass die behördliche Falschzahlung das JC nicht von der Pflicht entbindet die KdU monatlich im Voraus zu erbringen (§ 42 Abs. 1 SGB II).

7. Faktische Abschaffung des Familiennachzug für subsidiär Geschützte - Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht

Trotz der Beden­ken, die Ver­tre­ter von Kir­chen, UNHCR, Wissenschaftler*innen und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen in der Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung geäu­ßert hat­ten, hat die Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten der Abschaf­fung des Rechts­an­spruchs auf Fami­li­en­nach­zug für Flücht­lin­ge mit sub­si­diä­rem Schutz­sta­tus zuge­stimmt.

Damit wird die vor­ma­li­ge zwei­jäh­ri­ge Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs zu einem gesetz­li­chen Dau­er­zu­stand, der nach dem Wil­len der Gro­Ko-Ver­hand­ler ab August 2018 mit einem »Gna­den­recht« ergänzt wird, das 1.000 Men­schen pro Monat den Nach­zug erlaubt. Ein recht­li­cher Anspruch dar­auf besteht mit die­ser Rege­lung aller­dings nicht mehr. Fol­ter­op­fern und Kriegs­flücht­lin­gen wird damit das Recht ver­wehrt, mit ihrer Fami­lie zusam­men­zu­le­ben.

Details und eine Bewertung sauf den Seiten von ProAsyl: https://www.proasyl.de/news/bundestag-verabschiedet-inhumanes-gesetz/

8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- am 15./16. Feb. in Wuppertal
- am 15./16. März in Wuppertal
- am 26./27. März in Frankfurt
- am 09./10. April in Dresden
- am 07./08. Mai in Berlin
- am 17./18. Mai in Hamburg
- am 22./23. Mai in Stuttgart
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

am 12./13. März in Frankfurt
am 08./09. Aug. in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 19. - 23. März in Wuppertal
- am 28.Mai–01.Juni in Berlin
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die nächste FoBi findet statt:

- am 15. Mai in Augsburg

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 28. März in Frankfurt

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 13. April in Wuppertal
am 19. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Feb. in Berlin, am 10./11. April in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Feb. in Berlin und am 16. April in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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