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Das deutsche Abmahnunwesen

Das deutsche "Abmahnunwesen" und der Kampf gegen den Missbrauch mit dem
UWG feierte 2009 seinen 40. Jahrestag.


Alle bisherigen Versuche den Missbrauch einzuschränken sind mehr oder weniger gescheitert. Geholfen hat gegen unseriöse Vereine die Abschaffung des "fliegenden
Gerichtsstands", überfällig ist diese Regelungsänderung in Zeiten des
Internets auch bei den "Mitbewerberabmahnern" und ihren Anwälten. Da
auch das Geldverdienen eine sehr große Rolle beim Missbrauch spielt, ist
es dringlich auch hier endlich einen Riegel vorzuschieben.

Deshalb gilt es den Kampf gegen den Missbrauch zu verstärken.

Unser Wunsch an alle Abgemahnte, helft allen Initiativen gegen den
Abmahnwahn und schickt zur Information immer eine Kopie der Abmahnung an
das Bundesjustizministerium. Unsere jetzige Justizministerin hat schon
in Ihrer ersten Amtszeit 1993 versprochen gegen den Missbrauch vorzugehen.

Senden Sie deshalb unbedingt eine Kopie der Abmahnung mit einem
persönlichen Protestbrief mit Hinweis auf die damals angekündigte
Aktivität an:
Frau Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - persönlich -
Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.

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Statistik 2010 - Korrektur

UWG-Reform 2008 und Entwicklung am "Abmahnmarkt" bis 2010

Mit der Reform des UWG Ende 2008 wollte der Gesetzgeber das UWG für das
21. Jahrhundert fit machen, aber hauptsächlich die Richtlinie über
unlautere Geschäftspraktiken in deutsches Recht umsetzen. Die Intensität der
Verfolgung ist ˆ bedingt durch das Medium Internet ˆ extrem hoch. Es finden
sich immer noch genug selbst ernannte "Wettbewerbshüter". Heute sind es
allerdings die "Mitbewerber" ˆ praktisch immer - in Verbindung mit Anwälten
und teilweise erst zur Abmahnung erfolgten Gewerbeanmeldungen und weniger
die Vereine wie früher. Es finden sich dabei Kleinstgewerbetreibende mit
Jahresumsätzen im Bereich von unter 10.000,- • aber hunderten von
Abmahnungen. Beliebt bei den "Wettbewerbshütern" ist immer noch die
Verkaufsplattform Ebay,
allerdings mit nachlassender Tendenz. Hier finden sich - bedingt durch
die Komplexität der einschlägigen Gesetze und Rechtsprechung ˆ aber noch
genügend Gelegenheiten um das UWG auszunutzen und den einen oder anderen
Euro, statt mit Geschäften mit Abmahnungen zu machen. Auch die hohen
Anwaltszahlen dürften eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.

Schaut man sich die bisher für 2010 ausgewerteten Abmahnungen an, muss
man feststellen, dass es mit der Eindämmung des Abmahnunwesens ˆ wie in
der Vergangenheit ˆ vermutlich wieder nicht gereicht hat. Das noch Ende
2008 in Kraft getretene neue UWG hat zwar zu einem kleinen Rückgang bei
den Abmahnzahlen geführt, doch war dies kurzfristig in der Vergangenheit
auch nach jeder UWG Novelle der Fall. Schon nach ein bis 2 Jahren lagen die
Abmahnzahlen höher als vorher und es sieht auch jetzt wieder danach aus.

Vergleicht man unsere Zahlen mit den Filesharing-Abmahnungen, die
bisher nicht in der Statistik auftauchten, dann stellt man auch 2010 wieder
eine erhebliche Zunahme der Abmahntätigkeit insgesamt fest.
Die statistische Auswertung für Filesharing-Abmahnungen erfolgt bei
unserem Partnerverein "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V." http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de .
Wir gehen allerdings in diesem Bereich eher von 750.000 - 800.000 gegenüber
575.000 Abmahnungen vom "Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V." aus. (rk/an)

Unsere Charts können Sie unter
http://www.abmahnwarner.de/archiv/Statistik2010.pdf
abrufen.

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Autoren: rk Rudolf Koch, ag Andreas Gonzalez, an Claus Müller

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Impressum
Abmahnwarner - Newsletter-Angebot - ISSN 1612-2712
V.i.S.d.P. Abmahnwelle e.V. http://www.abmahnwelle.de
Claus Müller, 1. Vorsitzender
Dreikreuzweg 80, 69151 Neckargemünd

Geschäftsstelle und Postadresse:
Abmahnwelle e.V. z.H. Rudolf Koch, 2. Vorsitzender
Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen

Verantwortlich für die Texte:
Claus Müller (Adresse siehe oben)

Redaktions-Fax: 0521-38093298
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(für Leserbriefe, Artikel, Gegendarstellungen)
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