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BGH bestätigt Urteil gegen Berliner Polizeibeamten wegen Totschlags

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben ein Urteil des Landgerichts Neuruppin bestätigt, mit dem ein Berliner Polizeibeamter wegen Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden war.

Darauf verweist der Potsdamer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rene Börner, Landesregionalleiter „Brandenburg" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf den am 10.03.2011 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichthofs (BGH) vom 24. Februar 2011 - 5 StR 534/10.

Das Landgericht Neuruppin hatte den Polizeibeamten wegen Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts tötete er einen zur Festnahme ausgeschriebenen Straftäter mit einem Nahschuss, als dieser sich der Festnahme durch Flucht mit einem gestohlenen Pkw entziehen wollte. Der Angeklagte habe in einer durch die Dramatik der Situation bedingten Kurzschlussreaktion geschossen. Die Tat sei aber nach Lage des Falles weder nach Polizeirecht noch durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt. Zwei Kollegen des Hauptangeklagten sind wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Schwurgericht ist davon ausgegangen, dass sie - als Zeugen vernommen - zum Zeitpunkt und den näheren Umständen des tödlichen Schusses nicht die Wahrheit gesagt haben, um den Hauptangeklagten vor Strafe zu bewahren.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Verurteilungen gerichteten Revisionen aller Angeklagten in Einklang mit dem Antrag des Generalbundesanwalts verworfen, so Dr. Börner. Entsprechend hat er über die Revisionen als Nebenkläger zugelassener Angehöriger des Getöteten entschieden, die eine Bestrafung des Hauptangeklagten wegen Mordes erstrebt hatten. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist damit rechtskräftig.

Dr. Börner unterstreicht bei dieser Gelegenheit die Bedeutung einer frühzeitigen und effektiven Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und weist hierbei u. a. auch auf die im VdSRA -Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - organisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hin.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Rene Börner
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Landesregionalleiter Brandenburg
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Brandenburger Straße 54
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 / 70 48 89 01
Telefax: +49 331 / 70 48 89 02
e-Mail: ra.boerner@gmx.de
www.strafverteidiger-boerner.de
 
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