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Beratungshandbuch Illegalität

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Beratungshandbuch Illegalität
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Zunächst möchte ich auf ein Beraterhandbuch von der DCV und DRK hinweisen, indem die einfach-gesetzliche Rechtslage für den Zugang von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität skizziert werden. Das Buch informiert über die komplexe Rechtslage, benennt Ansprechpartner und macht konkrete Handlungsvorschläge. Das Handbuch ist hier downloadbar: www.caritas.de/47009.html

2. Neues Formular zum Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“
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Im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II von großer praktischer Bedeutung, um bei Pfändungen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO (wegen laufender Unterhaltsansprüche) bzw. nach § 850f Abs. 2 ZPO (wegen deliktischer Schadensersatzansprüche) den „notwendigen Lebensunterhalt“ des erwerbsfähigen Schuldners und seiner Haushaltsangehörigen bzw. Unterhaltsberechtigten sicherstellen zu können. Die neue Bescheinigung gibt es nun hier: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2011/bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-2011-nach-sgb-ii-und-xii.html

3. Prof. Thorsten Kingreen, Uni Regensburg hält Elterngeld für verfassungswidrig
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Prof. Kingreen kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis das er das Elterngeld für verfassungswidrig und diskriminiert für aus Armut kommenden Familien hält. Mehr dazu unter: http://www.epv.de/node/7408

4. Fragen zur Bürgerarbeit / Wie viel verdienen die Bürgerarbeiter ?
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Liebe Leute, ich gebe hier ein paar Fragen aus der kritischen Rechtswissenschaft zum Thema Bürgerarbeit weiter, diese bitte so gut wie möglich beantworten.
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Am 15.1.2011 hat die Bürgerarbeit des Bundesministeriums, BMAS begonnen. Widersprüchlich sind die Meldungen, wieviel die Bürgerarbeiter tatsächlich verdienen.
1.) In der BT- Drucksache 17/2666, Seite 7, behauptet das Ministerium, dass es bei 30 Wochenstunden 900 Euro brutto und 730 netto sein müssten, bei 20 Stunden entsprechend weniger.
Wird das tatsächlich bezahlt?
2.) Nicht geklärt ist damit aber , ob die Bürgerarbeit entsprechend dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt wird. Die Gewerkschaft ver.di ist der Auffassung , die Bürgerarbeit sei nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen. Das BMAS und die Bundesagentur sind der Meinung der Tarifvertrag gelte nicht, obwohl sie nicht zuständig für Tariffragen sind.
Wird Tariflohn bezahlt oder einheitlich nur der Pauschallohn, den das BMAS benennt ?
3.) 730 Euro netto reichen nicht für das Existenzminimum eines Erwerbstätigen. Berücksichtigt man, wie das BMAS in der Drucksache nebulös verspricht, einen Werbungskostenfreibetrag, Erwerbstätigenfreibetrag und eine Miete von 288 Euro, dann hat der Bürgerarbeiter mindestens einen aufstockenden Anspruch von 177 Euro Arbeitslosengeld II. Ist der Verdienst niedriger, die Miete höher oder die Familie größer, dann muss entsprechend mehr aufgestockt werden.
Stimmt das, klären die Jobcenter vor Ort über die ergänzenden Ansprüche auf und überweisen die Leistung korrekt oder stimmt das nicht?
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Möglichst präzise Informationen bitte an info@harald-thome.de weiterleiten. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass von mir k e i n e Beratung zur Bürgerarbeit durchgeführt wird.

5. Aktuelles aus dem Vermittlungsausschuss
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Die FR hat geplante Änderungen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) zusammengefasst: http://www.harald-thome.de/media/files/SH-Info-02-2011.pdf und http://www.harald-thome.de/media/files/artikel_0170207.pdf

6. Umsetzungsbericht Arbeitslosenförderung in NRW
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Das MAIS NRW hat einen Umsetzungsbericht der Arbeitslosenförderung in NRW veröffentlicht, in Verbindung mit den Bewilligungslisten gibt das einen genauen Überblick.
http://www.harald-thome.de/media/files/Elozentren_Umsetzung_Bericht-Ministerium--10.01.2011.pdf

7. Wuppertal stellt sich quer gegen Nazis – Aufruf zur Soli in Dresden
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In Wuppertal hat sich am 29.01. ein breites Bündnis von einigen tausend Menschen einem Naziaufmarsch mit der Parole „gegen Antifaschismus“ entschlossen entgegengestellt. Rund 5.000 Menschen waren auf den Beinen und haben sich den Nazis entgegengestellt. Allerdings konnten die Faschisten mit dem üblichen „Rund-um-Sorglos –Packet“ der Polizei ihren Marsch doch noch starten, allerdings erst nach über vier stündiger Verspätung.

In Dresden soll es am 19. Feb. zum größten Naziaufmarsch in Europa kommen, letztes Jahr konnte dieser von den Freunden des gepflegten Blockadeevents erfolgreich verhindert werden. Die Dresdner Kollegen mobilisieren auch dieses Jahr dazu dem braunen Pack ordentlich die Suppe zu versalzen. Schon jetzt stehen über 140 Busse fest, die tausende Menschen nach Dresden zu den Blockaden bringen werden.

Ich möchte euch dazu aufrufen die Freunde des gepflegten Blockadeevents mit einem Besuch am 19. Feb. zu unterstützen und wer das nicht kann diese sympathische Vereinigung finanziell zu unterstützen, alle Infos und Daten und Spendenkonto gibt es hier: http://www.dresden-nazifrei.com und http://www.no-pasaran.mobi/

8. Grundlagenseminar und Update SGB II am 18./19. April in Wuppertal
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Da aufgrund der aktuellen Rechtsänderungen ein so großer Infobedarf besteht habe ich in den NRW – Osterferien trotz diesen noch ein Grundlagen- und Updateseminar SGB II festgesetzt. Darin werden selbstverständlich die Rechtsänderungen durch das GKV-FinG, HBeglG 2011, RBEG und der ALG II – Vo (also alle aktuellen Änderungen) intensiv vorgestellt und bearbeitet.

Ausschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Aufrechnungsseminare am 24./25. Feb. in Hamburg und 17./18. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich an folgenden Terminen an: 24./25. Feb. in HH, am 17./18. März in Leipzig und am 28./29. März in Wuppertal.
Darin werden bearbeitet die Änderungen bei der der Einkommensanrechnung, Änderungen bei der Antragstellung, verschärfte Regelungen bei der Darlehensgewährung und Tilgung und der noch verschärfteren Aufrechnung behördlicher Ersatz- und Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 oder 30 % der jeweils maßgeblichen Regelleistungen aller BG-Mitglieder.

Mit diesen Regelungen wird das Existenzminimum massiv unterschritten und es geht darum Strategien der Gegenwehr zu entwickeln.

Ferner wird in der Fortbildung der gesamte Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden bearbeitet.
Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen.
Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Seminar: "Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger" am 23. Feb. in Hamburg und 11. März in Wuppertal
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jähriger im SGB II gegeben, selbstverständlich fließt hier die neue Rechtslage mit ein. Ausschreibung und Anmeldung: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Neue Folien zum SGB II im Netz
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Ich habe mal wieder einen neuen Foliensatz im Netz, dabei habe ich versucht weitgehenst die aktuellen und die geplanten Rechtsänderungen (GKV-FinG, HBeglG 2011, RBEG und der ALG II – Vo) einzuarbeiten. Diese sind nun hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II---24.01.2011.pdf

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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