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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
Deutsche Anwalts- und
Steuerberatervereinigung
für die mittelständische
Wirtschaft e. V.
I.
Mietkaution im Insolvenzverfahren
BGH, Urteil vom 20.12.2007, Az: IX ZR 132/06
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.
II.
Nebenleistungspflicht ohne zeitliche Begrenzung und Obergrenze sind uwirksam
BGH, Beschluss vom 22.10.2007, Az: II ZR 101/06
Eine Verpflichtung der Gesellschafter in der Satzung einer GmbH zur Übernahme von Verlusten ist als Nebenleistungspflicht unwirksam, wenn sie weder zeitlich begrenzt ist noch eine Obergrenze enthält.
III.
Unwirksame Klauseln in Allgemeine Geschäftsbedingungen
BGH, Urteil vom 6.12.2007, Az: VII ZR 28/07
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, nach der der Auftragnehmer für den Fall, dass er mit der Fertigstellung des Bauvorhabens in Verzug gerät, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag zu zahlen hat, benachteiligt den Auftragnehmer nicht allein deswegen unangemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 79/98, BauR 1999, 645).
b) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die im Anschluss an die Vereinbarung einer kalendermäßig bestimmten Fertigstellungsfrist folgende Regelung enthält: "Die Frist gilt als verbindlich und verlängert sich auch nicht durch witterungsbedingte Beeinträchtigungen. Bei Überschreitung der Ausführungsfrist hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme pro Werktag des Verzuges zu zahlen, höchstens jedoch 10 % der Schlussrechnungssumme." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
IV.
GmbH-Recht Gesellschafter
OLG München, Urteil vom 11.12.2007, AZ. 31 Wx 48/07
1.Auch einem Gesellschafter, der sich einem Konkurrenzunternehmen angeschlossen hat, kann die Einsicht in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nicht verweigert werden.
2.Bezieht sich die verlangte Auskunft auf wettbewerbsrelevante Informationen, kann die Entgegennahme der Informationen durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für beide Seiten vertrauenswürdigen Treuhänder in Betracht zu ziehen sein.
V.
Sofort kaufen
OLG Hamburg, Urteil vom 12.9.2007, AZ.: 5 W 129/07
Die Widerrufsfrist bei einem Fernabsatzgeschäft im eBay-Angebotsformat Sofort kaufen beträgt einen Monat ( Fortführung von HansOLG MMR 06, 675 ) Verwendet ein Verkäufer für den Beginn der Widerrufsfrist die Formulierung aus der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-Info-V (Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung), liegt zumindest kein erheblicher Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 3 UWG vor, auch wenn diese Belehrung unvollständig ist, weil sie § 312 d Abs.2 BGB nicht berücksichtigt ( Fristbeginn nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger)
Eine in den AGB des Verkäufers enthaltene Widerrufsbelehrung, wonach bei Ausübung des Widerrufsrechts durch Rücksendung der Ware unfreie Pakete vom Verkäufer nicht angenommen würden, ist wettbewerbswidrig gemäß den §§ 357 Abs.2 S.2, 312c Abs.1 S.1 BGB i.V.m. § 1 Abs.1 Nr.10 BGB-Info-V, 3, 4 Nr.11 UWG.
Ein nicht besonders hervorgehobener Hinweis in den AGB einer eBay-Verkäufers, dass sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer verstünden, genügt nicht den Anforderungen von § 1 Abs.2 Nr.1 Abs.6 PAngV.
Angebote im Sofort kaufen-Format bei eBay versteht der Verkehr als bindende Ver-kaufsangebote. Zeichnet sich der Verkäufer in seinen AGB von dieser Bindung wieder frei, wird der Verkehr im Sinne des § 5 Abs.2 Nr.2 UWG über die Bedingungen in die Irre geführt, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden
VI.
Zustellung an Silvester
BGH, Urteil vom 05.12.2007, AZ: XII ZR 148/05
Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags - auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt - nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.
VII.
Verjährungfrist einer Bürgschaftsforderung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2007, AZ. 17 U 89/07
Die Verjährungfrist einer Bürgschaftsforderung beginnt gleichzeitig mit der Fälligkeit der gesicherten Hauptforderung. Auf eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen kommt es für den Eintritt der Fälligkeit der Bürgschaftsforderung nicht an.
VIII.
Unangemessene Darlehensgestaltung
BFH, Urteil vom 29.8.2007, AZ. IX R 17/07
Es steht auch Angehörigen frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist aber gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem angestrebten Ziel-- unangemessen ist,
IX.
Verdeckte Gewinnausschüttung: Einbeziehung von Jahresfehlbeträgen in die Bemessungsgrundlage der Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers
BFH, Urteil vom 18.9.2007, AZ. I R 73/06
1.Verspricht eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Gewinntantieme, die an den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss anknüpft, so ist dies im Allgemeinen steuerlich nur anzuerkennen, wenn unter der (Mit-)Verantwortung des Gesellschafter-Geschäftsführers angefallene oder noch anfallende Jahresfehlbeträge laut Handelsbilanz ebenfalls in die Bemessungsgrundlage der Tantieme einbezogen werden (Anschluss an Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 I R 22/03, BFHE 205, 67, BStBl II 2004, 524).
2.Die Jahresfehlbeträge müssen hierbei regelmäßig vorgetragen und durch zukünftige Jahresüberschüsse ausgeglichen werden; eine vorhergehende Verrechnung mit einem etwa bestehenden Gewinnvortrag laut Handelsbilanz darf in der Regel nicht vorgenommen werden.
3. Hiervon abweichende Tantiemevereinbarungen führen regelmäßig zu einer vGA, und zwar in Höhe des Differenzbetrags zwischen der tatsächlich zu zahlenden Tantieme und derjenigen, die sich bei Berücksichtigung der noch nicht ausgeglichenen Jahresfehlbeträge aus den Vorjahren ergeben hätte.
X.
Urheberrechtlicher Schutz vor einer unberechtigten Verbreitung eines Gedichts in einem Internetportal
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.2007 1 W 232/07
Stellt ein Internetnutzer ein selbst verfasstes Gedicht kopierfähig in die eigene Homepage ein, so stellt die Übernahme des Gedichts durch Nutzer eines Internetportals eine wenn auch nur geringfügige Urheberrechtsverletzung dar. Der Betreiber dieses Internetportals genügt in solchen Fällen seiner aus § 10 TMG obliegenden Pflicht zur unverzüglichen Entfernung des rechtswidrigen Inhalts auch dann, wenn er den Verletzer unmittelbar nach Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung zur Entfernung auffordert, diese Aufforderung nach acht Tagen wiederholt und weitere 14 Tage später von sich aus die Löschung des Gedichts veranlasst.
Der Autor Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
Für Rückfragen steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung.
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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