Reform zur Erbschaftsteuer/Durchführung einer Telefonaktion
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Eckdaten zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt.
Während die Vererbung von Vermögen im engsten Familienkreis einschließlich eines normalen Einfamilienhauses durch entsprechende Erhöhung der Freibeträge auch weiterhin steuerbegünstigt bleibt, müssen entferntere Verwandte (Geschwister, Neffen, Nichten, Vettern und Cousinen) sowie Fremde, auch Lebensgefährten, demnächst deutlich tiefer in die Tasche greifen (Geplanter Steuersatz ab 30 %).
Auch die Erben von höherwertigen oder Mehrfachimmobilien müssen sich auf drastische Mehrbelastungen einstellen, da mit der Reform für die Bewertung der tatsächliche Verkehrswert zum Ansatz kommt und nicht mehr wie bisher im Bundesdurchschnitt rd. 51 % des Wertes.
Über Firmenerben/Unternehmer hängt in Zukunft für den Zeitraum von zehn Jahren das Damoklesschwert der im Verhältnis zu vorher ebenfalls drastisch erhöhten Grundsteuerbelastung, so dass es sich je nach Firma und Zusammensetzung des Vermögens auch hier lohnen kann, noch vor Inkraftsetzung der Reform Vermögen zu übertragen.
Da der Gesetzgeber beabsichtigt, Erben und Übernehmern bis zum Inkraftsetzen des Gesetzes die Wahlmöglichkeit zwischen der Besteuerung nach altem Recht bzw. neuem Recht einzuräumen, halten wir aufgrund des großen Informationsbedarfs in der Bevölkerung den derzeitigen Zeitpunkt für besonders geeignet, eine Telefonaktion zu dem Thema für Ihre Leser durchzuführen. Mit bundesweit mehr als 700 entsprechend spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern stehen wir hierfür gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Weispfenning
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Familienrecht/
Geschäftsführer
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