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Rechtsberatung von Geringverdienern

Anträge auf Beratungshilfe steigen/ Anwaltschaft leistet erheblichen sozialen Beitrag.

Rechtsberatung von Geringverdienern

Anträge auf Beratungshilfe steigen/ Anwaltschaft leistet erheblichen sozialen Beitrag
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wurden 566.556 Anträge auf Beratungshilfe im Jahr 2003 durch Bürger mit geringen Einkommen gestellt. Nach der von der BRAK veröffentlichten Jahresstatistik für 2003 stieg damit die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr 2002 von 499.067 um 13,52 %. Lediglich 2,92 % der gestellten Anträge wurden zurückgewiesen.
Beratungshilfe erhalten in Deutschland bedürftige Personen, die mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts gegen eine Pauschale von 10 Euro anwaltliche Beratung einholen können. Der Staat übernimmt einen geringen Anteil der weiteren Kosten für die anwaltliche Beratung. Durchschnittlich wurden in 2003 ca. 62 Euro pro Beratungsschein erstattet. "Von 72 Euro können die Kosten einer Rechtsberatung in nur sehr wenigen Fällen abgedeckt werden. Die Zahlen zeigen, dass die Anwaltschaft in erheblichem Maße sozial bedürftigen Menschen Zugang zum Recht gewährt. Sie leistet deshalb einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der Sozialstrukturen in unserer Gesellschaft", erklärt der Präsident der BRAK Dr. Bernhard Dombek. "Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind grundsätzlich zur Beratungshilfe verpflichtet. Damit unterscheiden sich Anwälte von anderen Berufen, die ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Anwälte sind Organe der Rechtspflege und füllen diese Funktion auch aus, wie die Zahlen belegen."
Quelle: http://www.brak.de/
Hier sind Sie gefragt. Trifft es zu, dass Anwälte nicht gewinnorientiert arbeiten.
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