Ein italienischer Staatsbürger kann sehr wohl eine kenianische Staatsbürgerin heiraten. Die Eheschließung zwischen zwei Personen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich möglich.
In Deutschland gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Personenstandsgesetzes (PStG). Nach § 1303 Abs. 1 BGB ist die Ehe zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts möglich, wenn beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihre Einwilligung zur Ehe erklären.
Es gibt keine Beschränkungen für die Eheschließung zwischen einem italienischen Staatsbürger und einer kenianischen Staatsbürgerin in Deutschland. Es ist jedoch zu beachten, dass die Heirat nach deutschem Recht geschlossen werden muss, um in Deutschland anerkannt zu werden.
Es empfiehlt sich, vor der Eheschließung Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Formalitäten erfüllt sind.