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Ihre Auswahl: Bergisch Gladbach

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bergisch Gladbach?

Wählen Sie aus 2 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bergisch Gladbach..

 
 

Sylvia Schönenbröcher

Paffrather Str. 28
51465 Bergisch Gladbach

Ralf Jürging

Jürging Örkün Putzar Rechtsanwälte Partnerschaft
Straßen 83
51429 Bergisch Gladbach
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Nachbarrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Karsten Schenk

Hochwinkel 43
51069 Köln

Torsten David

David, Stach, Wetzel
In Holzhausen 55
51381 Leverkusen
Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht, Baurecht und Architektenrecht
 
 

Michael Wemmer

Kalker Hauptstr. 78
51103 Köln
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Erbrecht, ,

Dr. Alexander Tap

PRO LAW Rechtsanwälte
Theodor-Heuss-Ring 20
50668 Köln
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht

Markus Knemeyer

Knemeyer Grabosch Küpper Rechtsanwälte
Fürsten­bergstr. 1 b
51379 Leverkusen
Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Erbrecht, Arzthaftungsrecht

Christian Klages

KGK Klages Glaser Krosch
Maternusstr. 40-42
50996 Köln
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht
 
 

Gerhard Ostfalk

K/N/O Krause-Ganser Ney Ostfalk Rechtsanwälte
Ringstr. 9-11
50996 Köln

Markus Trude

Hansaring 45-47
50670 Köln
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.