Die Höhe für beihilfefähig Angehörige im Beamtenrecht Beihilfe Angelegenheit von 18.000 € im Jahr ist kein fester Betrag. Vielmehr wird der Betrag jährlich an die Entwicklung des Bundesdurchschnitts der Lebenshaltungskosten angepasst.
Gemäß § 80 Abs. 1 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beträgt die jährliche Höchstgrenze für die Beihilfe für Angehörige 18.000 €. Jedoch wird dieser Betrag gemäß § 80 Abs. 2 BBhV jährlich an die Entwicklung des Bundesdurchschnitts der Lebenshaltungskosten angepasst.
In Thüringen gilt die Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhVO), die auf die Bundesbeihilfeverordnung verweist. Somit gilt auch in Thüringen die gleiche Regelung wie auf Bundesebene.
Quellen:
- § 80 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
- § 2 Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhVO)