Einbürgerungen, Prüfungsanfechtungen, die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Handwerksrecht (Altgesellenregelung), die Erstattungsverpflichtung von Offizieranwärtern nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Dienstfähigkeit des Beamten, Konkurrentenklagen, die Rückforderung von Subventionen, - um nur beispielhaft einige unserer Tätigkeitsbereiche zu nennen - erfordern juristisch fundiertes Spezialwissen.
Wir, die Kanzlei Baiker & Richter Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft, sind eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Daher sind die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Unser Anspruch ist es, uns jeden Tag zu verbessern, um Ihnen und Ihrem Anliegen, eine seröse und sachgerechte Lösung in unseren Tätigkeitsfeldern anbieten zu können.
Wir betreuen Privatleute, Unternehmen sowie Behörden bundesweit in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
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