Eine Frage, die viele Autofahrer bewegt!
Laut § 13 Abs. 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen Änderungen an einem Fahrzeug, wie zum Beispiel der Austausch von Felgen, innerhalb einer Woche nach Durchführung der Änderung bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden.
Es gibt keine explizite Frist für die Eintragung der neuen Felgen im Fahrzeugschein, jedoch sollte man sich an die oben genannte Frist von einer Woche halten, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Es ist zu beachten, dass die Zulassungsbehörde die Änderung im Fahrzeugschein eintragen wird, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Frist beginnt mit der Durchführung der Änderung, also dem Austausch der Felgen.
Quelle:
§ 13 Abs. 1 Satz 1 FZV