Justizia
 
 

Wann gilt man als selbstständig steuerpflichtig?

Nach deutschem Steuerrecht gilt eine Person als selbstständig steuerpflichtig, wenn sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und dadurch Einkünfte erzielt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Person:

1. eine freiberufliche Tätigkeit ausübt (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten, etc.) gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG;
2. ein Gewerbe betreibt (z.B. Einzelunternehmer, GmbH, AG, etc.) gemäß § 15 Abs. 1 EStG;
3. als Selbstständiger im Rahmen einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) tätig ist und daraus Einkünfte bezieht, gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als selbstständig steuerpflichtig zu gelten. Zum Beispiel muss die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein, eigenverantwortlich ausgeübt werden und der Zweck der Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einkünften gerichtet sein.

Quellen:

* § 15 EStG (Einkommensteuergesetz)
* § 18 EStG (Einkommensteuergesetz)
* BFH-Urteil vom 14.06.2007 - III R 45/06 (Freiberufliche Tätigkeit)

Martin Josef Haas

MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Dr.iur. Franz Peter Kloubert

Dr. Kloubert & Urbach
Hubertstr. 292
45307 Essen
Familienrecht, Strafrecht, Baurecht und Architektenrecht

Thomas Otten

Ludwig-Wolker-Str. 16
49124 Georgsmarienhütte
Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Steuerrecht