Justizia
 
 

Verfällt eine Kaution bei einer gewöhnlichen Abnutzung einer Wohnung nach 25 Jahren mit deutlich Gebrauchsspuren

Die Frage betrifft die Verjährung einer Kaution bei einer gewöhnlichen Abnutzung einer Wohnung nach 25 Jahren mit deutlichen Gebrauchsspuren.

Nach deutschem Mietrecht verjährt die Forderung des Vermieters auf Rückzahlung der Kaution innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses (§ 548 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Vermieter innerhalb dieser Frist die Kaution zurückzahlen muss, wenn keine Schäden oder Forderungen gegen den Mieter bestehen.

In Ihrem Fall ist jedoch zu beachten, dass die Kaution nach 25 Jahren mit deutlichen Gebrauchsspuren noch nicht automatisch verfällt. Die Verjährungsfrist von 6 Monaten beginnt erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Solange das Mietverhältnis besteht, kann der Vermieter die Kaution weiterhin als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Forderungen behalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Mieter nach § 551 Abs. 1 BGB berechtigt ist, die Herausgabe der Kaution zu verlangen, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Forderungen des Vermieters mehr bestehen. Der Mieter muss jedoch nachweisen, dass keine Schäden oder Forderungen mehr bestehen.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18.01.2017 (Az.: VIII ZR 17/16) wurde entschieden, dass der Vermieter die Kaution nicht unbegrenzt halten kann, wenn das Mietverhältnis beendet ist und keine Forderungen mehr bestehen. Der BGH stellte fest, dass die Kaution dann zurückzuzahlen ist, wenn der Vermieter keine konkreten Schäden oder Forderungen nachweisen kann.

Insgesamt verfällt die Kaution also nicht automatisch nach 25 Jahren mit deutlichen Gebrauchsspuren. Der Mieter muss jedoch nachweisen, dass keine Schäden oder Forderungen mehr bestehen, um die Herausgabe der Kaution zu verlangen.

Sven Reissenberger

Reissenberger Rechtsanwälte
Schwanenwall 8-10
44135 Dortmund
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Dipl.-Jur. Oliver W. Engel

Kanzlei Engel
Welseder Str. 5
31860 Emmerthal
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Dipl.-Jur. Maren Süfke

Rechtsanwaltskanzlei STS
Jahnstr. 1
23568 Lübeck
Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht