Justizia
 
 

Schreibe einen harten Einspruch gegen das Finanzamt wegen Pfändung Umsatzsteuer nach Schätzung willkürlich ohne jegliche Grundlage und fordere Finanzamt zur Aufhebung vollstreckungsmassnahmen auf sowie Einstellung des Verfahrens

Einspruch gegen die Pfändung von Umsatzsteuer nach Schätzung

Finanzamt [Name des Finanzamts]
[Adresse des Finanzamts]

Datum: [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die Pfändung von Umsatzsteuer in Höhe von [Betrag] Euro, die aufgrund einer Schätzung ohne jegliche Grundlage vorgenommen wurde.

Die Schätzung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 162 Abs. 1 AO, wonach die Schätzung nur dann zulässig ist, wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht bekannt sind oder nicht ermittelbar sind. Im vorliegenden Fall liegen jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, die eine Schätzung rechtfertigen würden.

Darüber hinaus verstößt die Pfändung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der geschätzten Umsatzsteuer steht. Die Pfändung ist somit unverhältnismäßig und verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Ich fordere das Finanzamt auf, die Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die Schätzung der Umsatzsteuer ist aufzuheben und eine neue, auf tatsächlichen Grundlagen basierende, Schätzung vorzunehmen.

Ich bitte um eine umgehende Entscheidung in dieser Angelegenheit.

Sollte das Finanzamt meine Forderung nicht erfüllen, werde ich mich gezwungen sehen, weitere Rechtsmittel einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name des Einsprechenden]

Dr. Hanns-Christian Fricke

Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Yorckstraße 10
30161 Hannover
Verwaltungsrecht, Öffentliches Baurecht, Beamtenrecht

Simone Baiker

Baiker & Richter, Rechtsanwälte
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht, Beamtenrecht

Benedict Bock

Vollmer Bock Windisch Renz Lymperidis
Rheinstrasse 105
55116 Mainz
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht