Hallo!
Die Abzug von Entgelt wegen fehlender eAU (Ersatzarbeitszeit) ohne vorherige Anhörung und ohne rechtmäßige Grundlage ist unzulässig.
Nach § 614 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitnehmer ordnungsgemäß zu entlohnen. Ein Abzug von Entgelt ohne rechtmäßige Grundlage verstößt gegen diese Pflicht.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Arbeitgeber vor einer solchen Maßnahme den Arbeitnehmer anhört und ihm die Gelegenheit gibt, sich zu äußern (§ 82 Abs. 1 SGB IX - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Dies gilt insbesondere, wenn es um eine Vertrauensentscheidung geht.
Da die abgezogenen Entgelte später wieder zurückgezahlt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Unzulässigkeit seines Handelns erkannt hat.
Es ist ratsam, dass Sie als Lehrer sich an den Personalrat oder die Gewerkschaft wenden, um Ihre Rechte zu klären und sicherzustellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.