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Mein Ehemann hat mich geschlagen und ich möchte nun geschieden werden. Was muss ich tun?

Ich bin sehr sorry, dass Sie diese Situation durchmachen müssen. Als Erstes möchte ich Ihnen versichern, dass Sie nicht alleine sind und dass es Hilfe gibt.

Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn Sie Opfer von Gewalt in der Ehe sind, haben Sie Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Zunächst sollten Sie sich an eine Vertrauensperson wenden, wie z.B. einen Freund, eine Familie oder einen Berater. Es gibt auch spezielle Einrichtungen, die Ihnen helfen können, wie z.B. Frauenhäuser oder Beratungsstellen für Opfer von Gewalt.

Um die Scheidung einzuleiten, müssen Sie einen Antrag auf Scheidung stellen. Dazu benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie bei dem Verfahren unterstützt. Der Antrag auf Scheidung muss bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Gemäß § 1565 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Ehepartner den anderen auf Scheidung verklagen, wenn die Ehe zerrüttet ist. Die Zerrüttung der Ehe wird gemäß § 1566 BGB vermutet, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

Es ist wichtig, dass Sie Beweise für die Gewalt sammeln, wie z.B. Fotos von Verletzungen, Zeugenaussagen oder ärztliche Atteste. Diese Beweise können später im Scheidungsverfahren verwendet werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen, um Ihren Ehemann von Ihnen fernzuhalten. Dies kann gemäß § 213 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Auskunft ist und dass Ihr Fall individuell behandelt werden muss. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie bei dem Verfahren unterstützt.

Arnim-Michael Nicklas

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Martin Josef Haas

MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Dr. David Schneider-Addae-Mensah Rechtsanwalt - Licencié en dro
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