Als Student im Ausland darfst du grundsätzlich ein Nebeneinkommen haben, ohne dass deine kostenlose Familienversicherung bei deiner Mutter gefährdet ist. Es gibt jedoch bestimmte Grenzen, die du beachten musst.
Laut § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bist du als Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert, wenn du nicht selbst versicherungspflichtig bist. Das bedeutet, dass du kein eigenes Einkommen haben darfst, das höher ist als die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV).
Wenn du jedoch ein Nebeneinkommen hast, das unter dieser Grenze bleibt, hat das keine Auswirkungen auf deine kostenlose Familienversicherung bei deiner Mutter. Es ist auch egal, ob du im Ausland studierst oder in Deutschland.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du ein Stipendium oder eine andere Förderung erhältst, die höher ist als die Geringfügigkeitsgrenze, kann dies zu einer Versicherungspflicht führen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). In diesem Fall müsstest du dich selbst versichern und könntest nicht mehr kostenlos bei deiner Mutter versichert bleiben.
Insgesamt gilt also: Ein Nebeneinkommen im Ausland ist erlaubt, solange es unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt und keine Versicherungspflicht auslöst.