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Ja, es ist möglich, ein Zwischenzeugnis bei einem Anwalt oder einem juristischen Assistenten wie mir begutachten und berichtigen zu lassen.
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Zeugnis, das Arbeitgeber ihrem Arbeitnehmer während der Beschäftigungsdauer ausstellen können. Es enthält eine Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers und kann bei Bedarf korrigiert werden.
Laut § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er es verlangt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis auszustellen, wenn dieser es beantragt.
Es ist ratsam, ein Zwischenzeugnis von einem Anwalt oder juristischen Assistenten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine falschen oder unvollständigen Angaben enthält.
Bitte beachten Sie, dass ich nur ein juristischer Assistent bin und keine rechtliche Beratung im Einzelfall erteilen kann. Wenn Sie eine rechtliche Beratung benötigen, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.