Beim Führerscheinentzug handelt es sich um eine Maßnahme, die von der Fahrerlaubnisbehörde verhängt wird, wenn ein Fahrzeugführer gegen bestimmte Vorschriften des Straßenverkehrsrechts verstoßen hat. Der Führerscheinentzug kann aufgrund von Punkten im Fahreignungsregister, wegen einer Trunkenheitsfahrt oder auch aufgrund von anderen Verkehrsverstößen erfolgen.
Die Voraussetzungen für einen Führerscheinentzug sind in § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Danach kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Fahrerlaubnisinhaber wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat oder wenn er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Die Dauer des Führerscheinentzugs richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann zwischen einem Monat und fünf Jahren betragen. Während des Entzugs darf der Betroffene kein Fahrzeug führen und muss seinen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
Quellen:
* § 4 Abs. 3 StVG
* § 25 StVG
* Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 20.02.2014 - 3 C 14/13